25.02.2017 - 19:23 | Stadt Heilsbronn | NEP

Stellungnahme zum Projekt Netzverstärkung


Konsultationsverfahren zum 1. Entwurf zum Netzentwicklungsplan Strom 2030, Version 2017
Hier: Projekt Netzverstärkung und -Ausbau zwischen Raitersaich, Ludersheim, Sittling und Altheim


Sehr geehrte Damen und Herren,

die Stadt Heilsbronn nimmt im Konsultationsverfahren zum 1. Entwurf zum Netzentwicklungsplan Strom 2030, Version 2017 wie folgt Stellung und verweist auf das überragend wichtige Gut der Wohnumfeldqualität der betroffenen Bevölkerung beim Netzausbau von Höchstspannungsleitungen:

Das Stadtgebiet der Stadt Heilsbronn ist von dem Projekt Netzverstärkung und -ausbau zwischen Raitersaich, Ludersheim, Sittling und Altheim (vgl. S. 358, Anhang zum NEP-Entwurf 2030) betroffen. Dieses Drehstrom-Projekt ist bereits Teil des Bundesbedarfsplans (Vorhaben Nr. 41).

Der Großteil des Projektes soll in vorhandener Trasse verlaufen, wie sich aus dem Projektsteckbrief ergibt. Die Betroffenheit der Stadt Heilsbronn hängt wesentlich davon ab, wie die konkrete Trassenführung von Raitersaich aus geplant ist, weil unser Stadtgebiet unmittelbar angrenzt. Das ist zum jetzigen Informationsstand nicht eindeutig erkennbar.

Die Stadt Heilsbronn stimmt dem Projekt als Freileitung nur zu, wenn die entsprechenden Abstandsregelungen, die für Freileitungen bei HGÜ-Trassen nach § 3 BBPlG gelten. § 4 BBPlG ist dementsprechend um eine allgemein gültige Abstandsregelung für Freileitungen bei Drehstromprojekten zu ergänzen. Auch eine Ausnahme für den Ersatzneubau darf es dabei nicht geben.

Die Stadt Heilsbronn spricht sich weiter dafür aus, dass das Projekt Netzverstärkung und -ausbau zwischen Raitersaich, Ludersheim, Sittling und Altheim als Erdkabelpilotprojekt im Bundesbedarfsplan mit "F" bezeichnet wird. Sollten die genannten Abstandsregelungen nicht einzuhalten sein, muss dementsprechend zwingend ein Erdkabelabschnitt gebildet werden und auf Verlangen der für die Zulassung des Vorhabens zuständigen Behörde muss die Leitung auf dem jeweiligen technisch und wirtschaftlich effizienten Teilabschnitt nach Maßgabe dieser Vorschrift als Erdkabel errichtet werden.

Die Stadt Heilsbronn verweist auf den Entwurf des Landesentwicklungsprogramms Bayern, in dem unter Ziffer 6.1.2 der folgende Grundsatz der Raumordnung vorgesehen ist: Planungen und Maßnahmen zum Neubau oder Ersatzneubau von Höchstspannungsfreileitungen sollen energiewirtschaftlich tragfähig unter besonderer Berücksichtigung der Wohnumfeldqualität der betroffenen Bevölkerung sowie der Entwicklungsmöglichkeiten der betroffenen Kommunen (z.B. für Bau-, Gewerbe- und Erholungsgebiete) und der Belange des Orts- und Landschaftsbildes erfolgen. Beim Ersatzneubau von Höchstspannungsfreileitungen sollen erneute Überspannungen von Siedlungsgebieten ausgeschlossen werden. Die Stadt Heilsbronn spricht sich für ein striktes Überspannungsverbot bei Höchstspannungsleitungen aus.

Der Veröffentlichung dieses Schreibens wird zugestimmt.

Mit freundlichen Grüßen,
gez.


Dr. Jürgen Pfeiffer

Erster Bürgermeister

Beitragsanhang

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