22.05.2014 - 17:10 | BI-380-kV-Werra-Meißner e.V. | NEP

Betreff: Stellungnahme zum NEP 2014

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu Ihrem Entwurf des NEP 2014 nehme ich als BI-Vorsitzender im Rahmen der Konsultation wie folgt Stellung - Sie können meine Stellungnahme veröffentlichen:

1.
Grundsätzlich ist die gesetzlich vorgegebene Konsultation (§ 12b Abs. 3 EnWG) der Öffentlichkeit zu begrüßen. Inhaltich können aber zum NEP nur fachkompetente BürgerInnen oder große (Interessen-, Naturschutz- und Umwelt-) Verbände Stellung nehmen. Ohne die Einschaltung von Fachleuten oder Fachbüros (und damit verbunden mit hohem finanziellen Aufwand) können BürgerInnen und Bürgerintiativen den NEP nicht hinterfragen und Netzverbindungen in Frage stellen oder in Zweifel ziehen. Dem "normalen" Bürger verschließt sich die Erkenntnis, wie aus dem Szenariorahmen die Übertragungsnetzbetreiber die Netzverbindungen entwickeln. Der Abstraktionsgrad für eine spätere Trassenführung ist sehr hoch, sodass die BürgerInnen nicht erkennen können, welche Auswirkungen der NEP für sie hat.

Insofern ist die Konsultation auf die "breite Masse" der BürgerInnen bezogen eine "Pro-Forma-Beteiligung", die keinen wirklichen Aussagewert hat - es sei denn, die betroffenen BürgerInnen nutzen die Beteiligung als Protestplattform. Keinesfalls kann man aus Nichtteilnahme an der Konsultation eine Zustimmung zum NEP ableiten.

2.
Der NEP muss von der abstrakten Form in einer verständlicheren Form für BürgerInnen vermittelt werden, um die "Wirkungen" des NEP für BürgerInnen erkennbar zu machen.

3.
Grundsätzlich halten wir den Netzausbau in der ausgewiesenen Form vom Umfang her für überdimensioniert, da der Anteil von Kohlestrom zu hoch ist und alle Auswirkungen eines gedrosselten Ausbaus der EE resultierend aus der EEG-Reform nicht ausreichend gewichtet werden können. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die PE der bayerischen Staatsregierung vom 05.02.2014.

4.
Bei den HGÜ-Verbindungen im Korridor C und D fällt auf, dass parallel zu den Gleichstromtrassen nach wie vor die 380-kV-AC-Trassen als unabdingbar eingeschätzt und verfolgt werden. Es geht hier um die Trasse Wahle-Mecklar-Grafenrheinfeld und die Thüringer Strombrücke, die als Wechselstrom-Höchstspannungsverbindungen in der Planung sind (Startnetz). Wenn die großen "Überkapazitäten" an Windstrom aus dem Norden und ggf. Osten über die HGÜ-Leitungen als eine Art Overlaynetz abtransportiert werden sollen, stellt sich die Frage, warum dann innerhalb dieser Großkorridore noch längere Wechselstromleitungen gebaut werden müssen.

Freundliche Grüße
Klaus Rohmund
Vorsitzender BI-380-kV-Werra-Meißner e.V.