Bestätigung des NEP 2030 (Version 2019)

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat heute den Netzentwicklungsplan Strom (NEP) 2030 (Version 2019) bestätigt. Auf dieser Basis wird die BNetzA der Bundesregierung einen Vorschlag für die Novellierung des Bundebedarfsplans (BBP) durch den Bundesgesetzgeber übermitteln.

Den zweiten Entwurf des NEP hatten die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW der BNetzA zur behördlichen Prüfung am 15. April 2019 übergeben. Im Nachgang zum zweiten Entwurf haben die ÜNB im Zuge der Konsultation, teilweise nach Aufforderung durch die BNetzA, Leitungsbauprojekte nachgereicht, die wie alle im zweiten Entwurf des NEP 2030 (Version 2019) vorgeschlagenen Projekte von der BNetzA auf ihre energiewirtschaftliche Notwendigkeit geprüft wurden.

Das Bestätigungsdokument der BNetzA mit einer Übersicht über alle bestätigten und nicht bestätigten Maßnahmen sowie alle weiteren relevanten Dokumente finden Sie auf der Website der BNetzA.

 

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