04.03.2019 - 22:06 | Gisela H. | NEP

Betreff: Einwand NEP

Gisela H.

4.03.2019

Netzentwicklungsplan Strom
Postfach 10 07 48
10567 Berlin
(E-Mail: konsultation@netzentwicklungsplan.de )


Projekte: P324, AMP-022, P327, P401

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte als Anwohnerin entlang der Wechselstrom-Bestandstrasse beim Netzausbau auf die Fürsorgepflicht des Staates gegenüber der Gesundheit seiner BürgerInnen hinweisen. Die bisher mit einer Stromstärke von bis zu 650 Ampere betriebene 220kV-Wechselstromleitung soll nach neuestem NEP auf 380 kV mit bis zu 4.000 Ampere aufgerüstet werden. Das bedeutet insbesondere eine massive Erhöhung des medizinisch kritischen Magnetfeldes. Ich fordere die ganzheitlich-integrierte Planung von Stromtrasse und Umspannwerken ohne medizinische Betroffenheit der Wohnbevölkerung und Personen mit langer Aufenthaltsdauer in öffentlichen Einrichtungen.

Das bedingt die strikte Einhaltung eines Mindestabstandes von 400 m zur Vermeidung gesundheitsgefährdender Auswirkungen in allen sensiblen Aufenthaltsbereichen. Die 26. BImSchVVwV greift ebenfalls den Mindestabstand von 400 m auf und verweist nachdrücklich hinsichtlich der Strahlungswirkung auf ein grundsätzliches „Minimierungsgebot“. Dabei fixiert sie die medizinische Unbedenklichkeit der magnetischen Flussdichte im Einwirkungsbereich, in dem sich Personen dauerhaft aufhalten, bei 0,1 µT.

Ich fordere die Ausdehnung der LEP- und 26. BImSchVVwV-Mindestabstände auch auf Bestandsanlagen (≥ 220 kV), spätestens bei deren Sanierung, da diese nach heutigen Maßstäben und wissenschaftlichem Kenntnisstand über deren Gesundheitsrisiken NIEMALS in dem aktuellen Trassenkorridor gebaut werden dürfen.

Ich fordere zudem, dass die Bundesnetzagentur den Empfehlungen des Bundesamtes für Strahlenschutz und des ECOLOG-Institutes1-4 Folge leistet und demnach beim Netzausbau von Höchstspannungsleitungen den Mindestabstand von 400 m sowie die magnetische Flussdichte von 0,1 μT zur Wohnbevölkerung einhält. Es darf nicht sein, dass eine fachfremde Behörde des Wirtschaftsministeriums die warnenden Hinweise und Empfehlungen der Experten über die gesundheitlichen Auswirkungen auf die Wohnbevölkerung ignoriert. Die Bevölkerung hat nicht zuletzt durch den Dieselskandal das Vertrauen in das Grenzwertmanagement von Privatwirtschaft und Kontrollbehörden endgültig verloren.

Im Sinne des Gleichheitsgrundsatzes sind in den Untersuchungsraum für die Trasse grundsätzlich Varianten ohne neue medizinische Betroffenheit von Menschen aufzunehmen und nicht nur in Ausnahmefällen.

Die Bündelung mit bestehenden 110 kV-Leitungen darf nur bei strikter Einhaltung des 400/200m-Mindestabstandes durchgeführt werden. Andere Infrastrukturelemente (Fernstraßen, etc.) sind gleichwertig in den Untersuchungsraum einzubeziehen.

Ich fordere die eindeutige Priorisierung der Schutzgüter Mensch & Natur in den Planungsgrundsätzen der Raumordnung. Beide Schutzgüter dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Im Zweifelsfall muss das Schutzgut Mensch Vorrang erhalten. Bezüglich des Schutzgutes Natur fordere ich insbesondere den Vorrang der Waldüberspannung vor Rodung.

Mit freundlichen Grüßen



Gisela H.