30.11.2015 - 12:21 | Anneliese M. | NEP

Betreff: Einspruch gegen NEP 2025

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich nehme Stellung zu Netzentwicklungsplan 2025 (NEP) und erhebe Einwände gegen die Planungen für Leitungsbauprojekte durch die Gemeinde Sonnefeld. Mit einer Veröffentlichung meiner Stellungnahme bin ich einverstanden.

Zunächst möchte ich meine Verwunderung zum Ausdruck bringen, dass selbst verantwortliche Politiker der Region aus der Kommunalpolitik die Pläne aus der Zeitung erfahren mussten. Das legt den Schluss nahe, dass der Bürger überrumpelt werden soll und man die Planungen am demokratischen Bürgerwillen vorbei ohne Gewährung ausreichender Einspruchsmöglichkeiten durchsetzen will. In einem Land mit einem hohen Anspruch an demokratische Grundsätze und Grundrechte ist dieses Vorgehen nicht zu akzeptieren.

Die geplante Leitung P44 mod ist zudem aus energiewirtschaftlicher Sicht abzulehnen, weil sie unnötig lang ist und deshalb aus physikalischen Gründen zu erhöhter Verlustleistung führt. Sie ist damit aus Umweltschutzgründen kontraproduktiv.

Völlig unverständlich ist, diese Planungen zeitlich im Zusammenhang mit dem Bau der Südwestkuppelleitung durchzuführen und zwar in der Art, dass neben die im Bau befindliche Leitung eine neue gestellt werden soll bzw. die gerade im Bau befindliche Leitung abgerissen und durch eine größere ersetzt werden soll. Von einem planvollen Vorgehen kann unter diesen Umständen keine Rede sein. Insofern ist der Begriff Netzentwicklungs-Plan dafür anmaßend. Vielmehr ist das Vorgehen ein Improvisieren und Wursteln.

Der Bürger hat Anspruch auf faire Behandlung. Diese hat einige grundsätzliche Kriterien zu erfüllen. Sie muss vor allem planvoll, rücksichtsvoll und sinnvoll sein. Keinem dieser Kriterien wird der vorliegende Netzentwicklungsplan gerecht, soweit er die Trasse P 44 mod betrifft. In den vorausgegangenen Netzentwicklungsplänen wurden dazu bereits Lösungen erarbeitet.

Ich fordere, die Pläne der Art zu ändern, dass eine technisch sinnvolle Lösung für die Tasse P 44 gesucht wird und darauf Rücksicht genommen wird, dass die Menschen in Sonnefeld durch die Südwestkuppelleitung ihren Beitrag zur Energiewende bereits in ausreichendem Maße erfüllt haben.

Die oben genannten Einwendungen gelten weitgehend auch für die Leitung DC5 und DC6, soweit beabsichtigt ist, sie über das Gebiet der Gemeinde Sonnefeld und benachbarter Gemeinden zu führen.

Mit freundlichen Grüßen

Anneliese M.