08.12.2015 - 19:52 | Iris B. | NEP

Ich erhebe aus folgenden Gründen Einwände gegen die Projekte P44, P44 mod und DC5&DC6 im Netzentwicklungsplan 2025:

- Planvolles Handeln sieht anders aus. Wer ist dafür verantwortlich, dass eine neue Leitung, direkt neben einer im Bau befindlichen Leitung errichtet werden soll oder diese Leitung noch einmal abgerissen werden müsste?

- Bei einer Bündelung der Leitungen werden die bisher vorgegebenen Mindestabstände oftmals nicht mehr eingehalten.

- Schutzgüter Mensch, Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt, Boden und Landschaft werden durch neue Leitungen in unzulässiger Weise betroffen. Ein neuer Kahlschlag quer durch den Landkreis Coburg sowie erhebliche Umweltauswirkungen wären die Folge.

- Der Neubau, ob als Freileitung oder Erdkabel, hätte weitere, erhebliche Beeinträchtigungen zur Folge und würde die Zerstörung der Landschaft weiter vorantreiben. Die Erholungsräume im Coburger Land würden zusätzlich stark beeinträchtigt.

- Die Verlegung der Leitungen als Erdkabel wird zu keiner Akzeptanz in der Bevölkerung führen. Die gesundheitlichen Risiken einer Erdverkabelung für Mensch und Natur sind bisher nicht hinreichend geprüft. Auch wird dadurch der Flächenverbrauch nicht minimiert.