| Lars G. | NEP
Stellungnahme zur Maßnahme M603 – Gesundheitsschutz
Die Reaktivierung und der geplante Ausbau der stillgelegten Höchstspannungstrasse ‚Hattingen – Bezirk Ronsdorf (Wuppertal)‘ auf 380 kV stellt für die Bevölkerung in Schwelm eine erhebliche gesundheitliche Zusatzbelastung dar, da sich vor allem Wohnhäuser, aber auch Kindergärten und Altenheime direkt unter oder in unmittelbarer Nähe zu der seit längerer Zeit stillgelegten Trasse befinden. Eine Reaktivierung dieser Leitung und ein Ausbau auf eine deutlich höhere Spannung führt zu dauerhaft stärkeren elektrischen und magnetischen Feldern – und damit zu Risiken, die in einem dicht besiedelten Stadtgebiet nicht verantwortbar sind. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen Hinweise auf ein erhöhtes Leukämierisiko bei Kindern, die langfristig höheren Magnetfeldern ausgesetzt sind. Eine solche Belastung ist bei der geplanten Trassenführung unvermeidbar. Im Rahmen des ‚Bürgerinfomarkts‘ wurde auch seitens Amprion auf Rückfrage bestätigt, dass wissenschaftliche Studien Hinweise auf ein erhöhtes Leukämierisiko bei langfristiger Magnetfeldexposition zeigen. Andere Alternativen würden eine solche Erhöhung der Gesundheitsbelastung nicht mit sich bringen, bedürften jedoch einem Trassenneubau und wären damit in der Abwägung nicht vorzugswürdig. Im Rahmen einer Abwägungsentscheidung muss der Gesundheitsschutz der Anwohner jedoch zwangsläufig oberste Priorität haben.
1. Gesundheitliche Risiken durch 380 kV im Wohnumfeld
Eine Wiederinbetriebnahme der Trasse mit einer Spannung von 380 kV würde eine deutliche Erhöhung der Magnetfeldbelastung gegenüber dem früheren Zustand, eine dauerhafte Exposition für eine Vielzahl von Menschen sowie besondere Risiken für Kinder, ältere Menschen und gesundheitlich empfindliche Personen mit sich bringen. Selbst wenn Grenzwerte eingehalten werden, bedeutet dies nicht automatisch gesundheitliche Unbedenklichkeit. In einem urbanen Raum muss das Vorsorgeprinzip gelten.
Der Staat ist nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz verpflichtet, Leben und körperliche Unversehrtheit zu schützen. Aus dieser Norm folgt ein umfassender staatlicher Schutzauftrag, der den Gesetzgeber und die Verwaltung verpflichtet, gesundheitliche Risiken für die Bevölkerung zu erkennen, zu minimieren und – soweit möglich – zu vermeiden. Dieser Schutzauftrag wird durch das Vorsorgeprinzip des Umweltrechts konkretisiert, das verlangt, potenzielle Gefahren bereits im Vorfeld zu begrenzen, auch wenn wissenschaftliche Erkenntnisse noch nicht abschließend sind. Gerade bei Infrastrukturmaßnahmen, die dauerhaft elektrische und magnetische Felder in Wohngebieten erzeugen und damit sensible Bevölkerungsgruppen betreffen können, ist der Staat gehalten, den Gesundheitsschutz als vorrangiges Rechtsgut zu berücksichtigen und nur solche Lösungen zuzulassen, die mit diesem verfassungsrechtlichen Gebot vereinbar sind.
Eine solche Vereinbarkeit ist bei dem geplanten Infrastrukturprojekt eindeutig nicht gegeben.
2. Vorrang für siedlungsferne Alternativen
Bevor eine stillgelegte Leitung durch Wohngebiete auf 380 kV hochgerüstet wird, müssen alle Alternativen geprüft werden. Hierzu gehören Trassenvarianten außerhalb geschlossener Ortschaften, die Bündelung mit Infrastrukturkorridoren außerhalb des Stadtgebiets sowie alternative Netzverknüpfungspunkte. Solange diese Optionen nicht vollständig und nachvollziehbar ausgeschöpft sind, ist ein Ausbau im Stadtgebiet nicht vertretbar.
Hinzu kommt, dass die Reaktivierung einer stillgelegten Trasse, die seit Jahren nicht in Betrieb war und bei der stets ein Rückbau im Raum stand, verknüpft mit dem Ausbau auf 380kV und der dadurch erforderlichen Baumaßnahmen (Austausch sämtlicher Masten, wesentliche Erhöhung der Masten, vollständig neue Fundamente) einem Neubau entspricht. Es wird damit lediglich der Korridor einer stillgelegten Trasse genutzt. Sämtliche passive Infrastruktur muss neu errichtet werden und wird über die deutliche Erhöhung der Masten über den Wohnhäusern ein gänzlich anderes Stadtbild ergeben. Die Nutzung einer bereits vorhandenen Trasse liegt damit lediglich in der Theorie vor. Ein Unterschied zu einem Trassenneubau ist nur marginal, so dass dieses Abwägungskriterium bei der Prüfung möglicher Alternativen eine untergeordnete Rolle spielen muss.
Eine erneute Prüfung mit abweichender Gewichtung der Abwägungskriterien ist damit unabdingbar.
3. Erdkabel als zwingend zu prüfende Schutzmaßnahme
Falls eine siedlungsferne Lösung nachweislich nicht möglich sein sollte, was noch nachzuweisen wäre, muss eine Erdkabellösung ernsthaft und transparent geprüft werden. Erdkabel können die Magnetfeldbelastung im Wohnumfeld deutlich reduzieren und sind insbesondere in sensiblen Bereichen ein wichtiges Instrument des Gesundheitsschutzes. Dies gebietet die Verpflichtung des Staates nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz, Leben und körperliche Unversehrtheit zu schützen und potenzielle Gefahren bereits im Vorfeld zu begrenzen. Dies gilt auch dann, wenn wissenschaftliche Erkenntnisse noch nicht abschließend sind, aber Risiken nicht ausgeschlossen werden können.
4. Forderung
Ich fordere:
• den Ausschluss eines 380-kV-Ausbaus der stillgelegten Trasse im Stadtgebiet Schwelm,
• eine erneute, ergebnisoffene Prüfung siedlungsferner Alternativen,
• die verbindliche Prüfung einer Erdkabellösung, falls keine andere Trassenführung möglich ist,
• eine Netzentwicklungsplanung, die die Gesundheit der Bevölkerung als oberste Leitlinie behandelt.
Die Menschen in Schwelm dürfen nicht durch den Ausbau einer alten Leitung auf 380 kV dauerhaft gesundheitlichen Risiken ausgesetzt werden, wenn technisch und planerisch risikoärmere Alternativen existieren.
Die Reaktivierung und der geplante Ausbau der stillgelegten Höchstspannungstrasse ‚Hattingen – Bezirk Ronsdorf (Wuppertal)‘ auf 380 kV stellt für die Bevölkerung in Schwelm eine erhebliche gesundheitliche Zusatzbelastung dar, da sich vor allem Wohnhäuser, aber auch Kindergärten und Altenheime direkt unter oder in unmittelbarer Nähe zu der seit längerer Zeit stillgelegten Trasse befinden. Eine Reaktivierung dieser Leitung und ein Ausbau auf eine deutlich höhere Spannung führt zu dauerhaft stärkeren elektrischen und magnetischen Feldern – und damit zu Risiken, die in einem dicht besiedelten Stadtgebiet nicht verantwortbar sind. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen Hinweise auf ein erhöhtes Leukämierisiko bei Kindern, die langfristig höheren Magnetfeldern ausgesetzt sind. Eine solche Belastung ist bei der geplanten Trassenführung unvermeidbar. Im Rahmen des ‚Bürgerinfomarkts‘ wurde auch seitens Amprion auf Rückfrage bestätigt, dass wissenschaftliche Studien Hinweise auf ein erhöhtes Leukämierisiko bei langfristiger Magnetfeldexposition zeigen. Andere Alternativen würden eine solche Erhöhung der Gesundheitsbelastung nicht mit sich bringen, bedürften jedoch einem Trassenneubau und wären damit in der Abwägung nicht vorzugswürdig. Im Rahmen einer Abwägungsentscheidung muss der Gesundheitsschutz der Anwohner jedoch zwangsläufig oberste Priorität haben.
1. Gesundheitliche Risiken durch 380 kV im Wohnumfeld
Eine Wiederinbetriebnahme der Trasse mit einer Spannung von 380 kV würde eine deutliche Erhöhung der Magnetfeldbelastung gegenüber dem früheren Zustand, eine dauerhafte Exposition für eine Vielzahl von Menschen sowie besondere Risiken für Kinder, ältere Menschen und gesundheitlich empfindliche Personen mit sich bringen. Selbst wenn Grenzwerte eingehalten werden, bedeutet dies nicht automatisch gesundheitliche Unbedenklichkeit. In einem urbanen Raum muss das Vorsorgeprinzip gelten.
Der Staat ist nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz verpflichtet, Leben und körperliche Unversehrtheit zu schützen. Aus dieser Norm folgt ein umfassender staatlicher Schutzauftrag, der den Gesetzgeber und die Verwaltung verpflichtet, gesundheitliche Risiken für die Bevölkerung zu erkennen, zu minimieren und – soweit möglich – zu vermeiden. Dieser Schutzauftrag wird durch das Vorsorgeprinzip des Umweltrechts konkretisiert, das verlangt, potenzielle Gefahren bereits im Vorfeld zu begrenzen, auch wenn wissenschaftliche Erkenntnisse noch nicht abschließend sind. Gerade bei Infrastrukturmaßnahmen, die dauerhaft elektrische und magnetische Felder in Wohngebieten erzeugen und damit sensible Bevölkerungsgruppen betreffen können, ist der Staat gehalten, den Gesundheitsschutz als vorrangiges Rechtsgut zu berücksichtigen und nur solche Lösungen zuzulassen, die mit diesem verfassungsrechtlichen Gebot vereinbar sind.
Eine solche Vereinbarkeit ist bei dem geplanten Infrastrukturprojekt eindeutig nicht gegeben.
2. Vorrang für siedlungsferne Alternativen
Bevor eine stillgelegte Leitung durch Wohngebiete auf 380 kV hochgerüstet wird, müssen alle Alternativen geprüft werden. Hierzu gehören Trassenvarianten außerhalb geschlossener Ortschaften, die Bündelung mit Infrastrukturkorridoren außerhalb des Stadtgebiets sowie alternative Netzverknüpfungspunkte. Solange diese Optionen nicht vollständig und nachvollziehbar ausgeschöpft sind, ist ein Ausbau im Stadtgebiet nicht vertretbar.
Hinzu kommt, dass die Reaktivierung einer stillgelegten Trasse, die seit Jahren nicht in Betrieb war und bei der stets ein Rückbau im Raum stand, verknüpft mit dem Ausbau auf 380kV und der dadurch erforderlichen Baumaßnahmen (Austausch sämtlicher Masten, wesentliche Erhöhung der Masten, vollständig neue Fundamente) einem Neubau entspricht. Es wird damit lediglich der Korridor einer stillgelegten Trasse genutzt. Sämtliche passive Infrastruktur muss neu errichtet werden und wird über die deutliche Erhöhung der Masten über den Wohnhäusern ein gänzlich anderes Stadtbild ergeben. Die Nutzung einer bereits vorhandenen Trasse liegt damit lediglich in der Theorie vor. Ein Unterschied zu einem Trassenneubau ist nur marginal, so dass dieses Abwägungskriterium bei der Prüfung möglicher Alternativen eine untergeordnete Rolle spielen muss.
Eine erneute Prüfung mit abweichender Gewichtung der Abwägungskriterien ist damit unabdingbar.
3. Erdkabel als zwingend zu prüfende Schutzmaßnahme
Falls eine siedlungsferne Lösung nachweislich nicht möglich sein sollte, was noch nachzuweisen wäre, muss eine Erdkabellösung ernsthaft und transparent geprüft werden. Erdkabel können die Magnetfeldbelastung im Wohnumfeld deutlich reduzieren und sind insbesondere in sensiblen Bereichen ein wichtiges Instrument des Gesundheitsschutzes. Dies gebietet die Verpflichtung des Staates nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz, Leben und körperliche Unversehrtheit zu schützen und potenzielle Gefahren bereits im Vorfeld zu begrenzen. Dies gilt auch dann, wenn wissenschaftliche Erkenntnisse noch nicht abschließend sind, aber Risiken nicht ausgeschlossen werden können.
4. Forderung
Ich fordere:
• den Ausschluss eines 380-kV-Ausbaus der stillgelegten Trasse im Stadtgebiet Schwelm,
• eine erneute, ergebnisoffene Prüfung siedlungsferner Alternativen,
• die verbindliche Prüfung einer Erdkabellösung, falls keine andere Trassenführung möglich ist,
• eine Netzentwicklungsplanung, die die Gesundheit der Bevölkerung als oberste Leitlinie behandelt.
Die Menschen in Schwelm dürfen nicht durch den Ausbau einer alten Leitung auf 380 kV dauerhaft gesundheitlichen Risiken ausgesetzt werden, wenn technisch und planerisch risikoärmere Alternativen existieren.