| Susanne D. | NEP

Stellungnahme zum 1. Entwurf des Netzentwicklungsplans 2037 / 2045 (2025)

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich nehme hiermit fristgerecht zum 14.01.2026 Stellung zum 1. Entwurf des Netzentwicklungsplans 2037 / 2045, Version 2025:

Vorbemerkung
Der Bedarf für den Ausbau des Übertragungsnetzes wird über die Szenariorahmen ermittelt, die von den Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) vorgelegt werden, die dann auch den Netzausbau durchführen und davon profitieren. Je mehr Netzausbau, umso mehr Gewinne zugunsten der ÜNB und zu Lasten der Stromverbraucher. Der NEP ist eine Farce und darf so nicht umgesetzt werden.
Die regionalen Verteilnetze tragen die Hauptlast der Energiewende. 97 % der Erneuerbaren Energien werden in das Verteilnetz eingespeist. Ein Klimaneutralitätsnetz 2045 wird seinem Namen nur dann gerecht, wenn der Netzausbau stärker auf regionale und vor allem dezentrale Stromerzeugung und Bedarfe ausgerichtet wird. Ich vermisse ein schlüssiges Gesamtkonzept für alle zur Verfügung stehenden Stromerzeugungsmöglichkeiten incl. Spitzenkappung. Der genehmigte Szenariorahmen berücksichtigt nicht die Bandbreite der möglichen Entwicklungen wie z. B. Zubau von netzdienlichen Batteriespeichern und Reservekraftwerken, Sektorenkoppelung von Strom/Gas/Wärme/Mobilität, Potential von Biogasanlagen, mögliche Einführung verschiedener Strompreiszonen.
Zusätzlich fehlt der Zivilgesellschaft die Transparenz bei den Kosten dieser Netzplanung. Denn Investitionen von ca. 700 Milliarden Euro in den nächsten Jahren für den Ausbau der Übertragungs- und Verteilnetze werden sich bei Berücksichtigung der Finanzierungskosten nahezu verdoppeln. Allein vor diesem Hintergrund ist eine Neuausrichtung der Übertragungsnetzplanung dringend notwendig.
Ein zentralistisches Stromsystem voranzutreiben und damit leichtes Ziel für Sabotage- und Terrorakte zu werden, ist gesellschaftspolitisch unverantwortlich. Die Vorkommnisse in Berlin haben eindrücklich gezeigt, wie leicht kriminelle Gruppierungen die Stromversorgung ganzer Regionen unterbrechen können. Entsprechend hätte ein Anschlag auf das Übertragungsnetz verheerende Auswirkungen auf ganz Europa.
Das von den ÜNB propagierte Klimaneutralitätsnetz sollte nicht auf die Einspeisung jeder, auch konventionell erzeugter, Kilowattstunde ausgebaut werden.
Ich bin überzeugt, dass die richtige Umsetzung der Energiewende zur größtmöglichen Energie-Unabhängigkeit in Deutschland führen könnte, wenn nicht andauernd falsche politische Entscheidungen und das Profitstreben Einzelner die Ziele zunehmend konterkarieren würde.

KRITIK AM GESAMTEN PLANUNGSVERFAHREN
Bürgerbeteiligung wurde bereits durch immer wieder angepasste Gesetzesregelungen eingeschränkt, jetzt stehen Überlegungen im Raum, auch den Umweltverbänden das Klagerecht zu entziehen.
Präferenzraumverfahren sehen nur eine oberflächliche Prüfung und Berücksichtigung von Umweltkriterien vor. Die Trassenplanungen werden hauptsächlich auf Beschleunigung ausgerichtet und die Umweltverträglichkeitsprüfung verliert an Bedeutung. Probleme mit dem Naturschutz sind vorprogrammiert. Alternativtrassen werden nicht mehr ausreichend geprüft und es besteht zusätzlich die Gefahr, dass ursprünglich als Erdkabelleitung geplante Projekte nun in Freileitungen umgewandelt werden. Sollte es diesbezüglich eine Änderung der geltenden Rechtslage geben, müssten die Planungen zu SuedWestLink unverzüglich eingestellt werden.
In vielen Informationsveranstaltungen zu SuedLink wurde immer wieder darauf hingewiesen, dass man bei Freileitungen einen völlig anderen Trassenkorridor planen müsste. NordWestLink und SuedWestLink sollen größtenteils in gemeinsamer Trasse geführt werden, was eine seriöse Planung unmöglich macht.

INFRASTRUKTURGEBIETE FÜHREN ZU REGIONALER ÜBERBELASTUNG
Das Ausmaß des geplanten Übertragungsnetzausbaus ist unverantwortlich gegenüber den Menschen, die in den betroffenen Gebieten leben müssen, vor allem aber gegenüber der Natur, da wichtige Prüfungsschritte entfallen.
Die ÜNB können sogenannte „Infrastrukturgebiete“ ausweisen und von der BNetzA bzw. den zuständigen Behörden genehmigen lassen. Es gibt keine Pflicht zur Durchführung oder Vorprüfung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Abweichend vom Bundesnaturschutzgesetz ist auch keine artenschutzrechtliche Prüfung erforderlich. Und der Anwendungsbereich der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung wird ebenfalls eingeschränkt.
Die Pflicht zu einer einmaligen Zahlung von 17.500 Euro pro Kilometer Trassenlänge kann keinen adäquaten Ausgleich bieten. Sie ist vom Betreiber als zweckgebundene Abgabe an den Bund zu leisten. Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit entscheidet über die weitere Verwendung der Gelder. Es ist nicht garantiert, dass diese dann in die betroffenen Regionen fließen werden.
Die Belastungen für Gemeinden und Kommunen steigen durch die beabsichtigten Beschleunigungsmechanismen um ein Vielfaches.
Mit der Ausweisung von Infrastrukturgebieten konzentriert man große Bauvorhaben auf engem Raum. Die gebündelten Emissions- und Immissionsbelastungen wirken sich dauerhaft auf die Gesundheit und das Wohlbefinden der Menschen aus. Negative Auswirkungen auf die oft nachtaktive Tier- und Insektenwelt sind ebenfalls zu erwarten.

MANGELHAFTE PLANUNG VERURSACHT ZUSATZKOSTEN UND GROSSE NATURZERSTÖRUNG
Die HGÜ-Trassen – allesamt Pilotprojekte - sind für ÜNB Neuland. Bereits in der Phase der Bauvorbereitung zeigt sich, dass mehr Probleme auftreten, als von den Vorhabenträgern erwartet wurden. Hochglanzprospekte und vollmundige Presseerklärungen können darüber nicht hinwegtäuschen.
Immer wieder Probleme bei Bohrungen
Entlang der gesamten SuedLink-Trasse gibt es bereits gravierende Umweltschäden bei ersten vorbereitenden Baumaßnahmen. Die im Planfeststellungsbeschluss festgelegte „bodenschonende“ Baumaßnahmen werden nicht eingehalten. Es erfolgt weder Winterruhe, noch Rücksicht auf Vegetationsphasen und austretende Bohrflüssigkeiten, versetzt mit Bentonit und Additiven, bei Spülbohrungen sind an der Tagesordnung. Mit einer verantwortungsvollen Bauplanung hat dies nichts zu tun.
Bentonit ist ein Tonmineral, das bei Horizontalbohrungen verwendet wird. Eine mögliche Gefährdung für Boden, Grundwasser und Flüsse wird seitens der ÜNB nicht eingeräumt. Wir sehen dieses Mittel bei unsachgemäßer Anwendung kritisch, denn immerhin wird es auch zur Abdichtung und Sicherung in der Endlagerung radioaktiver Abfälle genutzt. Die Dichtungseigenschaften von Bentonit könnten somit für Fische und die Wasserqualität insgesamt eine Bedrohung darstellen. Negativ-Beispiele von Verunreinigungen gibt es zur Genüge.
Niedersachsen - Die Oste, Niedersachsens Lachs- und Meerforellenfluss Nr. 1, wurde durch Bentonit auf einer Strecke von ca. 15km verunreinigt. Es kam über viele Stunden zu einem sog. „Ausbläser“, einem unkontrollierten Austritt des Bentonit-Wasser-Gemisches in den Fluss.
Die Polizei hat ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Gewässerverunreinigung eingeleitet. https://anglerverband-hh.de/images/NEWS-BILDER/2024-08-16_Oste-VerunreinigungBentonit/2024-08-14_AVN-PM_Oste_Bentonit-TenneT.pdf
Bayern – In Unterfranken sind großflächige Verunreinigungen durch Spülbohrungen von örtlichen Bürgerinitiativen beweissichernd fotografiert worden.
Die Wählergemeinschaft ZfW in Würzburg hat Strafanzeige gegen den Vorhabenträger TransnetBW gestellt, da die Gefährdung eines künftigen Wasserschutzgebietes der Trinkwasserversorgung Würzburg befürchtet wird. Bei Spülbohrungen zu SuedLink in der Nähe von Waldbrunn sind ca. 10 Kubikmeter Spüllösung nach oben gedrückt worden, es kam zu einem Ausbläser und einer entsprechend großen Flächen-Verunreinigung.
https://www.zukunft-fuer-wuerzburg.de/wp-content/uploads/2025/12/StrafanzeigeTransnetBW.pdf
Baden-Württemberg – Auch hier gab es zahlreiche Ausbläser bei Spülbohrungen und Bohrflüssigkeit ist in Gräben und Bäche gelaufen. Bildmaterial ist ebenfalls vorhanden.
Warum werden diese Punkte in einer Stellungnahme zum Netzentwicklungsplan erwähnt?
Weil dadurch veranschaulicht wird, dass Umwelt- und Naturschutz missachtet und Umweltschäden billigend in Kauf genommen werden. Beschleunigungsmechanismen beim Netzausbau ziehen Fehler in der Bauausführung nach sich. Je größer das Projekt, umso größer die Umweltsünden. Wir zeigen an Beispielen auf, was überall in Deutschland passieren kann, und erwarten eine verantwortungsvolle Aufarbeitung. https://video.glomex.com/nachrichten-aktuelles/v-dejjl8blikjd-bohrflussigkeit-flie%C3%9Ftbei-suedlink-bau-in-die-landschaft-quelle-bi-a7-stromtrasse-nein
Änderung von Planfeststellungsbeschlüssen deutet auf Fehler hin
Die ÜNB scheinen mit der Planung der HGÜ-Trassen überfordert. Laufende Änderungen bei bereits planfestgestellten Abschnitten – Beispiel SuedLink – deuten auf ernsthafte Probleme bei den HDD-Bohrungen hin. Doch dies wird nicht öffentlich kommuniziert. Nur die direkt Betroffenen selbst werden über geplante Änderungen der Streckenführung benachrichtigt und müssen innerhalb einer gesetzten Frist antworten. Diese Vorgehensweise ist inakzeptabel und wirft Fragen auf.
Bei einer sorgfältigen Erstplanung hätten solche Umstände bereits früher ersichtlich sein müssen. Neue Kosten entstehen, die Änderungen werden vom Vorhabenträger als geringfügig eingestuft. Man hat den Eindruck, dass man den SuedLink nach dem Prinzip „Augen zu und durch“ weiterbauen will.

DAS STROMMARKTDESIGN MUSS ANGEPASST WERDEN .
Durch ein geeignetes Strommarktmodell könnte der Bedarf an Übertragungsnetzausbau verringert werden.
Der Anteil an Strom aus Erneuerbaren Energien steigt seit Jahren kontinuierlich. Doch das aktuelle Strommarktmodell ist auf die hohe Flexibilität von Wind- und Sonnenenergie nicht ausgerichtet und so gerät die Kapazität des Stromnetzes regelmäßig an seine Grenzen. Aus Sicht der ÜNB gibt es nur eine Lösung: den gigantischen Stromnetzausbau.
Dass eine Umstellung des Marktmodells auf mehrere Preiszonen bereits einen erheblichen Teil der Kapazitätsprobleme lösen könnte, wird ignoriert. Die Zeit von Kohle- und Atomkraftwerken ist unwiederbringlich vorbei. Will man die festgeschriebenen Klimaziele noch annähernd erreichen, muss das Energiesystem systematisch an den deutschlandweiten Zubau von Erneuerbaren Energien angepasst werden. Es stimmt nicht, dass der Windstrom vom Norden in den Süden muss (Märchenstunde der ÜNB). Der Süden verzeichnet einen massiven Zubau an Solarenergie, die Integration netzdienlicher Speicher schreitet voran und trägt künftig zur Stabilisierung und Optimierung der Stromnetze bei. Der von den ÜNB festgestellte Bedarf an Übertragungsnetzen in den Süden ist daher nicht gegeben. Viel wichtiger und dringend notwendig ist ein Ausbau der Verteilnetze, der sich am regionalen Bedarf und der regionalen/dezentralen Stromerzeugung orientiert.
Ein Übertragungsnetz auszubauen, das genügend Kapazität aufweist, um Angebot und Nachfrage nicht nur in ganz Deutschland (Versorgungssicherheit), sondern auch in europäischen Nachbarländern (Stromhandel) jederzeit auszugleichen, ist ökonomisch nicht vertretbar. Bereits jetzt verteuern sich die im BBPlG verankerten HGÜ-Leitungen um ein Vielfaches. Die seit Jahren kommunizierten 10 Milliarden Euro für den gesamten SuedLink, werden allein für den Streckenabschnitt in Bayern gebraucht. Es liegt nicht am Protest der Bürgerinitiativen, dass die Kosten für den Leitungsbau ausufern. Preissteigerungen bei benötigten Rohstoffen (Kupfer) oder Arbeitskosten sind hier treibend, aber auch Planungsfehler schlagen teuer zu Buche. Dauerhafte Subventionen für Industriestrom bzw. ein staatlicher Zuschuss in Milliardenhöhe, um Netzentgelte zu senken, werden das Problem nicht lösen.
Eigentlich bestimmen Angebot und Nachfrage den Preis. Im Norden und Osten Deutschlands wird regional oft mehr Windstrom erzeugt, als Nachfrage vorhanden ist. Im Süden wird Strom gerade in industriellen Ballungsgebieten manchmal knapp. Dies müsste sich in der Preisgestaltung abbilden. Für den deutschen Strommarkt gilt jedoch eine einheitliche Preiszone. So treibt der Stromhandel eigenartige Blüten und das Stromnetz wird permanent überlastet. Windkraftanlagen im Norden müssen abgeregelt werden, teure Gaskraftwerke im Süden hochgefahren werden. Regionen, in denen viele Wind- und SolarParks an das Netz angeschlossen sind, werden in Deutschland sogar mit höheren Netzentgelten und somit mit höheren Strompreisen belastet. Durch unterschiedliche Preiszonen, wie in vielen anderen europäischen Ländern (Norwegen, Dänemark, Schweden, Italien, …) bereits eingeführt, könnte das regionale Ungleichgewicht beseitigt werden. Gleichzeitig bieten sich Anreize für Industrie und Wirtschaft regional Verantwortung für den Zubau von Erneuerbaren Energien zu übernehmen. Dies führt zu mehr Effizienz und weniger Netzausbau.

FAZIT
Gerade im Zuge dieser Konsultation wird wieder deutlich, dass man Bürgerbeteiligung seitens der ÜNB als reine Formsache betrachtet. Anhörungsrecht wird nicht mit Mitspracherecht gleichgesetzt, im Gegenteil. Zusätzlich wird der Zugang zu Informationen von BNetzA und ÜNB über das Internet immer unübersichtlicher, sodass Recherche mit einem erheblichen Zeitaufwand verbunden ist.
Die fünfwöchige Konsultationsfrist vom 10. Dezember bis 14. Januar (Weihnachten, Urlaubszeit) verhindert eine umfangreiche Beteiligung der Öffentlichkeit am Konsultationsverfahren. Daraus eine Akzeptanz der Trassen durch die Bevölkerung abzuleiten ist irreführend und falsch
Es zeichnet sich eindeutig ab, dass Entscheidungen lange vor Einbeziehung der Öffentlichkeit getroffen werden.
Dieses Vorgehen ist untragbar. Solange den ÜNB gestattet wird, den eigenen Interessen folgend den Bedarf festzustellen, zu planen und zu bauen - obwohl durch wissenschaftliche Studien längst aufgezeigt wurde, dass Netzausbaubedarf deutlich gemindert werden kann – ist die derzeit vorliegende Netzausbauplanung nicht akzeptabel.
Ich lehne den 1. Entwurf des NEP 2037|2045 (2025) ab und beantrage ein Moratorium und die Einsetzung einer neutralen Institution zur Feststellung des tatsächlichen Ausbaubedarfs des Netzes.
Die Netzplanung muss sich grundlegend ändern.
Neue Entwicklungen auf dem Strommarkt erfordern ein Umdenken - auch von den Übertragungsnetzbetreibern. Eine von Lobbyismus geprägte Politik in Berlin, mit andauernden Gesetzesänderungen, die immer weitere Hürden für eine bürgernahe Energiewende aufbaut, wird scheitern und großen volkswirtschaftlichen Schaden anrichten.

Mit freundlichen Grüßen

Susanne D.