26.05.2014 - 16:10 | Stadt Beilngries | NEP

Betreff: Stellungnahme zum NEP 2014 der Stadt Beilngries

Die folgende Stellungnahme bezieht sich auf den NEP 2014.

Mit einer Veröffentlichung der Stellungnahme auf www.netzentwicklungsplan.de
bin ich einverstanden.


Sehr geehrte Damen und Herren,
der Stadtrat der Stadt Beilngries hat in der Stadtratssitzung am 22.05.2014
folgende Stellungnahme zum Netzentwicklungsplan 2014 beschlossen:

Der Stadtrat lehnt den geplanten Netzausbau bzw. die geplante
Gleichstromtrasse aus folgenden Gründen ab:

- Die Streckenführung führt zu einer totalen Zerstörung des hochwertigen
Landschaftsbildes.

- Es ist zweifelhaft, ob die Gleichstromtrasse dem Transport von Strom aus
regenerativen Energiequellen dient oder dem Transport von Braunkohlestrom,
da der Einspeisepunkt der Trasse in einer Region liegt, die in großem Maße
von Braunkohlekraftwerken geprägt ist.

- Es ist zu befürchten, dass die Gleichstromtrasse der Lieferung von Energie
ins Ausland dient.

- Der Ortsteil Kevenhüll ist durch die vorhandenen 2 Stromtrassen und der
geplanten Gleichstromtrasse besonders betroffen und belastet. Hinzu kommen
noch 6 Windenergieanlagen und 3 Biogasanlagen in nächster Nähe.

- Die geplante Gleichstromtrasse liegt in der geplanten Konzentrationsfläche
für Windenergieanlagen im nördlichen Gemeindebereich.

- Der südliche Gemeindeteil ist durch die Windenergieanlagen ebenfalls
besonders belastet.

- Durch die geplante Gleichstromtrasse ist die kulturhistorisch bedeutsame
Prägung von Beilngries stark gefährdet.

- Die Rollen Netzbedarf und Netzbetreiber dürfen nicht in einer Hand liegen.
Die Bedarfsplanung für Trassen hat einen entscheidenden Fehler, der leider
erst jetzt als Folge der Planung von Höchstspannungsgleichstrom-Trassen in
der Öffentlichkeit diskutiert wird. Da die Bedarfsplanung und das Betreiben
von Höchstspannungsleitungen in einer Hand liegen, entstehen
Interessenskonflikte, die für die Gesellschaft und die Wirtschaft schädlich
sind. Es kann keine wirtschaftlich sinnvolle und den Bedürfnissen der
Gesellschaft angepasste Netzplanung geben, wenn derjenige, der den Bedarf
plant, gleichzeitig der ist, dessen Geschäftsmodell darauf beruht,
möglichst viel Strom durch möglichst viele Leitungen zu transportieren.
Allein wegen dieser Konstellation ist die vorgelegte Netzplanung 2014
abzulehnen. Es ist nicht zu erwarten, dass der Netzplanung bei diesem
Verfahrensweg eine objektive Beurteilung des Bedarfs zu Grunde liegen kann.

Mit freundlichen Grüßen
I.A.
Lenz

Stadt Beilngries
92339 Beilngries