10.12.2015 - 11:04 | Mandy H. | NEP

In den Szenarien spielt der Stromexport eine wesentliche Rolle, in einer Abwägung muss den Schutzbelangen von Mensch und Natur immer Vorrang vor den wirtschaftlichen Interessen der Netzbetreiber eingeräumt werden.
Planvolles Handeln sieht anders aus. Wer ist dafür verantwortlich, dass eine neue Leitung, direkt neben einer im Bau befindlichen Leitung errichtet werden soll oder diese noch einmal abgerissen werden müsste? Wer trägt die Kosten der Fehlplanungen. Schutzgüter Mensch, Pflanzen, Boden und Tiere werden durch neue Leitungen in unzulässiger Weise betroffen. Ein erneuter Kahlschlag quer durch den östlichen Landkreis Coburg und Lichtenfels sowie erhebliche Umweltauswirkungen wären die Folge.