22.11.2015 - 13:23 | Michael O. | NEP

Ich widerspreche dem NEP Strom 2025 insbesondere mit Bezug auf die Projekte DC3, DC4, P43 und P43mod, da neben dem Wertverlust für Anwohner/Grundbesitzer noch immer keine ausreichenden gesetzlichen Regelungen zum Schutz der Gesundheit für Menschen vorliegen. Bisher handelt es sich bei dem Spitzentreffen Stromtrassen in diesem Sommer um reine Lippenbekenntnisse, die noch immer nicht zu entsprechenden abschließenden Gesetzesänderungen geführt haben. Der bisher vorliegende Änderungsentwurf sieht für Wechselstromtrassen (Neu- und Umbauten) keine Mindestabstände von 400 m zu Wohngebäuden vor. Ferner ist der Vorrang der Erdverkabelung für Gleichstrom-Übertragungsleitungen gesetzlich zu verankern. Speziell für meinen Wohnort mit bereits von den Netzbetreibern erkannter technischer Engstelle liegt schon jetzt eine erhebliche Überbündelung (Autobahn A 7, Bundesstraß B 27, Bahnstrecke mit Hochspannungsleitung, vorhandene 110 kV Leitung) vor.