Vom 24. März bis zum 25. April 2023 bot die Konsultation zum ersten Entwurf des Netzentwicklungsplans 2037/2045 (2023) Gelegenheit zur Stellungnahme. Im Rahmen der Konsultation wurden 288 Stellungnahmen an die Übertragungsnetzbetreiber gerichtet. Nach inhaltlicher Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen haben die ÜNB den ersten Entwurf überarbeitet. Der daraus resultierende zweite Entwurf wurde am 12. Juni 2023 veröffentlicht und an die Bundesnetzagentur übergeben.
Statement overview
Zusammenfassung
Der NEP 2037/2045 (2023) beschreibt erstmalig ein Stromnetz, das die Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 ermöglicht. Strom spielt dabei eine zentrale Rolle, da die Dekarbonisierung der Sektoren Industrie, Verkehr und Gebäude überwiegend durch direkte oder indirekte Elektrifizierung erfolgt.
Der zweite Entwurf des NEP 2037/2045 (2023) wurde unter Berücksichtigung der in der Konsultation eingegangenen Stellungnahmen überarbeitet. Die zentralen Ergebnisse aus der Konsultation sind in Kapitel 8 des zweiten Entwurfs zusammengefasst. Darüber hinaus wurden Anpassungen an den jeweiligen Kapiteln sowie an den Steckbriefen im Anhang vorgenommen.
Die nachfolgenden Aspekte wurden als thematische Schwerpunkte der Stellungnahmen identifiziert:
Vielen Einsendern ist es wichtig, dass es bei der Bezeichnung „Klimaneutralitätsnetz“ keinen „Etikettenschwindel“ gibt. Das Erreichen des 1,5-Grad-Ziels liegt sehr vielen Menschen am Herzen.
Zahlreiche Konsultationsbeiträge beziehen sich auf die Eingangsdaten des Szenariorahmens. So wird beispielsweise das den Berechnungen zugrunde liegende Wetterjahr 2012 als veraltet angesehen. In Zukunft sei mit extremeren Wetterlagen zu rechnen; neben Wärme sei dabei auch der Faktor Kühlung stärker zu berücksichtigen. Ebenfalls im Zusammenhang mit den Eingangsdaten wird vielfach angemerkt, dass eine breitere Spreizung der Szenarien wünschenswert wäre.
In dieser Konsultation rückt bei Privatpersonen das Thema Versorgungssicherheit stärker als bisher in den Vordergrund. Für Wirtschaft und Politik war die Elektrolyseurverortung das zentrale Thema. Viele Unternehmen haben ehrgeizige Klimaziele und sind bei deren Umsetzung auf eine entsprechende Energieinfrastruktur angewiesen. Auch Städte und Gemeinden meldeten ihren Bedarf an.
In vielen Stellungnahmen wird eine stärkere Verzahnung der Strom- und Gasinfrastruktur gefordert. Die ÜNB bringen sich konstruktiv in die integrierte Systementwicklungsplanung ein.
Sowohl Landkreise und Kommunen als auch Interessenverbände interessieren sich dafür, nach welchen Kriterien die ÜNB bei den HGÜ-Bündelungen vorgegangen sind.
Auch die Themen dezentrale Energiewende und volkswirtschaftliche Effizienz werden in dieser Konsultation thematisiert. Darüber hinaus liegen erneut projektbezogene Konsultationsbeiträge vor.
Zudem fordern mehrere Konsultationsteilnehmende weitere Sensitivitätsanalysen zur Variation einzelner Parameter, etwa zu Effizienzannahmen, Interkonnektorkapazitäten oder dem unterstellten Wetterjahr.