21.08.2012 - 11:19 | Michaela G. | NEP

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich lehne den NEP 2012 aus grundsätzlichen Erwägungen und das darin enthaltene obige Projekt, in der im Planfeststellungsverfahren beantragten Form, ab.

Begründung:

Das beantragte Vorhaben keinerlei Ansatz für die gesetztlich erforderliche Gesundheitsvorsorge durch Netzbetreiber und des Gesetzgebers erkennen lässt. Ein erhöhtes Leukämie-Risiko für Kinder bei andauernder elektro-magnetischer Strahlung ist wissenschaftlich ausreichend erforscht.

Die gesetztlichen Mindestabstände werden weit unterschritten. In Quickborn  betragen die Abstände zu einem Schulzentrum ca. 90 m und zu reiner Wohnbebauung lediglich ab 20 m. Schulkinder und Anwohner werden in ungesetzlicher Weise und steigend gefährdet.

Die bereits durch die bestehende 220kV-Freilandleitung gegebene Gesundheitsbelastung wird duch eine errechnete Vervierfachung der elektro-magnetischen Strahlung weiter und gegen bestehende Gesetze unzumutbar erhöht.

Speziell in Quickborn sind zur Entlastung der Betroffenen Alternativen zum beantragten Ausbau der Bestandstrasse sehr wohl vorhanden und zwar in Form einer Teilerdverkabelung und weiter entfernt verlaufenden Freileitungstrassen.

Ich hoffe auf ein Umdenken der politischen und wirtschaftlichen Entscheidungsträger zu Gunsten der Gesundheit für uns alle und der Menschlichkeit. Macht und Geldgewinne machen nur kurzfristig glücklich. Sehen Sie es als Chance. Überdenken Sie die Planung und entwickeln Sie eine Lösung mit der ALLE gesund und glücklich leben können. Denn nur gemeinsam sind wir stark. Vielen Dank.

Mit freudlichen Grüßen
Michaela G.