Zweiter Entwurf NEP 2030 (2019) veröffentlicht

Die Übertragungsnetzbetreiber haben heute den zweiten Entwurf des Netzentwicklungsplans Strom 2030, Version 2019 (NEP) veröffentlicht und an die Bundesnetzagentur (BNetzA) übergeben.

In den zweiten Entwurf sind Anregungen aus der öffentlichen Konsultation zum ersten Entwurf des NEP eingeflossen, die vom 4. Februar bis 4. März 2019 durchgeführt wurde. Im Rahmen der Konsultation sind insgesamt 906 Stellungnahmen eingegangen. Die Konsultationsbeiträge können, sofern einer Veröffentlichung zugestimmt wurde, hier eingesehen werden.

Die Ergebnisse der ergänzten Netzberechnungen für die Szenarien A 2030 und C 2030 stimmen weitgehend mit denen des Szenarios B 2030 überein, die bereits im ersten Entwurf dargestellt wurden.
Alle im Bundesbedarfsplan 2015 enthaltenen Maßnahmen sowie die zwischenzeitlich darüber hinaus von der BNetzA bestätigten Maßnahmen erweisen sich im NEP 2030 (2019) als robust gegenüber den veränderten Rahmenbedingungen.

Außerdem haben ergänzende Betrachtungen zu den Ergebnissen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ im zweiten Entwurf gezeigt, dass der identifizierte Netzausbaubedarf sich auch im Falle eines Kohleausstiegs als notwendig erweist.

Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung zur Veröffentlichung und im Zahlen-Daten-Fakten-Dokument.

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