27.02.2017 - 19:06 | Thomas R. | NEP

Betreff: Stellungnahme im Rahmen der Konsultation des ersten Entwurfs des Netzentwicklungsplans Strom 2030

Ich erhebe Einwände gegen die Planungen für den Leitungsneubau für die Projekte P44 und P44 mod:

1) Unzumutbare Beieinträchtigung der Lebensqualität

Durch die Neubauten der Autobahn A73 Nürnberg - Suhl, der ICE Neubaustrecke Ebensfeld - Erfurt, der Umgehung B4 Rödental und
die Errichtung der 380-kV-Leitung kommt es zu erheblichen Emissionen an Abgasen, von Schall und Elektrosmog entlang der Bündelungstrasse.
Der Lebensraum von Mensch,Tier und Pflanzen wurde und wird erneut mit den o. g. Projekten nachhaltig in unzumutbarar Weise beeinträchtigt.
Das Landschaftsbild wird verschandelt. Für Wohnimmobilien tritt ein weiterer Wertverlust ein.
Durch die sogenannte Bündelung nehmen die Belastungen weiter zu.
Die Schutzbelange von Mensch und Natur werden nicht ausreichend berücksichtigt.

2) Die energiewirtschaftliche Notwendigkeit der o. g. Maßnahmen ist nicht gegeben.

Durch die geplanten Gleichstromtrassen wird deutlich mehr Strom vom Norden in den Süden geleitet, so dass ein weiterer Ausbau durch die o. g. Maßnahmen nicht notwendig ist.

Neue intelligente Technologien zur Reduzierung des Energieverbrauchs, Speichertechnologien, die Bedeutung zunehmender dezentraler Energieerzeugung
werden nicht ausreichend gewürdigt.

Durch die Änderung der Kosten für die CO2-Zertifikate kann die Wirtschaftlichkeit von Gaskraftwerken erheblich verbessert werden, was im Fall eines Betriebs in Bayern einen Netzausbau in dem beabsichtigten Umfang nicht erforderlich macht.

Die bereits installierten und noch nicht vollständig in Betrieb befindlichen Trassen garantieren bereits Versorgungssicherheit.
Auch nach der erfolgten Abschaltung von Atomkraftwerken in Süddeutschland ist es nicht zu den prognostizierten Engpässen gekommen.

3) Fehlplanungen

Ein Abriss der erst neu gebauten Thüringer Strombrücke und der Neubau einer höheren Trasse stellt eine eklatante Fehlplanung dar, die
letztlich vom Steuerzahler und den Stromkunden zu bezahlen wäre. Das Gleiche gilt für den Bau einer Paralleltrasse.
Dafür fehlt jedes Veständnis.

Mit einer Veröffentlichung der Stellungnahme besteht Einverständnis.


Thomas R.