10.07.2012 - 13:04 | Melanie A. | NEP

Siedlungsschutz
1. Bei der öffentlichen Präsentation des Netzentwicklungsplanes
am 29.05.2012 wurde von Herrn Rudolf Boll angekündigt, dass der
Bevölkerungs-­‐, Siedlungs-­‐ und Landschaftsschutz bei zukünftigen
Projekten in jedem Falle eine entsprechende Berücksichtigung
erfahren werde. Bei gegenwärtigen Projekten hingegen, bei denen
das Planfeststellungsverfahren durch die jeweiligen Bezirksregierungen schon vor einem Beschluss steht, sind
diese für die Bevölkerung absolut wichtigen Aspekte in den
Planungsunterlagen der Netzbetreiber völlig ignoriert worden.
Daraus resultiert eine Ungleichbehandlung, die von Bürgern,
die von den streckenweise unzumutbaren, gesundheits-­‐ und
wohnschädigenden Bauvorhaben betroffen sind (wie z.B.
durch einen Trassenneubau MITTEN durch Wohngebiete ohne
jede Abstandsregelung und ohne jede ernsthafte Prüfung
von Alternativen), nicht hinnehmbar ist und zwangsläufig zu
Protesten und juristischen Auseinandersetzungen führen
wird.