07.12.2015 - 22:21 | Tobias M. | NEP

Betreff: Stellungnahme zum Netzentwicklungsplan Strom 2025, respektive dem Projekt P 43 (mod)

Sehr geehrte Damen und Herren,

Fernab der Notwendigkeit und Diskussion einer Energiewende auf höherer
Ebene, darf die Situation vor Ort nicht verkannt werden.
Diese stellt sich für unseren sehr kleinen Ort (Petersberg-Rex) mit
intendierter Planung als problematisch dar.

1. Wir sind bereits durch heranrückende Bebauungen (insbesondere aus dem
Nachbarort Böckels) betroffen. Damit wird das, was an Natur und
Landschaft verbleibt, ohnehin auf ein kleinstmögliches schwer
erträgliches Maß reduziert. Durch Aufstockung oberirdischer
Stromleitungen wird das restliche Landschaftsbild deutlich
beeinträchtigt, vom Naturgenuss bleibt nichts.

2. Im Zusammenhang mit Punkt 1 muss gerade auf der Fläche zwischen
Petersberg und Petersberg-Rex bis Dipperz Fauna und Flora erhalten werden.
Weitere oder stärkere magnetische Felder bringen diese nachweislich in
ein Ungleichgewicht.

3. Daneben befänden sich Leitungen entsprechend dem NEP relativ nahe an
Wohnbebauungen, sodass gesundheitliche Beeinträchtigungen zu befürchten
sind.

4. Der Ertrag einer sauberen neuen Energie wird beseitigt, wenn man zu
stark an anderer Stelle in den Naturhaushalt eingreift (so bei
oberirdischen Leitungen).

5. Gerade in Bezug zu Punkt 1,2 und 3 ist für den Ort Rex zu
konstatieren, dass die Einwohner des Dorfes "aussterben" und nur wenige
junge Menschen in den Ort ziehen. Der wesentliche und wahrscheinlich
einzige Beweggrund für ein Zuzug in diesen Ort ist die naturbelassene
Landschaft. Durch einen verstärkten oberirdischen Ausbau und dadurch
verstärktere Emissionen fällt dieser Beweggrund weg, das Dorf wäre vom
Aussterben bedroht.

6. Schließlich werden die Immobilienwerte deutlich fallen. Damit sei
nicht nur der wirtschaftliche Verlust angesprochen, sondern im
schlimmsten Falle auch die Tatsache, dass weniger Menschen bereit sein
werden, ihre Immobilie zu erhalten, der negative Landschaftsbildeffekt
(Punkt 1) wird deutlich verstärkt.

7. Es gilt auch im Sinne der Verwaltung eine größtmögliche Betroffenheit
einzelner Subjekte zu verhindern. Je offensichtlicher Klagemöglichkeiten
geschaffen werden, desto eher wird auch dieses Projekt und das
Jahrhundertvorhaben "Energiewende" lädiert.


Daher kann _allenfalls_ und zum schonenden Ausgleich der Interessen als
weniger einschneidendes Mittel die Erdkabelverlegung bevorzugt werden.
Diese kann auch nur im Sinne der öffentlichen Verwaltung sein, da nur so
eine Vielzahl von subjektiven Betroffenheitspositionen verhindert werden
kann.

Für die weitere Projektentwicklung (insbesondere dem
Planfeststellungsverfahren) wird jeder Bürger hier entsprechend darauf
vorbereitet, seine Einwendungen innerhalb der Präklusionsfrist vorzutragen.

Tobias M.