08.07.2012 - 00:54 | BUND Kreisgruppe Dithmarschen | NEP

Im Namen des BUND Kreisgruppe Dithmarschen nehme ich zum N.e.p. Stellung. Die Charakteristischen Landschaftsräume gemäß Ziffer 3.5.2 Absatz 10 LEP sollten von Freileitungen freigehalten werden,insbesondere die Vogelflugkorridore. In Dithmarschen sind das gemäß Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum 4: V.k.: zwischen Neufelder Watt und Kudensee,vom Speicherkoog Dithmarschen in die Niederungsgebiete,Eider in den Niederungsbereich Eider-Treene-Sorge-Niederung,weiterhin auch die anderen ökologisch wertvollen Bereiche. Begründung: Die Stromleitungen stellen eine große Gefahr für die Vogelwelt dar. (insbesondere für Wasser, Greif und Zugvögel) Weiterhin wird die Landschaft dadurch verschandelt und die Gesundheit und Lebensqualität der Menschen leidet stark darunter. (Zerstörung von Erholungsräumen ,etc) Mit freundlichen Grüßen, Dirk K. (Vorsitzender BUND-Dithmarschen und Verbandsratsmitglied)