09.07.2012 - 20:12 | Manfred M. | NEP

Bei der Trassenführung im Kreis Oldenburg/Holstein sind selbstverständlich insbesondere die Belange des Natur- und Umweltschutzes, der Land- und Forstwirtschaft aber auch und vor allem die eines (sanften) Tourismus zu berücksichtigen. Deswegen sollten keine neuen Flächen mit Hochspannungsmasten vollgestellt werden, die einer weiteren "Industriealisierung" des Erscheinungsbildes der Landschaft (neben Windmühlen, Sendemasten, Biogasanlagen etc. pp.) Vorschub leisten. Vielmehr sollte die vorhandene Trasse im Bereich der B 202 ausgebaut werden, an deren Vorhandensein die ortsansässige Bevölkerung ebenso wie die Touristen gewöhnt sind. Ein Sprichwort lautet: "Wer A sagt, muss auch B sagen", und dies sollte für die Landeigentümer, die schon früher ihr Einverständnis zum Bau der Trasse gegeben haben, auch heute noch gelten.
Natürlich ist es verständlich, wenn jetzt andere Landeigentümer am Geschäft der Verpachtung von Flächen zum Bau einer neuen Trasse bzw. an den Entschädigungen für die Nutzung ihrer Flächen partizipieren wollen. Dies ginge jedoch zu Lasten des hier in Ostholstein noch weitgehend intakten Landschaftsbildes, das zu erhalten vielen Landwirten offenbar eine cura posterior ist. Leider ist es ja so, dass (viele, nicht alle) Landwirte zu den größten Umweltverschmutzern und -zerstörern gehören. Fazit. keine neue Trasse, stattdessen Ausbau der vorhandenen.