| Andreas N. | NEP
Hiermit nehme ich Stellung zum geplanten Bau eines Umspannwerks im Rahmen des NEP 2037/2045 (2025) in direkter Nähe zu den Ortschaften Pondorf/Niederachdorf/Pillnach/Hof
Gesundheitliche Aspekte
In Bezug auf Höchstspannungsleitungen ist zu klären, ob es neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu möglichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen gibt. Von besonderem Interesse ist dabei, welche Konsequenzen sich daraus für den Ausbau bestehender Trassen ergeben – insbesondere dann, wenn diese durch dicht bewohnte Wohngebiete verlaufen oder zu Höchstspannungstrassen aufgewertet werden sollen.
Freileitungen und Erdkabel
Freileitungen haben aufgrund geringerer Baukosten und einer vergleichsweise einfachen Wartung grundsätzlich ihre Berechtigung. In der Nähe von Wohnbebauung oder anderen schützenswerten Bereichen überwiegen jedoch ihre Nachteile deutlich. Wetterabhängige Geräuschentwicklungen, elektrische und magnetische Felder sowie die massive optische Beeinträchtigung wirken sich spürbar auf die Wohnqualität und das Schutzgut der menschlichen Gesundheit aus. Auch der Ersatz einer kleineren Bestandsleitung durch eine 380-kV-Trasse stellt für das Wohnumfeld eine erhebliche Verschlechterung dar. Zudem sind frei liegende Leitungen anfälliger als Teil der kritischen Infrastruktur.
Vor diesem Hintergrund erscheint es wenig nachvollziehbar, dass Freileitungen in Wohngebieten weiterhin als planerischer Standard gelten. Besonders problematisch ist, dass beim Verbleib in bestehenden Trassen geringere Abstandsanforderungen akzeptiert werden als bei einer Neuplanung, obwohl sich technische Möglichkeiten und gesellschaftliche Erwartungen deutlich weiterentwickelt haben.
Wo ein ausreichender Abstand zwischen Freileitung und Wohnbebauung nicht realisierbar ist, sollte konsequent auf Erdverkabelung zurückgegriffen werden. Diese vermeidet Schallemissionen, schirmt elektrische Felder durch das Erdreich ab, reduziert magnetische Felder durch die Anordnung der Kabelstränge und schließt eine optische Beeinträchtigung aus. Die entstehenden Mehrkosten sollten fair auf die Profiteure der Leitung verteilt werden und nicht einseitig von den Anwohnerinnen und Anwohnern durch Wertverluste ihrer Immobilien getragen werden.
Priorität für den Schutz von Anwohnerinnen und Anwohnern
Wenn sich der Ausbaubedarf insgesamt reduziert, sollte dies zu einer Neubewertung der Prioritäten führen. Der Schutz von Anwohnerinnen und Anwohnern entlang bestehender Trassen oder bei Umspannanlagen in reinen Wohngebieten sollte bei Anpassungen gegenüber früheren Netzentwicklungsplänen stärker gewichtet werden. Denkbar wären etwa Parallelneubauten entlang bereits bestehender Höchstspannungstrassen anstelle des Ausbaus von 110- oder 220-kV-Bestandstrassen, die unmittelbar durch Wohngebiete führen.
Geringerer Gesamtbedarf
Aktuelle Fachstudien u. a. von McKinsey, BCG/BDI und Roland Berger kommen übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass der zukünftige Energiebedarf deutlich unter den bisherigen Annahmen liegt. Bislang bleibt jedoch offen, welche konkreten Auswirkungen dieser reduzierte Bedarf auf einzelne Infrastrukturvorhaben – insbesondere auf den Ausbau des Übertragungsnetzes – hat. Eine zeitnahe und transparente Klärung erscheint daher notwendig. Sollten Projekte trotz der neuen Bedarfsannahmen weiterverfolgt werden, bedarf dies einer nachvollziehbaren Begründung.
Rolle neuer Technologien
Vor dem Hintergrund eines geringeren Energiebedarfs stellt sich die Frage, welche Rolle neue Technologien künftig einnehmen. Großspeicher, intelligente Netze und digitale Steuerungssysteme könnten einen wesentlichen Beitrag zur Netzstabilität leisten und den Bedarf an zusätzlichen 380-kV-Freileitungen reduzieren. Diese Ansätze werden beispielsweise in der Studie der New Energy Alliance aufgegriffen und sollten systematisch in die Planung einbezogen werden.
Bitte dies zu beachten und zu prüfen
MfG
Gesundheitliche Aspekte
In Bezug auf Höchstspannungsleitungen ist zu klären, ob es neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu möglichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen gibt. Von besonderem Interesse ist dabei, welche Konsequenzen sich daraus für den Ausbau bestehender Trassen ergeben – insbesondere dann, wenn diese durch dicht bewohnte Wohngebiete verlaufen oder zu Höchstspannungstrassen aufgewertet werden sollen.
Freileitungen und Erdkabel
Freileitungen haben aufgrund geringerer Baukosten und einer vergleichsweise einfachen Wartung grundsätzlich ihre Berechtigung. In der Nähe von Wohnbebauung oder anderen schützenswerten Bereichen überwiegen jedoch ihre Nachteile deutlich. Wetterabhängige Geräuschentwicklungen, elektrische und magnetische Felder sowie die massive optische Beeinträchtigung wirken sich spürbar auf die Wohnqualität und das Schutzgut der menschlichen Gesundheit aus. Auch der Ersatz einer kleineren Bestandsleitung durch eine 380-kV-Trasse stellt für das Wohnumfeld eine erhebliche Verschlechterung dar. Zudem sind frei liegende Leitungen anfälliger als Teil der kritischen Infrastruktur.
Vor diesem Hintergrund erscheint es wenig nachvollziehbar, dass Freileitungen in Wohngebieten weiterhin als planerischer Standard gelten. Besonders problematisch ist, dass beim Verbleib in bestehenden Trassen geringere Abstandsanforderungen akzeptiert werden als bei einer Neuplanung, obwohl sich technische Möglichkeiten und gesellschaftliche Erwartungen deutlich weiterentwickelt haben.
Wo ein ausreichender Abstand zwischen Freileitung und Wohnbebauung nicht realisierbar ist, sollte konsequent auf Erdverkabelung zurückgegriffen werden. Diese vermeidet Schallemissionen, schirmt elektrische Felder durch das Erdreich ab, reduziert magnetische Felder durch die Anordnung der Kabelstränge und schließt eine optische Beeinträchtigung aus. Die entstehenden Mehrkosten sollten fair auf die Profiteure der Leitung verteilt werden und nicht einseitig von den Anwohnerinnen und Anwohnern durch Wertverluste ihrer Immobilien getragen werden.
Priorität für den Schutz von Anwohnerinnen und Anwohnern
Wenn sich der Ausbaubedarf insgesamt reduziert, sollte dies zu einer Neubewertung der Prioritäten führen. Der Schutz von Anwohnerinnen und Anwohnern entlang bestehender Trassen oder bei Umspannanlagen in reinen Wohngebieten sollte bei Anpassungen gegenüber früheren Netzentwicklungsplänen stärker gewichtet werden. Denkbar wären etwa Parallelneubauten entlang bereits bestehender Höchstspannungstrassen anstelle des Ausbaus von 110- oder 220-kV-Bestandstrassen, die unmittelbar durch Wohngebiete führen.
Geringerer Gesamtbedarf
Aktuelle Fachstudien u. a. von McKinsey, BCG/BDI und Roland Berger kommen übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass der zukünftige Energiebedarf deutlich unter den bisherigen Annahmen liegt. Bislang bleibt jedoch offen, welche konkreten Auswirkungen dieser reduzierte Bedarf auf einzelne Infrastrukturvorhaben – insbesondere auf den Ausbau des Übertragungsnetzes – hat. Eine zeitnahe und transparente Klärung erscheint daher notwendig. Sollten Projekte trotz der neuen Bedarfsannahmen weiterverfolgt werden, bedarf dies einer nachvollziehbaren Begründung.
Rolle neuer Technologien
Vor dem Hintergrund eines geringeren Energiebedarfs stellt sich die Frage, welche Rolle neue Technologien künftig einnehmen. Großspeicher, intelligente Netze und digitale Steuerungssysteme könnten einen wesentlichen Beitrag zur Netzstabilität leisten und den Bedarf an zusätzlichen 380-kV-Freileitungen reduzieren. Diese Ansätze werden beispielsweise in der Studie der New Energy Alliance aufgegriffen und sollten systematisch in die Planung einbezogen werden.
Bitte dies zu beachten und zu prüfen
MfG