| Hessischer Bauernverband | NEP
Der Hessische Bauernverband begrüßt den ersten Entwurf des Netzentwicklungsplans Strom 2037/2045 ausdrücklich.
Aus unserer Sicht ist es richtig und notwendig, dass die der Planung zugrunde gelegten Szenarien gegenüber dem NEP 2023 konservativer gefasst wurden und damit den aktuellen politischen, technologischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen Rechnung tragen. Diese realistischere Einordnung führt folgerichtig dazu, dass einzelne, bislang erwogene Vorhaben aus insbesondere wirtschaftlichen oder praktischen Gründen nicht weiterverfolgt werden. Das stärkt die Glaubwürdigkeit des Verfahrens und fokussiert die knappen Ressourcen auf volkswirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen.
Mit Blick auf Hessen ist positiv hervorzuheben, dass das im NEP 2023 noch bestätigte 380 kV Projekt P230 Dipperz–Großkrotzenburg für den Zeithorizont 2037 in den Szenariopfaden A und B nicht mehr wirtschaftlich nachweisbar ist und daher im ersten Entwurf lediglich in den Langfristszenarien 2045 verbleibt. Ebenfalls zu begrüßen ist, dass mehrere Gleichstrom Projekte, darunter DC41 (NordWestLink), im Entwurf nicht mehr enthalten sind, während DC42 (SuedWestLink) weiterhin als robustes Vorhaben ausgewiesen wird; DC42plus ist in A 2037 nicht enthalten. Diese Verschlankung reduziert potenzielle Eingriffe in hessische Agrarräume und belegt zugleich, dass die Vorhabenträger Kosten, Nutzen und Systembeitrag differenziert abwägen.
Besonders begrüßen wir den im Entwurf erkennbaren Kurswechsel in der Ausführungslogik: Wo immer möglich, wird von der Erdverkabelung abgerückt und auf Freileitungslösungen gesetzt. Für die Landwirtschaft sind Freileitungen in aller Regel die verträgliche Ausführungsform, weil sie im Vergleich zu Erdkabelkorridoren erheblich geringere Eingriffe in die Schutzgüter Boden, Fläche und Wasser bewirken und die dauerhaften Bewirtschaftungsrestriktionen deutlich geringer ausfallen. Maßgeblich ist dabei eine möglichst geradlinige Führung entlang bestehender Infrastrukturachsen und eine konsequente Bündelung mit bereits vorhandenen Trassen. So lassen sich Zerschneidungseffekte, Umwege, zusätzliche Wendezeiten und Bewirtschaftungsverluste minimieren und zugleich Biotopverbünde, das Bodengefüge und der Wasserhaushalt besser schützen. Für die endgültige Festlegung der Ausführungsart wird zwar der Bundesbedarfsplan entscheidend sein; wir regen daher an, die in diesem Entwurf zugrunde gelegten Kostenannahmen und Bewertungsmaßstäbe bei der BBPlG Fortschreibung mit einzubeziehen.
Bei den in Hessen nun neu hinzugekommen Vorhaben P701, P702 und P714 sollte dennoch evaluiert werden, ob diese wirklich notwendig sind, insb. ob eine Bündelung der beiden letztgenannten Vorhaben möglich ist.
Zentraler Maßstab der bedarfsgerechten Planung muss aus unserer Sicht das NOVA Prinzip bleiben: Netz Optimierung vor Netz Verstärkung vor Netz Ausbau. Die ÜNB beschreiben im Entwurf ein breites Instrumentarium zur Optimierung des Bestandsnetzes – von witterungsabhängigem Freileitungsbetrieb über Umbeseilungen mit Hochtemperaturleiterseilen bis hin zu lastflusssteuernden Betriebsmitteln wie Phasenschiebertransformatoren und FACTS Anlagen. Diese Hebel haben eines gemeinsam: Sie erschließen substanzielle Netzkapazität, ohne neue Flächen dauerhaft in Anspruch zu nehmen. Wir fordern, dass sämtliche NOVA Optionen noch besser systematisch und nach einheitlichen Kriterien ausgeschöpft werden, bevor neue Trassen in die Fläche gelegt werden. Wo zusätzlicher Ausbau unausweichlich ist, sind Linienführungen strikt an geradlinigen, gebündelten Korridoren auszurichten; mehrfaches Schneiden von Naturräumen und Agrarflächen ist zu vermeiden.
Unabdingbar ist zudem eine nachvollziehbare, öffentlich dokumentierte Kosten Nutzen Analyse für jedes Projekt – einschließlich eines vollständigen Variantenvergleichs zwischen Freileitung und Erdkabel. Diese Bewertung muss den gesamten Lebenszyklus umfassen, also nicht nur Investitions und Instandhaltungskosten, sondern auch betriebliche Folgekosten und externe Effekte: Bodenverdichtung durch Baustellenlogistik, Eingriffe in Dränagen und den Wasserhaushalt, Ertrags und Bewirtschaftungsverluste durch Zerschneidung, Umwege und Aufschläge bei der Flächenbewirtschaftung sowie Risiken für die Bodenfruchtbarkeit.
Die Akzeptanz der Vorhaben muss bereits auf dieser Stufe des Planungsprozesses mitbedacht werden. Dazu ist die bestehende Agrarstruktur in allen Planungs und Bauphasen verbindlich zu berücksichtigen.
Im hessischen Kontext gilt es, die im Entwurf aufgezeigten strukturellen Erzeugungs /Verbrauchsverschiebungen ernst zu nehmen: Die Kombination aus steigender Last – nicht zuletzt durch neue industrielle Großverbraucher und Rechenzentren – und regional begrenzter Erzeugungskapazität erhöht den Druck auf die Netze. Gerade deshalb sind die Reihenfolge und Qualität der Maßnahmen entscheidend. Wo Optimierung ausreicht, darf nicht gebaut werden; wo gebaut werden muss, muss gebündelt und geradlinig vorgegangen werden; wo Freileitung gegenüber Erdkabeln agrar , natur und volkswirtschaftliche Vorteile bietet, sollte sie der Regelfall sein. Im Einzelfall kann eine erdverkabelte Lösung sinnvoll sein – etwa bei zwingenden raumordnerischen Zwängen oder Schutzgüterkonflikten –, dann aber bitte auf Basis einer sauberen, transparenten Abwägung, die die Folgekosten im Boden realistisch berücksichtigt.
In der Summe setzt der Entwurf die richtigen Leitplanken: ökonomische Robustheit vor Überbau, technische Optimierung vor Flächenneuinanspruchnahme und klare Präferenz für Ausführungen, die Boden und Fläche schonen. Für Hessen bedeutet dies spürbar weniger Risiko großflächiger und dauerhafter Nutzungseinschränkungen in der Landwirtschaft, ohne die Erfordernisse der Versorgungssicherheit und der Energiewende zu vernachlässigen.
Der Hessische Bauernverband steht bereit, insbesondere für die hessischen Netzausbauvorhaben die weitere Planung konstruktiv zu begleiten – mit regionaler Flächen und Bewirtschaftungsexpertise und mit dem klaren Ziel, das energiewirtschaftlich Notwendige so boden , natur und betriebsverträglich wie möglich zu realisieren.
Aus unserer Sicht ist es richtig und notwendig, dass die der Planung zugrunde gelegten Szenarien gegenüber dem NEP 2023 konservativer gefasst wurden und damit den aktuellen politischen, technologischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen Rechnung tragen. Diese realistischere Einordnung führt folgerichtig dazu, dass einzelne, bislang erwogene Vorhaben aus insbesondere wirtschaftlichen oder praktischen Gründen nicht weiterverfolgt werden. Das stärkt die Glaubwürdigkeit des Verfahrens und fokussiert die knappen Ressourcen auf volkswirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen.
Mit Blick auf Hessen ist positiv hervorzuheben, dass das im NEP 2023 noch bestätigte 380 kV Projekt P230 Dipperz–Großkrotzenburg für den Zeithorizont 2037 in den Szenariopfaden A und B nicht mehr wirtschaftlich nachweisbar ist und daher im ersten Entwurf lediglich in den Langfristszenarien 2045 verbleibt. Ebenfalls zu begrüßen ist, dass mehrere Gleichstrom Projekte, darunter DC41 (NordWestLink), im Entwurf nicht mehr enthalten sind, während DC42 (SuedWestLink) weiterhin als robustes Vorhaben ausgewiesen wird; DC42plus ist in A 2037 nicht enthalten. Diese Verschlankung reduziert potenzielle Eingriffe in hessische Agrarräume und belegt zugleich, dass die Vorhabenträger Kosten, Nutzen und Systembeitrag differenziert abwägen.
Besonders begrüßen wir den im Entwurf erkennbaren Kurswechsel in der Ausführungslogik: Wo immer möglich, wird von der Erdverkabelung abgerückt und auf Freileitungslösungen gesetzt. Für die Landwirtschaft sind Freileitungen in aller Regel die verträgliche Ausführungsform, weil sie im Vergleich zu Erdkabelkorridoren erheblich geringere Eingriffe in die Schutzgüter Boden, Fläche und Wasser bewirken und die dauerhaften Bewirtschaftungsrestriktionen deutlich geringer ausfallen. Maßgeblich ist dabei eine möglichst geradlinige Führung entlang bestehender Infrastrukturachsen und eine konsequente Bündelung mit bereits vorhandenen Trassen. So lassen sich Zerschneidungseffekte, Umwege, zusätzliche Wendezeiten und Bewirtschaftungsverluste minimieren und zugleich Biotopverbünde, das Bodengefüge und der Wasserhaushalt besser schützen. Für die endgültige Festlegung der Ausführungsart wird zwar der Bundesbedarfsplan entscheidend sein; wir regen daher an, die in diesem Entwurf zugrunde gelegten Kostenannahmen und Bewertungsmaßstäbe bei der BBPlG Fortschreibung mit einzubeziehen.
Bei den in Hessen nun neu hinzugekommen Vorhaben P701, P702 und P714 sollte dennoch evaluiert werden, ob diese wirklich notwendig sind, insb. ob eine Bündelung der beiden letztgenannten Vorhaben möglich ist.
Zentraler Maßstab der bedarfsgerechten Planung muss aus unserer Sicht das NOVA Prinzip bleiben: Netz Optimierung vor Netz Verstärkung vor Netz Ausbau. Die ÜNB beschreiben im Entwurf ein breites Instrumentarium zur Optimierung des Bestandsnetzes – von witterungsabhängigem Freileitungsbetrieb über Umbeseilungen mit Hochtemperaturleiterseilen bis hin zu lastflusssteuernden Betriebsmitteln wie Phasenschiebertransformatoren und FACTS Anlagen. Diese Hebel haben eines gemeinsam: Sie erschließen substanzielle Netzkapazität, ohne neue Flächen dauerhaft in Anspruch zu nehmen. Wir fordern, dass sämtliche NOVA Optionen noch besser systematisch und nach einheitlichen Kriterien ausgeschöpft werden, bevor neue Trassen in die Fläche gelegt werden. Wo zusätzlicher Ausbau unausweichlich ist, sind Linienführungen strikt an geradlinigen, gebündelten Korridoren auszurichten; mehrfaches Schneiden von Naturräumen und Agrarflächen ist zu vermeiden.
Unabdingbar ist zudem eine nachvollziehbare, öffentlich dokumentierte Kosten Nutzen Analyse für jedes Projekt – einschließlich eines vollständigen Variantenvergleichs zwischen Freileitung und Erdkabel. Diese Bewertung muss den gesamten Lebenszyklus umfassen, also nicht nur Investitions und Instandhaltungskosten, sondern auch betriebliche Folgekosten und externe Effekte: Bodenverdichtung durch Baustellenlogistik, Eingriffe in Dränagen und den Wasserhaushalt, Ertrags und Bewirtschaftungsverluste durch Zerschneidung, Umwege und Aufschläge bei der Flächenbewirtschaftung sowie Risiken für die Bodenfruchtbarkeit.
Die Akzeptanz der Vorhaben muss bereits auf dieser Stufe des Planungsprozesses mitbedacht werden. Dazu ist die bestehende Agrarstruktur in allen Planungs und Bauphasen verbindlich zu berücksichtigen.
Im hessischen Kontext gilt es, die im Entwurf aufgezeigten strukturellen Erzeugungs /Verbrauchsverschiebungen ernst zu nehmen: Die Kombination aus steigender Last – nicht zuletzt durch neue industrielle Großverbraucher und Rechenzentren – und regional begrenzter Erzeugungskapazität erhöht den Druck auf die Netze. Gerade deshalb sind die Reihenfolge und Qualität der Maßnahmen entscheidend. Wo Optimierung ausreicht, darf nicht gebaut werden; wo gebaut werden muss, muss gebündelt und geradlinig vorgegangen werden; wo Freileitung gegenüber Erdkabeln agrar , natur und volkswirtschaftliche Vorteile bietet, sollte sie der Regelfall sein. Im Einzelfall kann eine erdverkabelte Lösung sinnvoll sein – etwa bei zwingenden raumordnerischen Zwängen oder Schutzgüterkonflikten –, dann aber bitte auf Basis einer sauberen, transparenten Abwägung, die die Folgekosten im Boden realistisch berücksichtigt.
In der Summe setzt der Entwurf die richtigen Leitplanken: ökonomische Robustheit vor Überbau, technische Optimierung vor Flächenneuinanspruchnahme und klare Präferenz für Ausführungen, die Boden und Fläche schonen. Für Hessen bedeutet dies spürbar weniger Risiko großflächiger und dauerhafter Nutzungseinschränkungen in der Landwirtschaft, ohne die Erfordernisse der Versorgungssicherheit und der Energiewende zu vernachlässigen.
Der Hessische Bauernverband steht bereit, insbesondere für die hessischen Netzausbauvorhaben die weitere Planung konstruktiv zu begleiten – mit regionaler Flächen und Bewirtschaftungsexpertise und mit dem klaren Ziel, das energiewirtschaftlich Notwendige so boden , natur und betriebsverträglich wie möglich zu realisieren.