22.03.2013 - 12:01 | Rudolf G. | NEP

Betreff: Einspruch

Sehr geehrte Damen und Herrn Meerbusch, den 22.3.2013



zunächst möchte ich das Planungsverfahren bezüglich der Konverterstation in Osterath auf heftigste kritisieren.

Die von Ihnen propagierte Mitsprache der Bürger an den Planungen wird von Ihnen auf das gröblichste verletzt und ad absurdum geführt.

Wie soll ich mich denn zu einer Planung äußern können, die im Netzentwicklungsplan (NEP) gar nicht erkennbar ist; denn die Konverterstation Osterath ist im NEP mit keinem Wort erwähnt, geschweige denn nach Art, Umfang und Positionierung dargestellt.

Erst auf Anfragen bei dem Übertragungsnetzbetreiber Amprion haben die Bürger von Osterath von der Existenz und dem Ausmaß der Anlage erfahren. Offenbar hat auch keine Abwägung hinsichtlich des Standortes stattgefunden.

Abgesehen von diesen schweren Verfahrensfehlern wende ich mich ganz entschieden gegen den Bau einer Konverterstation in unmittelbarer Nähe zur Wohnbebauung in Osterath.

Mit der bereits vorhandenen Anlage, die in den letzten Jahren erheblich ausgebaut wurde, ist die Wohnbevölkerung in Osterath schon bis an ihre Grenze belastet.

Weitere zusätzliche Immissionen an elektrischen und magnetischen Feldströmen sind den Anwohnern nicht zumutbar. Dasselbe gilt für Lärmimmissionen.

Die krankmachenden Folgen dieser Belastungen sind hinreichend bekannt.



Sie können vermieden werden, wenn die Konverterstation, so sie überhaupt zusätzlich zu der ertüchtigten 380 kV Stromtrasse erforderlich ist, in der Nähe der Kraftwerkstandorte im Braunkohlenrevier gebaut wird.

Es handelt sich bei der Station um eine großindustrielle Anlage, die nicht in die Nähe von Wohnbebauung gehört.

Mein Haus liegt ca.100m von dem vorgesehenen Standort entfernt.

Eine Anlage dieser Größe und optischer Erscheinung beeinträchtigt mein Wohnumfeld ganz beträchtlich; auch der Naherholungswert wird negativ beeinflusst.

Damit sinkt der Wert meiner Immobilie, die ich mir hart erarbeitet habe und die meine Altersversorgung sichern muss, in unzumutbarer Weise.

Darüber hinaus stellt eine derartige Anlage ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Nicht nur durch Schäden und Unfälle in der Anlage selbst sondern auch durch gezielte Fremdeinwirkung wie Terrorismus. Gefährdet werden die Anwohner aber auch durch Unfälle durch mögliche Flugzeugabstürze, da die Station unter dem Abflugkorridor Modru X des Düsseldorfer Flughafens liegt.



Die Nähe zur Bebauung mit den damit einhergehenden Belastungen der Anwohner die Beeinträchtigung einer intakten Feldflur und ihrer Erholungsfunktion sowie das erhebliche Sicherheitsrisiko machen deutlich, dass eine solche großindustrielle Anlage in ein Industriegebiet und nicht in den ländlichen Raum in die Nähe von Wohnbebauung gehört.



Dieser Einspruch ist zur Veröffentlichung freigegeben.

Mit freundlichen Grüßen



Rudolf G.