10.12.2015 - 12:47 | Doreen J. | NEP

Sehr geehrte Damen und Herren,

es werden durch die in Hessen nicht vorhandenen rechtskräftigen Mindestabstände zur Wohnbebauung die Trassenverläufe ohne Berücksichtigung der Mindestabstände von 400m geplant, dadurch ergeben sich folgende negative Fakten:
1. Zerstörung des Wohnumfeldes mit Wertverlust der Immobilien in dem Trassenverlauf und über diesen Bereich hinaus
2. Zerstörung der Kulturlandschaft als natürlichen Lebensgrundlagen für die Tiere und Pflanzen, insbesondere die, der unter Naturschutz stehenden Tiere und Pflanzen
3.Gefährdung der Gesundheit der Bevölkerung im höchsten Maße durch die parallele Führung bzw. Hybridführung von Gleich- und Wechselstrom
Weiterhin werden durch die Verfahrenskürzungen den Bürgern nur unzureichend Zeit für ihre Stellungnahmen gegeben, dies ist ein eklatanter Verstoß gegen die Mitbestimmungsrechte der Bevölkerung! Dadurch werden die Bedarfsfeststellungen nicht ordnungsgemäß durchgeführt und somit ist die Aufnahme der Leitungsbauprojekte in den NEP 2025 nicht gesetzeskonform!
Mit freundlichen Grüßen
Doreen J.