30.11.2015 - 10:57 | Siegfried W. | NEP

In den Szenarien spielt der Stromexport eine wesentliche Rolle, in einer Abwägung muss den Schutzbelangen von Mensch und Natur immer Vorrang vor den wirtschaftlichen Interessen der Netzbetreiber eingeräumt werden.
Den Netzbetreibern geht es nicht vorrangig um Versorgungssicherheit. Dies erkennt man daran, dass auch nach Abschaltung des AKW Grafenrheinfeld (Mitte 2015) die Lichter nicht ausgegangen sind, obwohl die Leitung Altenfeld – Redwitz erst Ende 2015 ans Netz geht.
Planvolles Handeln sieht anders aus. Wer ist dafür verantwortlich, dass eine neue Leitung, direkt neben einer im Bau befindlichen Leitung errichtet werden soll oder diese Leitung noch einmal abgerissen werden müsste?
Durch die geplanten Vorhaben erhält man so keinen Ringschluss. Sollte im Katastrophenfall ein Naturereignis für eine Unterbrechung der Stromversorgung verantwortlich sein, sind beide Leitungen gleichzeitig betroffen. Das Umspannwerk Redwitz kann aus Kapazitätsgründen keine weitere Leitung aufnehmen.
Bei einer Bündelung der Leitungen werden die bisher vorgegebenen Mindestabstände nicht mehr eingehalten, gerade bei Dörfles-Esbach kommt man nicht mehr durch.
Schutzgüter Mensch, Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt, Boden und Landschaft werden durch neuen Leitungen in unzulässiger Weise betroffen. Ein neuer Kahlschlag quer durch den östlichen Landkreis Coburg und den Landkreis Lichtenfels sowie erhebliche Umweltauswirkungen wären die Folge.
Der Neubau, ob als Freileitung oder Erdkabel, hätte weitere, erhebliche Beeinträchtigungen zur Folge und würde die Zerstörung der Landschaft weiter vorantreiben. Die Erholungsräume von Dörfles-Esbach (Esbacher See, Rosenau, Itzgrund, Bausenberg) würden zusätzlich stark beeinträchtig.