26.05.2014 - 16:10 | Harald J. | NEP

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich erhebe Einspruch gegen den NEP 2014, da
· dieser nicht die gegenseitige Wirkung von Netzausbau, Ausbau erneuerbarer dezentraler Energieerzeugung, dem neuen EEG, Nutzung dezentraler Gaskraftwerke, neuer
Energiespeichertechniken, Energieeffizienzmaßnahmen, Lastmanagement sowie Energieeinsparung berücksichtigt,
· in der Planung eine Kapazitätserhöhung des vorhandenen Übertragungsnetzes (z.B. durch Sanierung) nicht ermittelt wurde und
· eine Aussage, in welcher Höhe Stromkunden durch Bau der Stromtrasse Bad Lauchstädt-Meitingen mit einem gesteigerten Netzentgelt belastet werden, fehlt.

Mit einer Veröffentlichung meiner Stellungnahme bin ich einverstanden und bitte ausdrücklich um Beteiligung an den weiteren Verfahrensschritten.
Bitte bestätigen Sie den Eingang meiner Stellungnahme.

Harald J.