28.05.2014 - 18:10 | Ingrid H. | NEP

Stellungnahme zum Netzentwicklungsplan 2014 Projekt 72, Maßnahme 50

An der Ostküste ist im Rahmen der Energiewende eine neue 380 kV Leitung geplant. Von Göhl, in der Nähe von Oldenburg, über Lübeck in den Kreis Segeberg soll die neue Leitung verlaufen.

A. Neue Leitung ist nicht erforderlich

1. Zu geringe Auslastung
Ich fordert die Bundesnetzagentur zur Überprüfung der Notwendigkeit der Maßnahme 50 auf. Die neu zu erstellende 380kV-Leitung wird im Mittel mit 9,8% ausgelastet, die maximale Auslastung liegt bei 30,6%. Die Notwendigkeit eines Neubaus drängt sich angesichts dieser Daten nicht auf, zumal eine Leitung bereits existiert. Zwischen Lübeck und Norderstedt besteht eine 220kV-Leitung, die problemlos in der Lage ist, den Strom aus Windkraft aufzunehmen und nach Süden weiterzuleiten. (Inklusive aller zukünftig neu geplanten Windparks). Eine geringe Überlastung von 118% entsteht nur bei komplettem Ausfall eines Systems im Raum Lübeck.

2. Strom sparen / Klima schützen

Von allen maßgebenden Stellen wird propagiert, dass das Stromsparen das Gebot der Stunde ist. Es macht die Bundesrepublik unabhängiger von Energieimporten insbesondere aus Russland und reduziert die Aufwendungen für die Infrastruktur im Landesinneren. Daher ist es sinnvoller, das Geld für energiesparende Maßnahmen auszugeben als Projekte zu finanzieren, die es erleichtern, unerwünschten Strom zu importieren, siehe Punkt 3.

3. Transport unerwünschten Stroms

Über die neue Leitung wird aber nicht nur regenerative Energie transportiert, sondern auch Strom aus konventionellen Kraftwerken. Über das Seekabel "Baltic-Cable" erfolgt ein Leistungsimport aus Schweden. Der Import von Atomstrom über diese Leitung ist nicht auszuschließen. Begründet wird der Leitungsneubau mit einer eventuellen Überlastung der bestehenden 220 kV-Leitung durch einen Ausfall von Leitungen an anderer Stelle des Leitungsnetzes, dem sogenannten n-1 Fall. Dann wäre diese Leitung mit 118% überlastet. Wir fragen: Wie sieht das Überlastungsszenario aus, wenn man auf den unerwünschten Atomstrom aus Schweden verzichtet? Und: Wäre ein Verzicht auf den Import von Atomstrom aus Schweden oder anderen Nachbarländern nicht grundsätzlich im Sinne der Energiewende?

B. Trassenwahl und Umspannwerk

4. Trassenführung entlang der geplanten A 20 Trasse.

Für den Fall der Umsetzung der Maßnahme 50 wird die Bundesagentur aufgefordert, eine optimale Trassenführung für die neue 380 kV Leitung zu wählen. Die geringsten Auswirkungen auf Mensch und Umwelt ist durch die Bündelung von in die Natur- und Landschaft eingreifenden Maßnahmen zu erzielen. Insofern sollte der Neubau an der geplanten Trasse der A 20 erfolgen.

5. Umspannwerk (380 kV Schaltanlage)

Auch für die Schaltanlage, welche ggf. am Zielpunkt der Maßnahme 50 entstehen soll, wird ein Standort im Raum Kaltenkirchen abgelehnt. Das in Frage kommende Gebiet an der A7 ist ökologisch zu wertvoll, um es weiter einzuschränken. In diesem Zusammenhang wird auf die Zusage der "Tennet" vom 02.07.2012 verwiesen, in Kaltenkirchen kein Umspannwerk zu errichten.