10.07.2012 - 00:05 | Matthias K. | NEP

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich Einspruch ein gegen jede neue Hochspannungsleitung die näher als
400 Meter an Wohngebäude herangebaut werden soll. Dieser Einspruch gilt generell aber natürlich besonders auch für meinen Wohnbereich und für Wechselspannungsleitungen genauso wie für HGÜ Leitungen.

Begründung siehe Anhang

MfG
Matthias K.

Beitragsanhang

Netz_Einspruch_Matthias_K_1.pdf [ PDF | 29.63 KB ]