04.03.2019 - 12:06 | Gemeinde Niederaichbach | NEP

Betreff: Stellungnahme zum NEP 2030 (2019)

Die folgende Stellungnahme der Gemeinde Niederaichbach bezieht sich auf den ersten Entwurf des NEP 2030 (2019):
Die Gemeinde weist darauf hin, dass es in Bayern noch mehr Netzverknüpfungspunkte mit überregionaler Bedeutung gibt. Auch diese und nicht nur die Region Landshut sollten in der Prüfung berücksichtigt werden.
Die Gemeinde ist mit der Verdoppelung der Leitungskapazität auf 4 Gigawatt nicht einverstanden, da ein größerer Konverterstandort erforderlich ist, der eventuell in der Region Landshut entstehen könnte. Außerdem werden neue Freileitung erforderlich sein, die 4 Gigawatt transportieren können. Die entsprechenden Abstandsregelungen schränken die kommunale Planungshoheit erheblich ein und verstoßen damit gegen Art. 28 Abs. 2 des Grundgesetzes (Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde).

Mit einer Veröffentlichung der Stellungnahme auf www.netzentwicklungsplan.de bin ich einverstanden.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus
Erster Bürgermeister der Gemeinde Niederaichbach