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Markt Zeitlofs – Baumallee 12 - 97799 Zeitlofs

Bundesnetzagentur
Stichwort: Konsultation NEP Strom
Netzentwicklungsplans 2037/2045, Version 2025
Zeitlofs, 13.01.2026

Stellungnahme des Marktes Zeitlofs im Konsultationsverfahren zum Netzentwicklungsplan (NEP) 2037-2045 Version 2025 1. Entwurf

Sehr geehrte Damen und Herren,

Im Rahmen des aktuellen Konsultationsverfahrens der Übertragungsnetzbetreiber zum 1. Entwurf des Netzentwicklungsplan Strom 2037 mit Ausblick 2045, Version 2025 (NEP-Entwurf) nehmen wir für den Markt Zeitlofs wie folgt Stellung:

Der Markt Zeitlofs trägt absehbar bereits einen erheblichen Teil der Lasten des für die Energiewende erforderlichen Netzausbaus, in Form der Fulda-Main-Leitung, Vorhaben Nr. 17 BBPlG. Diese 380-kV-AC-Leitung soll im Gemeindegebiet als Freileitung verlaufen und schränkt auf Grund der sich ergebenden Mindestabstände zur Leitungstrasse die künftige Siedlungsentwicklung der Gemeinde erheblich ein, steht aber mit Blick auf die Zerschneidung naturnaher Landschaftsräume auch der weiteren touristischen Entwicklung der Gemeinde entgegen.

Ausgehend von der Luftlinie der im NEP-Entwurf dargestellten Netzverknüpfungspunkte, liegt der Markt Zeitlofs in einem Bereich, der potenziell von den beiden Vorhaben DC42 und DC42plus (SuedWestLink) betroffen sein könnte. Mit Blick darauf, dass die Übertragungsnetzbetreiber für dieses Vorhaben – abweichend von den aktuell geltenden gesetzlichen Vorgaben – eine Trassierung als Freileitung vorschlagen und einer Bündelung mit bestehenden Infrastrukturen nach der Planungsmethodik für den Leitungsbau ein Vorrang eingeräumt wird, steht für den Markt Zeitlofs zu befürchten, dass sich der Verlauf des SuedWestLink hier am Verlauf des ebenfalls in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Fulda-Main-Link orientieren wird, sodass sich die durch den Fulda-Main-Link ausgelösten Konflikte nochmals erheblich verschärfen werden. Der Markt Zeitlofs lehnt die Planungen für das Vorhaben DC42 und DC42plus klar ab.

Dabei ist auf folgendes hinzuweisen. Der NEP-Entwurf zeigt exemplarisch, wie stark der Bedarf für den Leitungsausbau von politischen Vorgaben abhängig ist, die einem Wandel unterliegen können. So geht der NEP-Entwurf davon aus, dass die im vorangegangenen Netzentwicklungsplan noch als erforderlich betrachteten Vorhaben DC40, DC40plus und DC41 sich nun als nicht mehr volkswirtschaftlich effizient darstellen. Auch beim Vorhaben DC42plus geht der NEP-Entwurf davon aus, dass diese Leitungsbaumaßnahme sich im Szenario A 2037 nicht als erforderlich darstellt.

Es ist daher bereits grundsätzlich zu hinterfragen, ob der Bedarf für dieses Vorhaben sich als robust darstellt. Nach dem Vorwort zum NEP-Entwurf kann der Bedarf für das Vorhaben SuedWestLink zwar weiterhin bestätigt werden, dies allerdings nunmehr als Freileitung, aus Gründen der Kosteneffizienz. Unklar bleibt dabei aber, ob sich auch eine Realisierung als Erdkabel als volkswirtschaftlich effizient darstellen würden. Daher ist zu fordern, dass im Zuge der Erarbeitung des 2. NEP Entwurfs geprüft wird, ob sich die Vorhaben DC42 und DC42plus auch dann als volkswirtschaftlich effizient darstellen würden, wenn sie den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechend als Erdkabel errichtet und betrieben werden.

Dabei geben wir auch zu bedenken, dass sich die von den Übertragungsnetzbetreibern erhofften Effizienzgewinne sehr schnell als trügerisch darstellen können, wenn durch bei den HGÜ-Projekten ein Wechsel vom Erdkabelvorrang zu einem Freileitungsbau erfolgt. Landschaftsbildbeeinträchtigungen, Immobilienwertverluste und gesundheitliche Risiken durch die weitgehend unerprobte HGÜ-Freileitungstechnologie – all dies wird erneut debattiert werden. Gerade die Vorhaben DC 42 und DC42plus durchlaufen auf gesamter Strecke Regionen, in denen sich bereits vor über 10 Jahren Bürgerinitiativen gegen den SuedLink, damals noch als Freileitung geplant, etablierten, welche allein durch das Versprechen einer Erdkabelverlegung befriedet werden konnten. Nun sehen sich diese Initiativen nicht nur mit einer ErdkabelDoppeltrasse, sondern mit einer zusätzlichen, 700 km langen, FreileitungsDoppeltrasse konfrontiert. Sollte an einer Umsetzung als Freileitung festgehalten werden, muss im Zuge der Erarbeitung des 2. Entwurfs für den NEP zwingend eine Überarbeitung der betroffenen Regionen erfolgen. Nach dem Projektsteckbrief im NEP-Entwurf basiert die Angabe zu den betroffenen Bundesländern aktuell noch auf dem für die frühere Planung als Erdkabel ermittelten Präferenzraum. Dieser kann für eine Freileitungstrasse aber nicht maßgeblich sein.

Die Modellierung und Alternativenprüfung basiert im NEP-Entwurf ausschließlich auf netztechnischen und wirtschaftlichen Erwägungen. Ausdrücklich betont der NEP-Entwurf, dass die Prüfung der Netzverknüpfungspunkte danach erfolgt, wie Überlastungen im Übertragungsnetz am besten reduziert werden können. Dies hat zur Folge, dass die Belastung von Planungsräumen durch die Ballung von Vorhaben nicht angemessen abgebildet wird. Mit den Netzverknüpfungspunkten werden jedoch Zwangspunkte für die nachfolgenden Planungsebenen gesetzt, da die Netzverknüpfungspunkte zwingende Start- und Zielpunkte für die Vorhaben sind, die nicht umgangen werden können. Da die materiellrechtlichen Anforderungen für die einzelnen Vorhaben aber im Ausgangspunkt identisch sind, führt eine automatisierte Trassenplanung notwendig dazu, dass sich keine anderen Trassenräume ergeben können, wenn von bestimmten Netzverknüpfungspunkten aus immer neue Vorhaben in gleicher Richtung vorgesehen werden.

Zudem sind die gesetzlichen Maßgaben für Bündelungsoptionen in den Blick zu nehmen. Wie die Planungspraxis zeigt, sind Bündelungen mit Bestandsleitungen bzw. Vorhaben, die einen sehr unterschiedlichen Projektstand aufweisen im Einzelfall durchaus kritisch zu betrachten. Zwar besteht grundsätzlich der Vorteil, dass eine Trassierung in bereits tatsächlich oder planerisch vorbelasteten Räumen erfolgen kann. Zu häufig führt die Bündelung unter Anwendung von § 18 Abs. 3b NABEG aber dazu, dass raumordnerische Vorgaben für den Abstand zu Wohngebäuden bzw. gebieten übergangen werden, weil anders die Bündelung nicht erreicht werden kann. In diesen Fällen kann nicht per se davon ausgegangen werden, dass die Bündelung die konfliktärmste Trassierung darstellt.

Eine Überlastung bestimmter Planungsräume ist daher bereits auf der Ebene der Netzentwicklungsplanung absehbar. Daher ist zu fordern, im Rahmen der Modellierung der Netzverknüpfungspunkte verstärkt auch eine räumliche Entzerrung in den Blick zu nehmen.

Im Übrigen verweisen wir auf die Stellungnahme des Bündnisses Hamelner Erklärung.

Mit einer Veröffentlichung unseres Konsultationsbeitrages sind wir einverstanden.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Hauke
Erster Bürgermeister