19.06.2012 - 16:18 | Michael T. | NEP

Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Einspruch gegen die oberirdische Trassenführung der Strecke Wahle-Mecklar erheben. Die Trasse wird unmittelbar hinter unserem Grundstück verlaufen. Masten von Kirchturmhöhe und enormer Breite, sowie eine direkte Strahlenbelastung durch die 380 kV Stromleitung, dessen Wert sowieso viel zu hoch angesetzt ist im Vergleich zu unseren Nachbarländern. Hinzu kommt der Wertverlust des Hauses incl. Grundstück. Da es sich bei uns um ein Neubaugebiet handelt und das Haus erst 2007 errichtet wurde ist der Verlust für uns noch höher. Wieso wird die Leitung nicht in der Erde verlegt nach neuester HGÜ-Technik? Warum übernehmen Sie hier nicht eine Vorbildfunktion und nehmen die zukunftsweisende Technik? Zu hohe Kosten im Vergleich zur heute konventionellen "Mastenleitung" kann es doch nicht sein - der Verbraucher zahlt doch letztendlich die Kosten. Eine Ausgleichszahlung für die Gemeinde, wie schon vorgeschlagen kann die Lösung nicht sein - oder soll es "Schweigegeld" sein. Den Wertverlust von Haus und Hof hat doch der Privatmann, wieso erhält dieser keine "Wertminderungszahlung", wenn er betroffen ist und die „neue Trasse“ seine Lebensqualität einschränkt! Und welche Folge die dauerhafte Strahlung auf den Menschen in unmittelbarer Umgebung hat, siehe Leukämieerkrankung in unmittelbarer Nähe von AKWs, ist bekannt Ab in die Erde mit der Leitung, wenn diese, so wie bei uns, in unmittelbarer Nähe am Grundstück entlang verläuft. Mit freundlichem Gruß Michael T. 19.06.2012