P371
Maßnahmen zur Erhöhung der Kurzschlussfestigkeit in der TenneT-Regelzone Neu
Basisdaten
Projektbeschreibung
Das netztechnische Ziel des Projekts ist die Erhöhung der Kurzschlussfestigkeit im TenneT-Netzgebiet.
Zur Realisierung sind folgende Maßnahmen zu ertüchtigender Schaltanlagen beziehungsweise Geräte notwendig:
- M790: Erhöhung der Kurzschlussfestigkeit in Gießen/Nord
- M953: Erhöhung der Kurzschlussfestigkeit in Bergshausen
- M1022: Erhöhung der Kurzschlussfestigkeit in Audorf/Süd
- M1023: Erhöhung der Kurzschlussfestigkeit in Heide/West
- M1024: Erhöhung der Kurzschlussfestigkeit in Süderdonn
- M1025: Erhöhung der Kurzschlussfestigkeit in Brunsbüttel
- M1026: Erhöhung der Kurzschlussfestigkeit in Wilster/West
- M1027: Erhöhung der Kurzschlussfestigkeit in Dörpen/West
- M1028: Erhöhung der Kurzschlussfestigkeit in Stade/West
- M1029: Erhöhung der Kurzschlussfestigkeit in Alfstedt
- M1030: Erhöhung der Kurzschlussfestigkeit in Bechterdissen
- M1035: Erhöhung der Kurzschlussfestigkeit in Fedderwarden
- M1036: Erhöhung der Kurzschlussfestigkeit in Landesbergen
- M1037: Erhöhung der Kurzschlussfestigkeit in Redwitz
- M1038: Erhöhung der Kurzschlussfestigkeit in Ottenhofen
- M1215: Erhöhung der Kurzschlussfestigkeit in Emden/Ost
Des Weiteren sind folgende Maßnahmen zu Kurzschlussstrombegrenzungsdrosseln notwendig:
- M1039: Kurzschlussstrombegrenzungsdrosseln TenneT
- An den nachfolgenden Standorten im Netzgebiet von TenneT sind bis 2030 Kurzschlussstrombegrenzungsdrosseln zu errichten: Ulzburg, Karben
- An den nachfolgenden Standorten im Netzgebiet von TenneT sind bis 2037 Kurzschlussstrombegrenzungsdrosseln zu errichten: Raitersaich/West, Audorf/Süd, Hardebek, Dollern, Elsfleth/West, Ober-Erlenbach, Maintal, Suchraum Somborn
Maßnahmen des geplanten Projektes
Begründung des geplanten Projekts
Netzplanerische Begründung
Im Netzentwicklungsplan Strom werden notwendige zusätzliche Übertragungskapazitäten identifiziert. Die daraus resultierenden zusätzlichen Leitungsbaumaßnahmen sowie die zunehmende Vermaschung des Netzes lassen die Kurzschlussleistung im deutschen Übertragungsnetz ansteigen.
Die Kurzschlussstromanalysen im NEP 2037/2045 (2025) haben ergeben, dass die zu erwartenden Kurzschlussströme die Kurzschlussfestigkeit bestimmter Umspannwerksanlagen überschreiten. Die thermischen oder mechanischen Auswirkungen von Kurzschlussströmen können dann nicht mehr beherrscht werden. Das bedeutet, dass im Kurzschlussfall bestimmte Anlagenteile in einem solchen Umspannwerk beschädigt oder zerstört werden können, was zur vorübergehenden Außerbetriebnahme von Anlagenteilen oder im ungünstigsten Fall des gesamten Umspannwerks führt. Ein Betrieb von Umspannwerksanlagen außerhalb ihres kurzschlussfesten Bereichs ist des Weiteren notwendigerweise auszuschließen, da dadurch eine unmittelbar Gefährdung für im Umspannwerk arbeitende Personen entsteht.
Da nicht alle Schaltanlagen beziehungsweise Geräte die Voraussetzungen zur Einhaltung der Kurzschlussfestigkeit erfüllen, müssen diese entsprechend ertüchtigt werden:
Von den Maßnahmen zur Erhöhung der Kurzschlussfestigkeit sind, neben den in TTG-P371 genannten, die 380-kV-Schaltanlagen in Gießen/Nord, Audorf/Süd, Heide/West, Süderdonn, Brunsbüttel, Wilster/West, Dörpen/West, Stade/West, Alfstedt, Bechterdissen, Fedderwarden, Landesbergen, Bergshausen, Redwitz, Ottenhofen und Emden/Ost betroffen.
Des Weiteren bietet sich an bestimmten Standorten die Errichtung von Kurzschlussstrombegrenzungsdrosseln an, mit dem netztechnischen Ziel der Erhöhung der Kurzschlussimpedanz und damit einhergehend Verringerung der resultierenden Kurzschlussströme an jenem Standort:
Die Errichtung einer Kurzschlussstrombegrenzungsdrosseln ist an den Standorten Ulzburg, Karben, Raitersaich/West, Audorf/Süd, Hardebek, Dollern, Elsfleth/West, Ober-Erlenbach, Maintal und Suchraum Somborn vorgesehen. Sofern eine Umsetzung am jeweiligen Standort nicht möglich sein sollte, ist eine Ertüchtigung oder ein Ersatzneubau der Umspannwerksanlage notwendig, und wenn dies bereits erfolgt, unzureichend oder nicht möglich sein sollte, muss infolge dann notwendiger Netztrennungen ein Netzbetrieb mit reduzierter Flexibilität sowie in der Regel erhöhtem Engpassmanagement erfolgen.
Kurzschlussstrombegrenzungsdrosseln werden im TenneT-Übertragungsnetz aktuell zwar noch nicht eingesetzt, aber als notwendiges Mittel angesehen, um die Kurzschlussströme auch in Zukunft zu beherrschen. Es ist vorgesehen, die Kurzschlussstrombegrenzungsdrosseln in einer zusätzlichen Querkupplung zu errichten, um eine effektive Begrenzung des Kurzschlussstroms für die betroffene Anlage zu erreichen. Die Prüfung zur Verwendung einer Kurzschlussstrombegrenzungsdrossel erfolgt in Umspannwerksanlagen, in denen die Kurzschlussfestigkeit perspektivisch überschritten wird und eine Ertüchtigung oder ein Ersatzneubau der Schaltanlage beziehungsweise der Geräte unzureichend oder gar nicht möglich ist. Ebenso wird sie geprüft, wenn die Durchführung von alternativ notwendigen Netztrennungen aus betrieblicher Sicht nicht möglich oder mit mehreren Nachteilen verbunden ist.
Bisherige Bestätigung des Projekts
Das Projekt P371 wurde im NEP 2035 (2021) erstmals explizit ausgewiesen.
Einordnung in den Netzentwicklungsplan
Das vorgestellte Projekt hat sich im Rahmen des vorliegenden Netzentwicklungsplans als erforderlich für den sicheren Betrieb eines bedarfsgerechten Übertragungsnetzes gezeigt. Der mehrstufige Prozess zur Ermittlung der Netzmaßnahmen, die das Übertragungsnetz optimieren, verstärken oder auch erweitern, ist im Kapitel Einführung im Überblick dargestellt. Im Kapitel Szenariorahmen werden die Ausgangsdaten des Prozesses erläutert, im folgenden Kapitel die Ergebnisse und Methoden der Marktsimulation. Darauffolgend werden berücksichtigte Technologie und Innovationen dargelegt. Die Kapitel Onshore-Netz und Offshore-Netz leiten die erforderlichen Maßnahmen zur bedarfsgerechten Optimierung, Verstärkung und zum Ausbau des kombinierte On- und Offshorenetzes her.
Projektkarte nach Region