28.05.2014 - 14:10 | Renate V. | NEP

Stellungnahme zum Netzentwicklungsplan 2014 Projekt 72, Maßnahme 50
An der Ostseeküste ist in Rahmen der Energiewende eine neue 380 KV Leitung geplant. Von Göhl, in der Nähe von Oldenburg, über Lübeck in den Kreis Segeberg soll die neue Leitung verlaufen.
A. Neue Leitung ist nicht erforderlich
1. Zu geringe Auslastung
Ich fordere die Bundesnetzagentur zur Überprüfung der Notwendigkeit der Maßnahme 50 auf. Die neu zu erstellende 380 KV-Leitung wird imMittel 9,8% ausgelastet, die maximale Auslastung liegt bei 30,6 %. Die Notwendigkeit eines Neubaus drängt sich angesichts dieser Daten nichtauf, zumal eine Leitung bereits existiert. Zwischen Lübeck und Norderstedt besteht eine 220 KV-Leitung, die problemlos in der Lage ist, den Stromaus Windkraft aufzunehmen und nach Süden weiterzuleiten. (Inklusive aller künftig neu geplanten Windparks. Eine geringe Überlastung von 118% entsteht nur bei komplettem Ausfall eines Systems im Raum Lübeck.
2.Strom sparen / Klima schützen
Von allen maßgebenden Stellen wird propagiert, dass das Stromsparen das Gebot der Stunde ist. Es macht die Bundesrepublik unabhängiger vonEnergieimporten insbesondere aus Russland und reduziert der Aufwendungen für die Infrastruktur in Landesinneren. Daher ist es sinnvoller, das Geld für energiesparende Maßnahme auszugebben als Projekte zu finanzieren, die es erleichtern, unerwünschten Strom zu importieren, siehe Punkt 3.
3. Transport unerwünschten Stroms
Über die neue Leitung wird aber nicht nur regerative Energie transportiert, sondern auch Strom aus konventionellen Kraftwerken. Über das Seekabel "Baltic-Cable" erfolgt ein Leitungsimport aus Schweden. Der Import von Atomstrom über diese Leitung ist nicht auszuschließen. Begründet wird der Leitungsneubau mit einer eventuellen Überlastung der bestehenden 220 kv-Leitung durch einen Ausfall von Leitungen an anderer Stelle des Leitungsnetzes, dem aogenannten n-1 Fall. Dann wäre diese Leitung mit 118% überlastet. Wir fragen: wie sieht das Überlastungszenario aus, wenn man auf den unerwünschten Atomstrom aus Schweden verzichtet? Und: wäre ein Verzicht auf den Imüport von Aromstrom aus Schweden oder anderen Nachbarländer nicht grunsätzlich im Sinne der Energiewende?
B. Trassenwahl und Umspannwerk
4.Trassenführung entlang der geplanten A 20 Trasse
Für den Fall der Umsetzung der Maßnahme 50 wird die Bundesagentur aufgefordert, eine optimale Trassenführung für die neue 380 Kv Leitung zu wählen. Die geringsten Auswirkungen auf Mensch und Umwelt ist durch die Begründung von in der Natur- und Landschaft eingreifenden Maßnahmen zu erzielen. Insofern sollte der Neubau an der geplanten Trasse der A 20 erfolgen.
5. Umspannwerk (380 kV Schaltanlage)
Auch für die Schaltanlage, welche ggf. am Zeitpunkt der Maßnahme 50 entstehen soll, wird ein Standort im Raum Kaltenkirchen abgelehnt. Das in Frage kommende Gebiet an der A7 ist ökologisch zu wertvoll, um es weiter einzuscgränken. In diesem Zusammenhang wird auf die Zusage der "Tennet" vom 02.07.2012 verwiesen, in Kaltenkirchen kein Umspannwerk zu errichten.