12.02.2017 - 11:06 | Rainer S. | NEP

Betreff: NEP, O-NEP 2030: Einspruch gegen die Pläne P44

Sehr geehrte Damen und Herren,

im NEP, O-NEP 2030 findet sich erneut der Plan zum Bau der P44.
Erneut wird der Bau dieser Leitung mit der "Entflechtung von Grafenrheinfeld" begründet.
Die sachliche Notwendigkeit dieser Leitung wird nicht ausreichend begründet.
Sie scheint m.E. nur den Interessen und Profitbestreben der Leitungsbetreiber sowie der Unternehmen zu dienen, die diese Leitungen bauen.

Der Flächenverbrauch und die Zerschneidung der Landschaft wird unseren Gemeinden im Landkreis Coburg erheblich schaden.
Mehrere Gemeinden - z.B. Dörfles-Esbach - wären endgültig von Stromleitungen eingekesselt.
Sie wären als Wohn- und Gewerbestandort de facto ungeeigent.
Die Verschandelung unserer Landschaft schadet unseren Fremdenverkehr.
Die Lebensqualität unserer Region wird dem unnützen Netzausbau geopfert.

Anstatt Milliarden in einen Netzausbau zu stecken, der vor allem dem Interesse der großen Energieversorger dient, sollten alternativen dezentrale Energieerzeugungskonzepte gefördert werden.
Sicherlich kommt von Seiten der Bundesnetzagentur der Hinweis, dass sie lediglich für den Netzausbau zuständig ist.
Aber eben dieses isolierte Denkweise verdeutlicht die bereits geschilderte Grundfrage. "Wem dient der Netzausbau letztlich wirklich?"
Den Menschen in unserer Region und Ihrer Stromversorgung wohl kaum nicht.

Mit freundlichen Grüßen.
Rainer S.