31.05.2012 - 22:55 | Carsten C. | NEP

BETRIFFT: 

• Trassenführung allgemein und speziell im Abschnitt Ganderkesee-St.Hülfe der Tennet
• Warum wird nicht komplett eine unterirdische Leitungsverlegung statt oberirdischer Leitungsverlegung durchgeführt?
• Kriterien zum geographischen Verlauf, Kriterien zur Entscheidung ob oberirdischer oder unterirdischer Verlauf


Hallo zusammen,

1.) in den 60er Jahren wurde eine unterirdische Erdgasleitung u.a. im Ortsteil Hölingen/ Gemeinde Winkelsett verlegt. Dies erfolgte in unterirdischer Bauweise. Heutzutage höre ich kaum Klagen über die Trasse bzw. die Leitung, da es trotz unterirdischer Verlegung offensichtlich wenig technische Probleme mit der Leitung gibt. Außerdem ist auch die Akzeptanz gegeben ist, da die Leitung oberflächlich „unsichtbar“ und wohl im Empfinden der Bevölkerung keine „Gefahr“ darstellt.

2.) Warum also ist es nicht möglich die 380-KV Hochspannungsleitung der Trasse Ganderkesee-St. Hülfe der Tennet komplett unterirdisch zu verlegen, wenn es bereits vor ca. 60 Jahren möglich war eine Erdgasleitung unterirdisch zu verlegen?
Grundsätzlich stellt sich die Frage für alle 380-KV Leitungen in Deutschland: Warum wird nicht auf eine komplette unterirdische Verlegung hin geplant?

3.) Welche Kriterien werden zum geographischen Verlauf einer Trasse herangezogen? Bitte eine komplette Liste der Kriterien erstellen und keine exemplarische Beschreibung.
Dies sollte am Beispiel der Trasse Ganderkesee – St. Hülfe erläutert werden und zwar für den gesamten Trassenverlauf.

4.) Welche Kriterien werden zur Entscheidung herangezogen bei der Auswahl ob oberirdische oder unterirdische Verlegung der Hochspannungsleitung?
Dies bitte am Beispiel der Trasse Ganderkesee – St. Hülfe an allen Teilabschnitten erläutern und zwar wenn zwischen oberirdischer und unterirdischer Verlegung gewechselt wird.




Mit freundlichen Grüßen
Dr. Carsten C.

P.S. Siehe anbei eine pdf Datei mit identischen Inhalt

Beitragsanhang

Stellungnahme_Carsten_C.pdf [ PDF | 194.56 KB ]