13.12.2015 - 20:53 | Diana K. | NEP

Dem, bereits seit einiger Zeit laufenden Verfahren, mangelt es an Transparenz.
Planvolles Handeln sieht anders aus. Wer ist dafür verantwortlich, dass eine neue Leitung, direkt neben einer im Bau befindlichen Leitung errichtet werden soll oder diese Leitung noch einmal abgerissen werden müsste?
Schutzgüter Mensch, Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt, Boden und Landschaft werden durch neuen Leitungen in unzulässiger Weise betroffen. Ein neuer Kahlschlag quer durch den östlichen Landkreis Coburg und den Landkreis Lichtenfels sowie erhebliche Umweltauswirkungen wären die Folge.
Der Neubau, ob als Freileitung oder Erdkabel, hätte weitere, erhebliche Beeinträchtigungen zur Folge und würde die Zerstörung der Landschaft weiter vorantreiben. Die Erholungsräume von Dörfles-Esbach (Esbacher See, Rosenau, Itzgrund, Bausenberg) würden zusätzlich stark beeinträchtig.
Bei einer Bündelung der Leitungen werden die bisher vorgegebenen Mindestabstände nicht mehr eingehalten, gerade bei Dörfles-Esbach kommt man nicht mehr durch.
Sowohl die Bürger der Gemeinde Grub a.Forst / Niederfüllbach als auch die des Landkreises Coburg sind bereits jetzt durch die bestehende 380 kV-Leitung, die BAB A 73 und die ICE-Trasse über Gebühr belastet. Die Gemeinde Grub a.Forst/Niederfüllbach trägt schon heute mehr als alle anderen Gemeinden die Lasten der Infrastrukturprojekte der deutschen Einheit und der Energiewende.