08.07.2012 - 23:07 | Jens K. | NEP

Da wir als Privatpersonen direkt betroffen sind von der neuen Trassenführung legen wir Einspruch ein.
Die 110Kv Trasse liegt ca. 120m von unserem Wohngebäude entfernt. Kommt die neue Trasse mit 380 Kv wird sie noch dichter an unserem Wohngebäude entlang laufen, da es keine Ausweichmöglichkeiten gibt. Zur anderen Seite liegt die B5 und das Dorf Horstedt. Laut Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) muss die Trasse 200m im Aussenbereich von Wohngebäuden entfrent liegen.
Wir sind eine Familie mit drei Kindern und machen uns große Sorgen um die Strahlung und den Mangnetfeldern. Warum sind in Deutschland 100 Mikro Tesla erlaubt, in den Niederlanden aber nur 0,4 Mikro Teslar? Die WHO emfehlt sogar nur 0,3-0,4 Mikro Teslar bei einer Dauerbelastung Zur Einstufung zum Krebsrisiko bei Menschen, besonders Kinder!!!
Wie verhält es sich mit der Wertminderrung des Wohngebäudes und der Lebensqualität?