28.05.2014 - 13:10 | Ulrike B. | NEP

Stellungnahme zum Netzentwicklungsplan 2014 Projekt 72, Maßnahme 50

An der Ostküste ist im Rahmen der Energiewende eine neue 380 kV Leitung
geplant. Von Göhl, in der Nähe von Oldenburg, über Lübeck in den Kreis
Segeberg soll die neue Leitung verlaufen.

A. Neue Leitung ist nicht erforderlich

1. Zu geringe Auslastung
Ich fordert die Bundesnetzagentur zur Überprüfung der Notwendigkeit der
Maßnahme 50 auf. Die neu zu erstellende 380kV-Leitung wird im Mittel mit
9,8% ausgelastet, die maximale Auslastung liegt bei 30,6%. Die Notwendigkeit
eines Neubaus drängt sich angesichts dieser Daten nicht auf, zumal eine
Leitung bereits existiert. Zwischen Lübeck und Norderstedt besteht eine
220kV-Leitung, die problemlos in der Lage ist, den Strom aus Windkraft
aufzunehmen und nach Süden weiterzuleiten. (Inklusive aller zukünftig neu
geplanten Windparks). Eine geringe Überlastung von 118% entsteht nur bei
komplettem Ausfall eines Systems im Raum Lübeck.

2. Strom sparen / Klima schützen

Von allen maßgebenden Stellen wird propagiert, dass das Stromsparen das
Gebot der Stunde ist. Es macht die Bundesrepublik unabhängiger von
Energieimporten insbesondere aus Russland und reduziert die Aufwendungen für
die Infrastruktur im Landesinneren. Daher ist es sinnvoller, das Geld für
energiesparende Maßnahmen auszugeben als Projekte zu finanzieren, die es
erleichtern, unerwünschten Strom zu importieren, siehe Punkt 3.

3. Transport unerwünschten Stroms

Über die neue Leitung wird aber nicht nur regenerative Energie
transportiert, sondern auch Strom aus konventionellen Kraftwerken. Über das
Seekabel "Baltic-Cable" erfolgt ein Leistungsimport aus Schweden. Der Import
von Atomstrom über diese Leitung ist nicht auszuschließen. Begründet wird
der Leitungsneubau mit einer eventuellen Überlastung der bestehenden 220
kV-Leitung durch einen Ausfall von Leitungen an anderer Stelle des
Leitungsnetzes, dem sogenannten n-1 Fall. Dann wäre diese Leitung mit 118%
überlastet. Wir fragen: Wie sieht das Überlastungsszenario aus, wenn man auf
den unerwünschten Atomstrom aus Schweden verzichtet? Und: Wäre ein Verzicht
auf den Import von Atomstrom aus Schweden oder anderen Nachbarländern nicht
grundsätzlich im Sinne der Energiewende?

B. Trassenwahl und Umspannwerk

4. Trassenführung entlang der geplanten A 20 Trasse.

Für den Fall der Umsetzung der Maßnahme 50 wird die Bundesagentur
aufgefordert, eine optimale Trassenführung für die neue 380 kV Leitung zu
wählen. Die geringsten Auswirkungen auf Mensch und Umwelt ist durch die
Bündelung von in die Natur- und Landschaft eingreifenden Maßnahmen zu
erzielen. Insofern sollte der Neubau an der geplanten Trasse der A 20
erfolgen.

5. Umspannwerk (380 kV Schaltanlage)

Auch für die Schaltanlage, welche ggf. am Zielpunkt der Maßnahme 50
entstehen soll, wird ein Standort im Raum Kaltenkirchen abgelehnt. Das in
Frage kommende Gebiet an der A7 ist ökologisch zu wertvoll, um es weiter
einzuschränken. In diesem Zusammenhang wird auf die Zusage der "Tennet" vom
02.07.2012 verwiesen, in Kaltenkirchen kein Umspannwerk zu errichten.