12.12.2015 - 17:36 | Brigitte A. | NEP

Betreff: Stellungnahme Offshore-Netzentwicklungsplan - Brigitte Artmann

Sehr geehrte Damen und Herren,

diese ist meine Stellungnahme zum Offshore-Netzentwicklungsplans Strom als natürliche Person.

Laut Ihrer Website wurde am 30. Oktober 2015 durch die Übertragungsnetzbetreiber der erste Entwurf des Netzentwicklungsplans Strom und des Offshore-Netzentwicklungsplans veröffentlicht. Bis zum 13. Dezember 2015 habe ich nun Gelegenheit, mich an der (völlig unverbindlichen) öffentlichen Konsultation zu beteiligen. Sie schreiben: Die Stellungnahmen werden von den Übertragungsnetzbetreibern geprüft und fließen in den jeweils zweiten, überarbeiteten Entwurf des NEP und des O-NEP 2025 ein. Das heißt, die Übertragungsnetzbetreiber können diese auch in den Papierkorb werfen, wenn sie wollen, denn ich habe keinerlei rechtliche Handhabe einzugreifen und meine berechtigten Einwände durchzusetzen.

1. Sie verstoßen im öffentlichen Beteiligungsverfahren des Offshore-Netzentwicklungsplans gegen internationales Recht, das eine rechtsverbindliche Beteiligung der Öffentlichkeit mit Zugang zu Gerichten von Anfang an vorsieht. Ich teile nicht die Auffassung der Klienten von Herrn Rechtsanwalt Csaba Kiss bezüglich Windparks, dennoch liegt mir am Herzen, dass die Rechtslage zur Planung sowohl bei Windparks, Stromtrassen als auch bei Atom- und Kohlekraftwerken korrekt ist. Aus diesem Grund, weil wir Interesse an einer korrekten Rechtslage entsprechend der UN Aarhus Konvention haben, sind Herr Csaba Kiss und ich Kollegen bei Nuclear Transparency Watch. Bitte kontaktieren Sie Herrn Kiss bezüglich der aktuellen Rechtslage seiner hier im folgenden Link beschriebenen Klage und klären Sie die Öffentlichkeit im Bericht über Ihre Konsultation zum O-NEP 2025 auf, inwieweit Sie mit Ihren Planungen Offshore-Netzentwicklungsplan gegen geltendes Recht verstoßen. Sie unterliegen demselben Recht. http://www.unece.org/fileadmin/DAM/env/pp/compliance/C2012-68/Communication_with_Communicant/frComm_AddInfo22Mar13/2_EPAW_to_CJEU_2013_final_APPLICATION.pdf

Kontakt:

Csaba Kiss

organization: J&E

address: Garay u. 29 - 31, Budapest, Hungary, 1076

tel/fax: 36 1 3228462 / 36 1 4130300

e-mail:info@justiceandenvironment.org

web:www.justiceandenvironment.org

Meine Stellungnahme bezüglich des Netzentwicklungsplans Strom ist oben angefügter Flyer und dient hier in dieser Stellungnahme zur Kenntnis. Für Rückfragen bezüglich der Klage wenden Sie sich bitte an meine Rechtsanwältin Frau Dr. Verheyen von der Kanzlei Günther in Hamburg. Die Adresse finden Sie im Flyer.

2. Sie verstoßen im öffentlichen Beteiligungsverfahren des Offshore-Netzentwicklungsplans gegen Ihre nach internationalem und europäischen Recht vorgeschriebene Informationspflicht. Sie müssen 80 Millionen Menschen in Deutschland beteiligen. Niemand, auch ich nicht, wurde aktiv von Ihnen über das von Ihnen durchgeführte öffentliche Beteiligungsverfahren des Offshore-Netzentwicklungsplans informiert. Die Folge ist: Niemand weiß etwas.

Zur Dokumentation habe ich mir erlaubt den Text Ihrer Website unten folgend anzufügen.

Mit freundlichen Grüßen,

Brigitte Artmann
Kreisrätin/Kreisvorsitzende
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
KV Wunsiedel
Am Frauenholz 22
95615 Marktredwitz/Germany
Tel +49 0923162821
Mobil +49 01785542868
brigitte-artmann@gmx.de
brigitte.artmann@gruene-fichtelgebirge.de
www.gruene-fichtelgebirge.de


http://www.netzentwicklungsplan.de/konsultation-2015

Konsultation 2015
Am 30. Oktober 2015 haben die Übertragungsnetzbetreiber den ersten Entwurf des Netzentwicklungsplans Strom und des Offshore-Netzentwicklungsplans veröffentlicht. Bis zum 13. Dezember 2015 haben Sie nun Gelegenheit, sich an der öffentlichen Konsultation zu beteiligen. Die Stellungnahmen werden von den Übertragungsnetzbetreibern geprüft und fließen in den jeweils zweiten, überarbeiteten Entwurf des NEP und des O-NEP 2025 ein. Zusammen mit den Ergebnissen aus der vorgelagerten Konsultation zum Szenariorahmen sowie der nachgelagerten Konsultation der zweiten Entwürfe von NEP und O-NEP durch die Bundesnetzagentur findet so kontinuierlich die Expertise aus Gesellschaft, Politik, Wissenschaft und Wirtschaft Eingang in den NEP und ergänzt die Perspektive der Übertragungsnetzbetreiber.

Die Übertragungsnetzbetreiber laden zur Teilnahme an der Konsultation ein und freuen sich über eine rege Beteiligung.

Ihre Stellungnahme(n) können Sie entweder online über die Eingabe in eine Konsultationsmaske auf www.netzentwicklungsplan.de, per E-Mail an konsultation@netzentwicklungsplan.de oder auf postalischem Wege abgeben. Die Anschrift lautet: Netzentwicklungsplan Strom, Postfach 10 05 72, 10565 Berlin (Päckchen oder Pakete können nicht angenommen werden). Für den postalischen Weg können Sie auch unser Blankoformular benutzen.

Bitte geben Sie an, ob sich Ihre Stellungnahme auf den NEP oder auf den O-NEP bezieht. Eine gemeinsame Stellungnahme zu beiden Plänen ist nicht möglich. Veröffentlicht werden Stellungnahmen, die per E-Mail oder über das Internetformular eingegangen sind und für die eine ausdrückliche Einverständniserklärung vorliegt. Bei Privatpersonen werden alle persönlichen Daten unkenntlich gemacht. Damit alle Stellungnahmen, für die eine Einverständniserklärung vorliegt, möglichst schnell publiziert werden können, wird bei Serienbriefen nur der erste Brief veröffentlicht und um eine Liste der weiteren Absender ergänzt. Weiterführende Hinweise zur Veröffentlichung finden Sie hier.

Alle rechtzeitig eingegangenen Stellungnahmen werden durch die Übertragungsnetzbetreiber dokumentiert, ausgewertet und bearbeitet. Mehrfache Einsendungen des gleichen Beitrags von einer Person werden als eine Stellungnahme berücksichtigt.

Die Stellungnahmen werden nicht individuell bestätigt oder beantwortet, sondern angemessen in den zweiten überarbeiteten Entwurf des NEP oder des O-NEP eingearbeitet.

Wenn Sie die Eingabemaske auf dieser Website nutzen wollen, gehen Sie bitte wie folgt vor:

a.. 1. Füllen Sie die Felder zu Ihren persönlichen Daten aus und erteilen Ihr Einverständnis, dass Sie einer Veröffentlichung der Stellungnahme auf dieser Website sowie den Datenschutzbestimmungen zustimmen.
b.. 2. Geben Sie Ihre Stellungnahme in das dafür vorgesehene Textfeld ein oder nutzen Sie den Upload. Sie können auch mehrere Stellungnahmen auf einmal abgeben, indem Sie auf „Weitere Stellungnahme hinzufügen“ klicken.
c.. 3. Klicken Sie auf „Stellungnahme(n) absenden“.
d.. 4. Sie erhalten innerhalb der nächsten Minuten eine E-Mail mit einem Bestätigungslink an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. Mit Klick auf den Link speichern Sie Ihre Stellungnahme und übermitteln sie gleichzeitig an die Übertragungsnetzbetreiber.
Eine ausführliche Anleitung finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass Sie diesen Vorgang nicht unterbrechen und später fortsetzen können.



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Beitragsanhang

brigitte_a._1.pdf [ PDF | 614.34 KB ]