04.07.2012 - 08:52 | Malte G. | NEP

Stellungnahme zur Maßnahme 47. Kiel - Göhl N-1 Sicherheit wird für die Stadt Kiel auch beim angenommenen Wegfall des Kohlekraftwerks durch die Leitung Audorf Kiel sichergestellt. Die Leitung Kiel - Göhl dient ausschließlich zum Abtransport der erzeugten Energie aus dem Raum Ostholstein. Dieser Strom würde dann quer durch Schleswig-Holostein transportiert, um dann in Audorf Richtung Süden eingespeist werden. Der von vorgegebene Korridor darf also nicht heißen Kiel - Göhl, sondern muss lauten Göhl - Kaltenkirchen. Somit würde die Energie im getreckten Verlauf richtig Süden abtransporttiert. Hier kann auch auf eine bestehende Infrastruktur zurück gegriffen werden. Die Trasse Göhl - Kiel ist damit rechtlich nicht erforderlich! Malte G.