22.05.2014 - 08:22 | Franz S. | NEP

Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dem Entwurf des Netzentwicklungsplans 2014 (NEP2014) bin ich nicht einverstanden und erhebe insbesondere gegen den Trassenverlauf im Korridor D09 der HGÜ-Trasse Lauchstätt-Meitingen Einspruch. Meiner Ansicht nach müsste zwingend vorher eine rechtsverbindliche Abstandsregelung zur Wohnbebauung analog Windkrafträder beschlossen und eingeführt werden. Dadurch wird eine mögliche Gesundheitsgefährdung der Anwohner in Kauf genommen, die nicht zu akzeptieren ist und zu der sich im NEP2014 keine Aussage finden lässt. Durch die Baumaßnahmen ist ein massiver Eingriff in Landschafts- und Trinkwasserschutzgebiete zu befürchten, von der immensen Waldvernichtung ganz zu schweigen. Ebenso schwer wiegt meiner Ansicht nach die Tatsache, dass mit der Trasse im Korridor D09 bis 2034 nahezu ausschließlich Braunkohlestrom transportiert werden soll. Dies gefährdet meiner Ansicht nach die Nachhaltigkeit der Energiewende, weil dadurch der Druck von den Stromanbietern genommen wird, die Stromerzeugung zügig auf erneuerbare Energien umzustellen und diese flächendeckend in ausreichendem Umfang bereitzustellen. Ich bitte Sie um Berücksichtigung meiner Argumente bei Ihrem weiteren Handeln - Herzlichen Dank.