Übergabe Szenariorahmenentwurf zum NEP 2035 (2021) an BNetzA

Am 10.01.2020 haben die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) ihren Szenariorahmenentwurf zum Netzentwicklungsplan (NEP) 2035 (2021) an die Bundesnetzagentur (BNetzA) übergeben. Der Szenariorahmen zum NEP legt den Grundstein für die Netzentwicklungsplanung der nächsten Jahrzehnte. Als Übertragungsnetzbetreiber wollen wir zu einem Gelingen der Energiewende und dem Erreichen der Klimaschutzziele beitragen. Unser aktueller Szenariorahmenentwurf zum NEP blickt auf die Jahre 2035 und 2040 und zeigt nach unseren Analysen die zentrale Bedeutung des Stromsektors zur Erreichung dieser Ziele.

Als Übertragungsnetzbetreiber planen, bauen und betreiben wir neue Netze für neue Energien. Mit dem Szenariorahmenentwurf zum NEP 2035 liefern wir eine substantielle Diskussionsgrundlage zur Energielandschaft im Jahr 2035. Wir freuen uns auf einen konstruktiven Austausch, dessen Ergebnis dann breit getragene Annahmen zur Planung des dazu passfähigen Übertragungsnetzes sind.

Die Bundesnetzagentur wird in den nächsten Tagen eine Konsultation starten und in diesem Rahmen die Überlegungen der Übertragungsnetzbetreiber mit der Öffentlichkeit diskutieren. Auf dieser Grundlage und nach ihrer behördlichen Einschätzung wird die BNetzA voraussichtlich im Sommer 2020 eine Genehmigung des Szenariorahmens erlassen. Die darin fixierten Annahmen sind dann die verbindliche Grundlage der Markt- und Netzberechnungen der ÜNB für den nächsten NEP.

 

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