| Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen | NEP
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
13. Januar 2026
Stellungnahme des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen zum 1. Entwurf des Netzentwicklungsplans Strom 2037/2045 (2025) im Rahmen des Konsultationsverfahrens der Übertragungsnetzbetreiber vom 10. Dezember 2025 bis zum 14. Januar 2025
I. Vorbemerkung
Die Landesregierung bzw. das zuständige Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) haben sich bereits intensiv mit den Szenariorahmen und Netzentwicklungsplänen (NEP) 2012, 2013, 2014, 2025 (2015), 2030 (2017 und 2019), 2035 (2021) und 2037/2045 (2023) sowie der zwischenzeitlich ergangenen Gesetzgebung befasst und entsprechend gegenüber Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB), Bundesnetzagentur (BNetzA) und Bundesregierung Stellung genommen. Auch zum Entwurf des Szenariorahmens zum NEP 2037/2045 (2025) hat das MWIKE als Träger öffentlicher Belange nach § 12a Abs. 2 S. 2 EnWG eine Stellungnahme abgegeben. Die vorliegende Stellungnahme aktualisiert die Stellungnahme des MWIKE zum 2. Entwurf des NEP 2037/2045 (2023) gegenüber der BNetzA vom 20. Januar 2023. Die Regionalplanungsbehörden in NRW wurden bei der vorliegenden Stellungnahme beteiligt.
II. Zum Netzausbaubedarf und den Offshore-Netzanbindungssystemen insgesamt
MWIKE begrüßt nachdrücklich den Ansatz einer Kostenoptimierung des Netzausbaus. Auch die Offshore-Optimierung kann bei Beibehaltung der bisherigen Ausbauziele einen Beitrag dazu leisten. Die Offshore Vernetzung mit hybriden Interkonnektoren mit Dänemark und Norwegen kann den Wegfall von zwei Systemen nach NRW kompensieren. Der grüne Strom wird in NRW für die Elektrifizierung der Industrie und die Digitalisierung, etwa für Rechenzentren dringend benötigt. Hybride Interkonnektoren mit entsprechend hoher Auslastung der Systeme können zur Versorgung der Industrie in NRW entscheidend beitragen. Sie sichern die Akzeptanz der Planungen auch hier vor Ort. Die Umsetzung der hybriden Interkonnektoren ist für das zukünftige Stromsystem damit von entscheidender Bedeutung. Durch zwischenstaatliche Vereinbarungen und entsprechende Regelungen des Bundes sollte die Realisierung der beiden Systeme zeitnah durch den Bund abgesichert werden.
Im Detail zeigen sich erhebliche Unterschiede zwischen den Szenarien, die besorgen lassen, dass der Ausbaubedarf der Übertragungsnetze abweichend von der bisherigen Prämisse zur Bedarfsermittlung nicht im hinreichenden Maße eingeplant wird. Erhebliche Auswirkungen haben hierbei insbesondere die bisher eingeplanten Offshore-Kapazitäten sowie die nur teilweise erfolgende Berücksichtigung der industriellen Bedarfsanmeldungen in den Szenarien.
Die Stromverbrauchsprognosen der meisten, großen Energiesystemstudien liegen innerhalb der Bandbreite der Szenarien B und C. Aus hiesiger Sicht ist jedenfalls in den Szenarien B und C die Stromverbrauchsprognose ausreichend hoch angesetzt, aber im Szenario A unzureichend. Das Szenario A birgt nach hiesiger Einschätzung daher das Risiko einer systematischen Unterdimensionierung der elektrischen Energieinfrastruktur. In den Szenarien wird zwar ein erhebliches Stromverbrauchswachstum auf (970 TWh bis 1.350 TWh für 2045) identifiziert. Dabei berücksichtigen die Übertragungsnetzbetreiber aber Kapazitätsmeldungen, die im Rahmen der Großverbraucherabfrage Strom, Gas und Wasserstoff gemeldet wurden, in erheblichen Umfang von 93 GW nicht. Die im Rahmen der Großverbraucherabfrage gemeldeten Projekte werden in den Szenarien dabei unterschiedlich berücksichtigt. Die gemeldeten Projekte wurden entsprechend einer Zuordnungstabelle einem Status (In Betrieb, Umsetzung, Fortgeschrittene Planung, Planung, Idee und Vorplanung) zugewiesen. Abhängig vom Szenario werden je nach Sektor und Technologietyp lediglich Projekte eines bestimmten Status berücksichtigt. Projekte mit dem Status „Idee und Vorplanung“ werden in keinem Szenario berücksichtigt. Der Wunsch nur realistische Projekte abzubilden führt damit zur gewagten Annahme, dass in den nächsten zwei Jahrzehnten gar keine Projektideen in Deutschland verwirklicht werden, nicht einmal anteilsweise.
Der erhebliche Wegfall industrieller Stromverbräuche bei gleichzeitiger unzureichender Berücksichtigung weitergehender Bedarfe etwa für die Digitalisierung und die Batteriespeicher im Szenario A wird sich so nicht realisieren. Um ein realistisches Bild der Entwicklungen zu erhalten und die Bedarfsplanung daran auszurichten, spricht vieles dafür, das Szenario B als Leitszenario für die weitere Bedarfsprüfung und Feststellung der energiewirtschaftlichen Notwendigkeiten heranzuzuziehen. Insofern sollten auch die Projekte, die sich nur in den Szenarien B 2037 und B 2045 zeigen, im weiteren Verlauf bestätigt werden.
Hierfür spricht neben der engeren Abstimmung mit dem Szenariorahmen Gas/Wasserstoff einschließlich der Entwicklungen zu einer effizienten Elektrifizierung von Anwendungen ebenso die Beachtung der gesetzlichen Ausbaupfade für Erneuerbare Energien. Gleichwohl wird angemerkt, dass bundespolitische Entscheidungen mit Blick auf die Rahmenbedingungen – wie unter anderem durch den Koalitionsvertrag der regierungstragenden Fraktionen „Verantwortung für Deutschland“ oder durch das Papier des BMWE zu „Zehn Schlüsselmaßnahmen zum Monitoringbericht“ diskutiert – erheblichen Einfluss auf den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien haben kann. So wären umfassende Anpassungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit der Novellierung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes wie beispielsweise des Referenzertragsmodelles oder weiterer Komponenten im Ausschreibungsdesign insbesondere geeignet, Allokationsanreize für den Windenergieausbau zu setzen, die einen Ausbau abweichend von der bisherigen Regionalisierung bewirken. Nicht zuletzt die Überprüfung und Konsolidierung der Flächenbeitragswerte würde hierbei perspektivisch zu einer abweichenden Ausbaudynamik führen. Nach hiesiger Einschätzung wird es auf Grund der politischen Rahmenbedingungen jedoch nicht zu einem über die bisherigen gesetzlichen Zielsetzungen des WindBG netzausbaurelevant hinausgehenden Ausbau der Erneuerbaren Energien kommen.
Im Szenario B 2045 werden lediglich 15,6 GW Kapazität aus Offshore-Windenergie in NRW eingerechnet. Konsistenter Weise werden im Gegenzug jedoch nunmehr im Vergleich zum Netzentwicklungsplan 2037/2045 (2023) gesteigerte Kapazitäten für Onshore-Windenergie und Photovoltaik berücksichtigt. Für den Onshore-Windenergieausbau sind die Werte damit am unteren Rand des Korridors der landespolitischen Zielsetzungen – vgl. Energie- und Wärmestrategie des Landes NRW, S. 40 f.; bezüglich des Photovoltaikausbaus bleiben die in Szenario B 2045 vorgesehenen Ausbauzahlen jedoch weiterhin unter den entsprechenden landespolitischen Zielsetzungen. In der Summe bleibt somit auch im Szenario B 2045 eine Lücke in den vorgesehenen Kapazitäten Erneuerbarer Energien, die vermuten lässt, dass bei erwarteter Bedarfsentwicklung weitergehende Transportbedarfe entstehen. Dabei liegt lediglich das Szenario C 2045 in Summe am unteren Rand der landespolitischen Zielsetzungen für den Ausbau der Erneuerbaren Energien, während das Szenario A 2045 erheblich hinter hiesigen Zielsetzungen zurückbleibt. Dabei wird in Bezug auf das Begleitdokument „Studie Regionalisierung EE“ angemerkt, dass in NRW zwischenzeitlich erhebliche Fortschritte bei der Ausweisung der Windenergieflächen nach Windenergieflächenbedarfsgesetz mit Blick auf das Flächenziel für 2032 erfolgt sind, sodass auch diesbezüglich in Frage gestellt werden kann, inwieweit die Regionalisierung weiterhin die absehbaren Entwicklungen abbildet. Zumindest wird diesseitig im Hinblick auf den Ausbau der Windenergie in NRW davon ausgegangen, dass die landespolitisch gesetzten Ziele gerade vor dem Hintergrund der gesetzlichen Vorgaben für Windenergievorhaben in Beschleunigungsgebieten sowie der gesetzlichen Wertung des § 2 Erneuerbare-Energien-Gesetzes auch vor dem Hintergrund etwaiger Restriktionskriterien realisiert werden können.
Im Bereich der Netzverstärkungen wird die Umstellung von 220 kV- auf 380 kV-Systeme weiterhin grundsätzlich für sinnvoll erachtet, da somit bestehende Trassen leistungsfähiger werden und der Wegfall einer Spannungsebene im Transportnetzbereich langfristig Kosten einsparen kann. Auch dadurch kann den höheren Anschlussbedarfen an den Netzknoten der energieintensiven Industrie Rechnung getragen und zugleich ein Beitrag zur Flexibilisierung und zum Lastmanagement geleistet werden. Es wird begrüßt, dass ein großer Teil der Netzverstärkung durch Zu- bzw. Umbeseilungen erfolgen soll. Insgesamt erfolgt auch im Wechselstrombereich ein erheblicher Netzausbau. Hierbei wird dafür geworben, die Prüfungen zu einer Umsetzung als Ersatz- oder Parallelneubau in Bestandstrassen sorgfältig abzuarbeiten. Gerade in einem dicht besiedelten Industrieland wie NRW ist es sehr sinnvoll, die bestehenden Trassen zu nutzen.
Gleichwohl gibt es weitere Anknüpfungspunkte mit den europäischen Nachbarn, die genutzt werden sollten. Bei ohnehin schon eingeplanten Interkonnektorenprojekten, die noch nicht in laufenden Verfahren befindlich sind, wird die Prüfung zur Erweiterung auf 2 GW begrüßt. Dies kann sicherstellen, dass die Optionen zur größeren Dimensionierung oder zur Mitnahme eines Leerrohrs ausgeschöpft werden. Die Ergebnisse für das Szenario C stehen noch aus. Die Erhöhung der grenzüberschreitenden Übertragungskapazitäten ist notwendig, um den Austausch zwischen den Märkten und damit den Zugang zu einer größeren gesicherten Leistung auch zukünftig zu ermöglichen. Die im NEP identifizierten Interkonnektorenkapazitäten liegen im Vergleich zu den Annahmen in der Systementwicklungsstrategie (laut Langfristszenarien 92,4 GW) noch deutlich niedriger. Auch wenn die Annahme der Systementwicklungsstrategie im Vergleich zu den im NEP und im TYNDP identifizierten Projekten deutlich zu hoch erscheint, sollte eine Erhöhung der Übertragungsnetzkapazität nicht vorschnell ausgeschlossen werden.
Zum energiewirtschaftlichen Bedarf der bereits im EnLAG, im Bundesbedarfsplangesetz und der TEN-E Verordnung der EU enthaltenen Vorhaben sowie der bis 2034 bereits vorbehaltlos bestätigten und in Umsetzung befindlichen Offshore-Leitungen erübrigt sich grundsätzlich eine Stellungnahme des MWIKE.
III. Zum Netzausbau in Nordrhein-Westfalen
Allgemeines:
Vorab: Das von den ÜNB neu entwickelte Tool „Digitale Projektbibliothek“ wird ausdrücklich begrüßt. Das Tool erleichtert den Anwendern die Projektsuche erheblich. Es wird darum gebeten die Projekte mit der Kennzeichnung „Neubau in neuer Trasse“ (insbesondere P701, P705, P706 und P707) dahingehend zu prüfen, ob diese Kennzeichnung zutreffend ist, oder es sich ggf. um Ersatz- und Parallelneubauten in einem Trassenraum einer Bestandstrasse handelt.
Wie in den Stellungnahmen zum NEP 2030 (2019), NEP 2035 (2021) und NEP 2037/2045 (2023) ausgeführt, wird weiterhin für die noch nicht in den Gesetzen enthaltenen Neubaumaßnahmen – sei es in bestehender oder neuer Trasse – angeregt, zu prüfen, ob Pilotprojekte für (Teil-)Erdverkabelung im Wechselstrombereich identifiziert werden können. In diesem Zusammenhang wird auch auf den Grundsatz 8.2-5 des Landesentwicklungsplans NRW hingewiesen. Dies ist dann umso sinnvoller, wenn sensible Bereiche (z. B. Nähe zur Wohnbebauung) berührt werden könnten. In diesem Zusammenhang wird erneut auf das Ziel 8.2-4 (Neue Höchstspannungsfreileitungen) des Landesentwicklungsplans NRW, das bei neuen Leitungen in neuen Trassen gemäß § 4 Raumordnungsgesetz zu beachten ist, verwiesen. Für alle neuen Höchstspannungsleitungen (in bestehender und neuer Trasse) ist der Grundsatz 8.2-5 (Unterirdische Führung von Höchstspannungsleitungen) des Landesentwicklungsplans NRW zu berücksichtigen.
Die Umsetzung des dringlichen Netzausbaus stellt NRW als dicht besiedeltes Bundesland mit zugleich hohem Strombedarf raumordnerisch vor besondere Herausforderungen, weshalb in NRW grundsätzlich auf eine flächensparende Planung durch möglichst umfassende Bündelung zu achten ist. Auf den diesbezüglichen Grundsatz 8.2-1 des Landesentwicklungsplans NRW wird hingewiesen. Das MWIKE befürwortet in diesem Zusammenhang, soweit technisch möglich und energiewirtschaftlich und planerisch sinnvoll, bei den Erdkabelvorhaben auch den Einsatz von Leerrohren, um frühzeitig späteren Transportbedarfen Rechnung zu tragen und den Aufwand gering zu halten.
In diesem Zusammenhang weist das MWIKE ausdrücklich darauf hin, dass die Erdverkabelung nach den bisherigen Erfahrungen in der Planung und Genehmigung geeignet ist, die Akzeptanz in der Bevölkerung erheblich zu steigern. Zum Vergleich: In NRW konnte das Erdkabelprojekt ALEGrO (im BBPlG als Nr. 30 seit 2013 enthalten) bereits 2020 in Betrieb gehen. Auf einer Länge von 42 Kilometern wurden etwa 30 Einwendungen im Planfeststellungsverfahren erhoben. ALEGrO verbindet das Stromnetz von Deutschland und Belgien, zum Teil durch dicht besiedeltes Gebiet. Das Planfeststellungsverfahren konnte innerhalb von anderthalb Jahren abgeschlossen werden. Das Projekt Ultranet, welches von der Bundesnetzagentur genehmigt wird, ist ebenfalls seit 2013 im BBPlG (Nr. 2). Für das Vorhaben werden für einen Großteil der Strecke bereits bestehende Mastsysteme genutzt. Gleich- und Wechselstromleitungen werden an denselben Masten als Hybridsystem geführt. Auf vergleichbar langen Abschnitten sind jeweils über 1.000 Einwendungen in der Bundesfachplanung eingegangen. Die Planfeststellungsverfahren der Abschnitte dauerten zweieinhalb bis viereinhalb Jahre und damit substanziell länger. Die Gesamtinbetriebnahme ist daher erst für 2026 geplant. Verzögerungen durch Umplanungen haben sich zwar in Folge der Umstellung von Freileitungen auf Erdkabel ergeben, diese haben aber in den Vorteilen der Erdverkabelung ihre Berechtigung gefunden. Bei einer Rückkehr zu Freileitungslösungen ist zu befürchten, dass sich Akzeptanzfragen in erheblichen Umfang (wieder) stellen und zu massiven örtlichen Protesten führen. Zudem wäre mit einer erneuten erheblichen Verzögerung der Vorhaben durch die notwendigen Umplanungen und umfangreichere Einwendungen in dadurch längeren Planfeststellungsverfahren zu rechnen, welche die Einsparungen bei Bauzeiten mehr als kompensieren dürften. Gleichermaßen dürften die geringeren Investitionskosten von höheren Redispatchkosten infolge Verzögerungen kompensiert werden. Vor diesem Hintergrund befürwortet das MWIKE weiterhin die Umsetzung der HGÜ als Erdkabel als akzeptanzfördernde und am schnellsten umsetzbare Lösung.
Konkrete Netzausbauprojekte in Nordrhein-Westfalen:
Höchstspannungsleitungen, die bereits in das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) aufgenommen wurden:
Bisher ist NRW ganz oder teilweise von den Höchstspannungsleitungen mit VorhabenNrn. 1, 2, 9, 30, 34, 35, 48, 49, 57, 63, 64, 74, 82, 82b, 82c, 88, 89, 90, 91, 92, 94, 95 nach dem Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) sowie mehreren Offshore-Leitungen tangiert. Die BBPlG-Vorhaben 9 und 30 sind bereits in Betrieb. Darüber hinaus wird NRW nach dem aktuell zur Konsultation gestellten 1. Entwurf des NEP 2025 von folgenden zusätzlichen Wechselstromvorhaben Vorhaben betroffen sein:
P203 Umstrukturierung Punkt Walstedde;
P343 Marienmünster: UW-Volleinschleifung; P503 Netzverstärkung Niederrhein - Walsum/Holten/Hamborn/Sterkrade Nord/Hiesfeld/Dinslaken - Driesenbusch;
P602 Netzverstärkung Bollenacker (Olefin) - Punkt Brühl;
P611 Netzverstärkung Mengede – Emscherbruch;
P613 Netzverstärkung Polsum - Niederrhein;
P614 Netzverstärkung Niederrhein – Zensenbusch – Walsum.
Die Maßnahmen wurden bereits im NEP 2023 identifiziert und bestätigt, aber noch nicht in das Bundesbedarfsplangesetz aufgenommen.
Im 1. Entwurf des NEP 2025 neu identifiziert wurden die folgenden Maßnahmen:
P701 Netzausbau Arpe - Punkt Limburg;
P705 Netzausbau Meckenheim - Dahlem/Wallenthal;
P706 Netzausbau Schafberg - Kusenhorst;
P707 Netzausbau Müschede/Wennigloh - Seckel;
P709 Netzausbau und -verstärkung Kusenhorst – Eiberg - Selbeck;
P711 Netzverstärkung Oberzier - Niederstedem.
Zudem wird NRW nach dem aktuell zur Konsultation gestellten 1. Entwurf des NEP 2025 von folgenden Gleichstromleitungen betroffen sein:
NOR-5-2 Niederrhein / Windader West;
NOR-14-2 Rommerskirchen /Windader West;
NOR-16-3 Rommerskirchen / Windader West;
NOR-5-3 Sechtem/ Windader West;
DC 36 Oberzier / Windader West;
TYSDAN Hybrid Interconnector Lippe;
NOR-6-4 (BorWin7) Kusenhorst.
Im Einzelnen:
Zur Windader West: Für die Windader West wurde die Raumverträglichkeitsprüfung im Dezember 2024 abgeschlossen. Gegenstand der Prüfung waren die Offshore-Leitungen NOR-6-4 zum Netzverknüpfungspunkt Niederrhein, NOR-9-5 zum Netzverknüpfungspunkt Kusenhorst, NOR-x-1 zum Netzverknüpfungspunkt Rommerskirchen und NOR-x-5 zum Netzverknüpfungspunkt Oberzier. Die Basis bildete der NEP 2023 bzw. dessen Bestätigung. Im NEP 2025 wird die Windader West aufgrund der Neuzuschnitte im FEP der Nordsee neu definiert (siehe oben). Das MWIKE geht davon aus, dass auch die neuen Leitungen der Windader West weiterhin als Erdkabel vorgesehen und gebündelt geführt werden. Der Vorhabenträger Amprion sollte dringend den Kontakt zu den zuständigen Regionalplanungsbehörden Düsseldorf, Münster, Köln und RVR aufnehmen, um zu klären, inwiefern die bereits abgeschlossene Raumverträglichkeitsprüfung auf die neuen Vorhaben übertragbar ist.
Die Errichtung des Hubs in Esens und die dadurch erwartbare Höherauslastung des Netzanbindungssystems nach Oberzier wird seitens des MWIKE begrüßt. Für die Umsetzung des Hubs in Esens und die Weiterführung des ehemals als Offshore-Anbindungsleitung geplanten Vorhabens DC 36 zum Netzverknüpfungspunkt Oberzier ist für die Umsetzung die Bündelung mit den Vorhaben der Windader West als Erdkabel essenziell. Eine Umsetzung als Freileitung neben der Windader West in demselben Trassenraum würde eine solche Bündelung verhindern und die Akzeptanz des Netzausbau erheblich schmälern. Die Raumverträglichkeitsprüfung ist für die Erdkabelvorhaben bereits abgeschlossen, Neuplanungen wären mit erheblichen zeitlichen Verzögerungen verbunden. Insofern ist Voraussetzung für die Umsetzung eines Hubs in Esens, dass die Vorhaben gemeinsam als Erdkabel umgesetzt werden können. Andernfalls sollte das Vorhaben ohne Unterbrechung in Esens als Offshore-Netzanbindungssystem weitergeführt werden.
Das MWIKE geht davon aus, dass das Land NRW für alle Projekte, die nach dem vorliegenden NEP-Entwurf der Windader West zuzuordnen sind (siehe oben), seine Zuständigkeit behält. Es wird gebeten, die Karte mit den Darstellungen von Bündelungen auf Seite 177 des NEP-Entwurfs näher zu erläutern (Welche Projekte sollen wie gebündelt werden?).
Zum Korridor B: Die geplante Bündelung des TYSDAN Hybrid Interkonnektors Lippe und des NOR-64 (BorWin7) nach Kusenhorst mit Korridor B wird begrüßt. Die seeseitige Vernetzung des Systems mit Netzverknüpfungspunkt Kusenhorst mit dem Offshore-Windpark in Norwegen wird die Auslastung erheblich erhöhen. Seitens des MWIKE wird die geplante seeseitige Vernetzung daher begrüßt. Sie ist ebenso wie die Verwirklichung des TYSDAN Hybrid Interkonnektors mit Netzverknüpfungspunkt in Lippe die Voraussetzung dafür, dass der Strombedarf in NRW auch mit der Streichung von zwei Offshore-Netzanbindungssystemen gedeckt werden kann. Zur Sicherstellung der Umsetzung sollten sowohl mit Dänemark als auch Norwegen entsprechende Verträge geschlossen werden. Das MWIKE geht davon aus, landesseitig zumindest für die Genehmigung der Konverter zuständig zu werden und unterstützt die Vorhaben gerne. Hinsichtlich des Vorhabens mit Netzverknüpfungspunkt in Kusenhorst ist zu prüfen und klarzustellen, ob die Bündelung mit den weiteren Vorhaben der Windader West erfolgen soll oder ob die Nutzung des Leerrohrs des Korridors B erfolgt. Die im 1. Entwurf aufgezeigten Bündelungsmöglichkeiten erhalten insofern kein abschließendes Ergebnis.
Zu P203 Netzverstärkung Suchraum Drensteinfurt – Gersteinwerk, Mitnahme dieser Wechselstromfreileitung über BBPlG-Vorhaben 89 (Westerkappeln-Gersteinwerk): P203 wurde in 2024 von der BNetzA bestätigt, aber noch nicht in das BBPlG aufgenommen. Soweit die Planrechtfertigung über das Vorhaben BBPlG Nr. 89 abgedeckt ist, wird dies auch nicht für erforderlich erachtet. Das Projekt P203 ist im Kontext weiterer Ausbaumaßnahmen zu bewerten. Das Projekt dient der Erhöhung der Übertragungskapazität zwischen der Region Münsterland, der Region Ostwestfalen und dem östlichen Ruhrgebiet. Das Projekt P402 Westerkappeln-Gersteinwerk ist als Vorhaben Nr. 89 im BBPlG bereits enthalten und deckt sich im südlichen Teilabschnitt räumlich mit dem Projekt P203. Ein zusätzlicher Trassenraum für das Projekt P203 wird daher wie im Entwurf ausgeführt, nicht benötigt, da dieses auf einem gemeinsamen Gestänge mit dem Projekt P402 Westerkappeln-Gersteinwerk umgesetzt werden kann.
Zu P503 Netzverstärkung Niederrhein – Wehofen/Aldenrade/Hamborn/Holten/Schmachtendorf – Walsum: Auch das Projekt P503 ist im Kontext weiterer Ausbaumaßnahmen zu bewerten und im Ergebnis zu begrüßen. Das Projekt P502 Netzverstärkung Walsum-Beeck wurde im NEP 2035 (2021) erstmalig identifiziert und von der BNetzA bestätigt. Es ist als Nr. 92 bereits im BBPlG enthalten. Teil des Projektes P503 ist die Umstellung einer 220kV-Leitungstrasse auf 380 kV durch Umbeseilung, Mastverstärkung und Mastneubauten. Die Einbindung der neuen 380-kV-Leitung Niederrhein – Walsum erfolgt am Standort Walsum in der im Zuge des Projektes P502 zu errichtenden 380-kV-Schaltanlage in Walsum. Insgesamt dient das Projekt der Erhöhung der Übertragungskapazität im westlichen Ruhrgebiet.
Zur Ad Hoc Maßnahme P611 Netzverstärkung durch Umbeseilung (HTLS) zwischen Mengede und Emscherbruch: Das Projekt wird im Kontext der übrigen Maßnahmen im nördlichen Ruhrgebiet begrüßt. Insbesondere schafft es eine notwendige von Osten nach Westen verlaufende Vernetzung mit der von Norden nach Süden verlaufenden Achse von Emscherbruch bis Hattingen (BBPlG 91).
Zu P701 Netzausbau Arpe - Punkt Limburg: Von der Möglichkeit des Ersatz- bzw. Parallelneubaus im Trassenraum der Bestandstrassen der umgebenden 220-/380- oder 110-kV Leitungsinfrastruktur sollte Gebrauch gemacht werden.
Zu P705 Netzausbau Meckenheim - Dahlem/Wallenthal: Von der Möglichkeit eines Ersatz- bzw. Parallelneubaus im Trassenraum der Bestandstrassen der umgebenden 110-/220-/380-kV Leitungsinfrastruktur sollte Gebrauch gemacht werden.
Zu P706 Netzausbau Schafberg - Kusenhorst: Von der Möglichkeit eines Ersatz- bzw. Parallelneubaus im Trassenraum der Bestandstrassen der umgebenden 110-/220-/380-kV Leitungsinfrastruktur sollte Gebrauch gemacht werden.
Zu P707 Netzausbau Müschede/Wennigloh - Seckel: Von der Möglichkeit der Nutzung der Bestandstrasse des unterlagerten Verteilnetzbetreibers sollte Gebrauch gemacht werden. Zudem sollte geprüft werden, ob durch die Nutzung und Umstellung der vorhandenen 220-kV (Wuppertal Linde – Bixterheide) auf 380-kV der Neubaubedarf zwischen Müschede und Bixterheide und damit auf einem Großteil der Distanz reduziert werden kann.
Zu P709 Netzausbau und -verstärkung Kusenhorst – Eiberg – Selbeck: Von der Möglichkeit der Nutzung der 380-/220kV-(und ggf. 110-kV)-Bestandstrassen (Netzausbau) sollte ebenso Gebrauch gemacht werden wie von der Möglichkeit der Verstärkung der 380-kV-Bestandsleitungen mit zwei 380-kV-Stromkeisen (Netzverstärkung) zwischen den Anlagen Kusenhorst und Eiberg. Für die Verbindung von Eiberg nach Selbeck mit zwei Stromkreisen sollte die bestehende 110-kV-Trasse des lokalen Verteilnetzbetreibers genutzt werden.
Zu P711 Netzverstärkung Oberzier - Niederstedem: Die Netzverstärkung zwischen Oberzier und Niederstedem durch eine HTLS-Umbeseilung wird begrüßt, da sie die Leistungsfähigkeit der vorhandenen Nord-Süd-Verbindungen erhöht.
zu Konverterstandorten: Da in NRW absehbar zahlreiche Standorte für Kohlekraftwerke frei werden und in NRW zugleich zahlreiche Konverter geplant sind, wird weiterhin und nachdrücklich angeregt, die Konverter vorzugsweise auf absehbar freiwerdenden Kraftwerksstandorten oder ggf. weiteren geeigneten Brachflächen zu planen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass das MWIKE derzeit den Landesentwicklungsplan fortschreibt (3. Änderung) und in diesem Zusammenhang ein neuer Grundsatz geplant ist, nach dem stillgelegte Kraftwerksstandorte u.a. für Konverter genutzt werden sollen. Dies reduziert die Inanspruchnahme von Freiraum und entlastet zugleich den Netzausbau, da die im Bereich der Kraftwerke bereits vorhandenen Stromleitungs- und Stromverteil-Strukturen genutzt werden können. In diesem Zusammenhang wird darum gebeten, die regionalen und kommunalen Planungen frühzeitig zu berücksichtigen und deren Planungsträger frühzeitig einzubinden. Es erscheint sinnvoll, die Endpunkte der Maßnahmen so zu bezeichnen, dass der Anschluss etwaiger Konverterstandorte an einen Netzverknüpfungspunkt flexibel möglich ist. So sollte, wo noch nicht die Standortwahl fortgeschritten ist, jeweils ein entsprechender Suchraum benannt werden.
Zu den Punktmaßnahmen: Es wird darauf hingewiesen, dass Bechterdissen in Bielefeld in NRW liegt. Die TennetMaßnahme M1030 des P371 ist fälschlich einem anderen Land zugeordnet und anzupassen. In der weiteren Maßnahme M591g11 des P400 ist es hingegen korrekt dargestellt.
IV. Ausblick auf den nächsten Szenariorahmen für den NEP 2039/2045
Das MWIKE ist sich bewusst, dass angesichts der Dynamik der Energiewende auch die Planung eines Klimaneutralitätsnetzes weiterhin der wiederkehrenden Überprüfung und Anpassung bedürfen wird und freut sich darauf, dass dieser Prozess zukünftig parallel und damit stärker synchronisiert zwischen den Entwicklungen von Molekül- und Elektronenseite verläuft. Angesichts der vorangehenden Erfahrungen erscheint es dabei besonders wichtig, folgende Punkte im nächsten Planungszyklus zu bedenken und rechtzeitig zu berücksichtigen:
Die von den ÜNB vorgenommene Regionalisierung des Ausbaus der Windenergie an Land konnte im aktuellen NEP noch nicht die bereits in den Regionalplänen erfolgten Flächenausweisungen reflektieren. Dementsprechend erwartet MWIKE von der BNetzA, dass mit Vorliegen des weiteren Herunterbrechens der landesscharfen Flächenvorhaben auf Planungsregionen und Gebietsfestlegungen diese auch Eingang in künftige Netzentwicklungspläne finden.
Zugleich hat das MWIKE zur Kenntnis genommen, dass sich seit der Bestätigung des Szenariorahmens durch die BNetzA weitere Großverbraucher mit zusätzlichen elektrischen Bedarfen von mehreren GW in NRW gemeldet haben. Nach Einschätzung der Landesregierung liegt dies nicht zuletzt daran, dass die Bedarfe für Rechenzentren und die Digitalisierung merklich steigen. Auch die energieintensive Industrie setzt zur Stärkung ihrer Resilienz und zur Sicherung ihrer Wettbewerbsfähigkeit stärker auf Elektrifizierung oder den Einsatz von Wasserstoff, um die eigene Dekarbonisierung umzusetzen. Die On-Site-Elektrolyse weicht erheblich von der im aktuell zur Konsultation stehenden NEP verwendeten Methode der Regionalisierung von überwiegender Off-site-Elektrolyseleistung nach stromseitiger Netzdienlichkeit ab. Es zeigt nicht nur auf, dass der Anteil der On-site-Elektrolyse absehbar höher ausfällt, sondern auch, dass die Systemnützigkeit von Elektrolyseuren nicht allein stromseitig, sondern integrierter, um die Aspekte der Abwärmenutzung und Wasserverfügbarkeit für die Wasserelektrolyse ergänzt beurteilt werden sollte. Eine Überprüfung der Bedarfe für die Elektrolyse ist angesichts der derzeitigen Abmeldungen von Projekten, die nicht umgesetzt werden geboten. Zudem sollten im Szenariorahmen 2027 auch für die Elektrolyseprojekte strengere Maßstäbe zu ihrer Berücksichtigung angelegt werden. So wird eine Vergleichbarkeit mit den Bedarfen anderer Großverbraucher geschaffen und es werden Projekte berücksichtigt, die auch eine hohe Realisierungswahrscheinlichkeit aufweisen.
Die bereits jetzt angefragte zusätzliche elektrische Nachfrage insbesondere aus den bereits erteilten Netzanschlusszusagen für Rechenzentren hat bereits einen Umfang, der es rechtfertigen würde, weitere Offshore-Anbindungsleitungen vorzusehen. Aus Sicht des MWIKE ist es daher weiterhin erforderlich, der Bedarfsentwicklung stärker Rechnung zu tragen und Szenarien zu rechnen, welche diese Mehrbedarfe aus der Industrie berücksichtigen.
Das Volumen zusätzlicher Großabnehmer umfasst dabei noch nicht zukünftige Ansiedlungen auf Transformationsflächen sowie den dafür vom Land vorgesehenen Flächen für landesbedeutsame flächenintensive Großvorhaben des Landesentwicklungsplanes (LEP) NRW (Ziel 6.4-1), von denen insbesondere die Flächen in Euskirchen und Geilenkirchen eine weitere elektrische Nachfrage an den nächstgelegenen Netzknoten im Betrachtungszeitraum zeigen werden. Das MWIKE verweist hier exemplarisch auf die Erfahrungen im Bereich der teilweise nun im NEP abgebildeten Rechenzentren-Ansiedlungen im Rheinischen Revier im Umfeld des Netzverknüpfungspunktes Rommerskirchen und auch die Maßnahmenbegründung zu P 625. Nach aktuellem Kenntnisstand laufender weiterer Ansiedlungsbemühungen ist daher von mindestens einem weiteren GW zusätzlicher Nachfrage im Rheinischen Revier auszugehen, das weder in den Szenarien abgebildet noch mit Netzausbaumaßnahmen unterlegt wurde. Für diese sind nach aktuellem Kenntnisstand bereits Netzanschlusszusagen erteilt. Angesichts des Erwartungshorizonts der Investorenseite dürften entsprechende Maßnahmen eher als kurzfristige ad-hoc-Maßnahmen hinzutreten müssen. Daher spricht sich MWIKE dafür aus, auch diese Nachfrage im Rahmen der Erarbeitung des nächsten Szenariorahmens zusätzlich zu berücksichtigen. Der unterschiedliche Entwicklungsstand der Ansiedlungsflächen sollte zudem bei der Reihung der Offshore-Netzanschlusssysteme berücksichtigt werden. So wird landesseitig davon ausgegangen, dass die LEP-Fläche Euskirchen/Weilerswist in der Nähe vom Netzverknüpfungspunkt Sechtem zuerst für energieintensive Industrie vermarktet werden kann. Die LEP-Fläche Geilenkirchen-Lindern in der Nähe des Netzverknüpfungspunktes Oberzier wird zeitlich als nächste Fläche folgen.
Da die für ein dicht besiedeltes Industrieland wie NRW so elementar wichtige Versorgungssicherheit aus Sicht des MWIKE insbesondere auch untrennbar mit dem Erfordernis des zügigen Zubaus gesicherter steuerbarer Leistung verknüpft ist, setzt sie sich wie in der Vergangenheit auch weiterhin – nicht zuletzt im Zuge der Vereinbarung über den vorgezogenen Kohleausstieg im Rheinischen Revier bis 2030 – für geeignete Rahmenbedingungen und Investitionsanreize für den Erhalt und Zubau gesicherter Leistung ein.
Aus Sicht des MWIKE ist grundsätzlich zu begrüßen, dass die ÜNB einen erheblichen Zubau von steuerbaren Kraftwerkskapazitäten für den vorliegenden Netzentwicklungsplan Strom 2037/2045 angenommen haben. So wird für das Jahr 2045 eine deutschlandweite Bandbreite der installierten Kapazitäten von Wasserstoffkraftwerken von rd. 60 bis 80 GW angenommen. Im Vergleich zu den anderen europäischen Ländern zeigt sich ein Außenhandelsdefizit in Deutschland bei einem Vergleich der Handelssalden in TWh mit elektrisch benachbarten Ländern. In Kombination mit einem Defizit in Österreich, Tschechien und Polen könnte ein zentraleuropäisches Versorgungsproblem entstehen. Um dies vorausschauend bereits für 2045 zu betrachten sollte der Zubaubedarf an gesicherter Leistung auch vor diesem Hintergrund transparent gemacht und berechnet werden.
Die im Rahmen des Netzentwicklungsplans Strom vorgenommene Regionalisierung des Zubaus der steuerbaren Kraftwerkskapazitäten auf die Bundesländer sieht vor, dass rd. ein Drittel der Kraftwerkskapazitäten in NRW verortet werden. Diese regionale Verteilung ist aus Sicht des MWIKE grundsätzlich plausibel. NRW verfügt als historisch gewachsenes Energie- und Industrieland über zahlreiche gute Kraftwerksstandorte, die aufgrund der vorhandenen Energieinfrastruktur weiterentwickelt werden können. Auch die aktuellen Pläne der Energieversorgungsunternehmen zur Weiterentwicklung ihrer NRW-Kraftwerksstandorte zeigen, dass die NRW-Standorte auch zukünftig einen wichtigen Beitrag für die Versorgungssicherheit in Deutschland leisten können.
Das MWIKE betont, dass ein erheblicher Zubau von steuerbaren Kapazitäten zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit und Systemstabilität des elektrischen Energieversorgungssystems notwendig ist und folglich auch für den nächsten Szenariorahmen anzusetzen ist. Weiterhin ist das MWIKE der Auffassung, dass bei der Verortung der Kraftwerkskapazitäten auch im nächsten Szenariorahmen rd. ein Drittel der deutschlandweiten Kraftwerkskapazitäten für NRW anzusetzen sind.
MWIKE betont in diesem Zusammenhang, dass der hier unterstellte und aus hiesiger Sicht auch dringend benötigte Zubau steuerbarer Kraftwerkskapazitäten nur erfolgen wird, wenn auf Bundesebene geeignete Anreize durch die geplante Kraftwerksstrategie und den geplanten Kapazitätsmechanismus geschaffen werden. Für das MWIKE hat die zügige Umsetzung der Kraftwerksstrategie daher eine hohe Priorität, da für die Unternehmen eine schnelle Klarheit über die finalen Rahmenbedingen und Ausschreibungsdetails geschaffen werden muss, um die notwendigen Investitionsentscheidungen zeitnah treffen zu können.
13. Januar 2026
Stellungnahme des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen zum 1. Entwurf des Netzentwicklungsplans Strom 2037/2045 (2025) im Rahmen des Konsultationsverfahrens der Übertragungsnetzbetreiber vom 10. Dezember 2025 bis zum 14. Januar 2025
I. Vorbemerkung
Die Landesregierung bzw. das zuständige Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) haben sich bereits intensiv mit den Szenariorahmen und Netzentwicklungsplänen (NEP) 2012, 2013, 2014, 2025 (2015), 2030 (2017 und 2019), 2035 (2021) und 2037/2045 (2023) sowie der zwischenzeitlich ergangenen Gesetzgebung befasst und entsprechend gegenüber Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB), Bundesnetzagentur (BNetzA) und Bundesregierung Stellung genommen. Auch zum Entwurf des Szenariorahmens zum NEP 2037/2045 (2025) hat das MWIKE als Träger öffentlicher Belange nach § 12a Abs. 2 S. 2 EnWG eine Stellungnahme abgegeben. Die vorliegende Stellungnahme aktualisiert die Stellungnahme des MWIKE zum 2. Entwurf des NEP 2037/2045 (2023) gegenüber der BNetzA vom 20. Januar 2023. Die Regionalplanungsbehörden in NRW wurden bei der vorliegenden Stellungnahme beteiligt.
II. Zum Netzausbaubedarf und den Offshore-Netzanbindungssystemen insgesamt
MWIKE begrüßt nachdrücklich den Ansatz einer Kostenoptimierung des Netzausbaus. Auch die Offshore-Optimierung kann bei Beibehaltung der bisherigen Ausbauziele einen Beitrag dazu leisten. Die Offshore Vernetzung mit hybriden Interkonnektoren mit Dänemark und Norwegen kann den Wegfall von zwei Systemen nach NRW kompensieren. Der grüne Strom wird in NRW für die Elektrifizierung der Industrie und die Digitalisierung, etwa für Rechenzentren dringend benötigt. Hybride Interkonnektoren mit entsprechend hoher Auslastung der Systeme können zur Versorgung der Industrie in NRW entscheidend beitragen. Sie sichern die Akzeptanz der Planungen auch hier vor Ort. Die Umsetzung der hybriden Interkonnektoren ist für das zukünftige Stromsystem damit von entscheidender Bedeutung. Durch zwischenstaatliche Vereinbarungen und entsprechende Regelungen des Bundes sollte die Realisierung der beiden Systeme zeitnah durch den Bund abgesichert werden.
Im Detail zeigen sich erhebliche Unterschiede zwischen den Szenarien, die besorgen lassen, dass der Ausbaubedarf der Übertragungsnetze abweichend von der bisherigen Prämisse zur Bedarfsermittlung nicht im hinreichenden Maße eingeplant wird. Erhebliche Auswirkungen haben hierbei insbesondere die bisher eingeplanten Offshore-Kapazitäten sowie die nur teilweise erfolgende Berücksichtigung der industriellen Bedarfsanmeldungen in den Szenarien.
Die Stromverbrauchsprognosen der meisten, großen Energiesystemstudien liegen innerhalb der Bandbreite der Szenarien B und C. Aus hiesiger Sicht ist jedenfalls in den Szenarien B und C die Stromverbrauchsprognose ausreichend hoch angesetzt, aber im Szenario A unzureichend. Das Szenario A birgt nach hiesiger Einschätzung daher das Risiko einer systematischen Unterdimensionierung der elektrischen Energieinfrastruktur. In den Szenarien wird zwar ein erhebliches Stromverbrauchswachstum auf (970 TWh bis 1.350 TWh für 2045) identifiziert. Dabei berücksichtigen die Übertragungsnetzbetreiber aber Kapazitätsmeldungen, die im Rahmen der Großverbraucherabfrage Strom, Gas und Wasserstoff gemeldet wurden, in erheblichen Umfang von 93 GW nicht. Die im Rahmen der Großverbraucherabfrage gemeldeten Projekte werden in den Szenarien dabei unterschiedlich berücksichtigt. Die gemeldeten Projekte wurden entsprechend einer Zuordnungstabelle einem Status (In Betrieb, Umsetzung, Fortgeschrittene Planung, Planung, Idee und Vorplanung) zugewiesen. Abhängig vom Szenario werden je nach Sektor und Technologietyp lediglich Projekte eines bestimmten Status berücksichtigt. Projekte mit dem Status „Idee und Vorplanung“ werden in keinem Szenario berücksichtigt. Der Wunsch nur realistische Projekte abzubilden führt damit zur gewagten Annahme, dass in den nächsten zwei Jahrzehnten gar keine Projektideen in Deutschland verwirklicht werden, nicht einmal anteilsweise.
Der erhebliche Wegfall industrieller Stromverbräuche bei gleichzeitiger unzureichender Berücksichtigung weitergehender Bedarfe etwa für die Digitalisierung und die Batteriespeicher im Szenario A wird sich so nicht realisieren. Um ein realistisches Bild der Entwicklungen zu erhalten und die Bedarfsplanung daran auszurichten, spricht vieles dafür, das Szenario B als Leitszenario für die weitere Bedarfsprüfung und Feststellung der energiewirtschaftlichen Notwendigkeiten heranzuzuziehen. Insofern sollten auch die Projekte, die sich nur in den Szenarien B 2037 und B 2045 zeigen, im weiteren Verlauf bestätigt werden.
Hierfür spricht neben der engeren Abstimmung mit dem Szenariorahmen Gas/Wasserstoff einschließlich der Entwicklungen zu einer effizienten Elektrifizierung von Anwendungen ebenso die Beachtung der gesetzlichen Ausbaupfade für Erneuerbare Energien. Gleichwohl wird angemerkt, dass bundespolitische Entscheidungen mit Blick auf die Rahmenbedingungen – wie unter anderem durch den Koalitionsvertrag der regierungstragenden Fraktionen „Verantwortung für Deutschland“ oder durch das Papier des BMWE zu „Zehn Schlüsselmaßnahmen zum Monitoringbericht“ diskutiert – erheblichen Einfluss auf den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien haben kann. So wären umfassende Anpassungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit der Novellierung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes wie beispielsweise des Referenzertragsmodelles oder weiterer Komponenten im Ausschreibungsdesign insbesondere geeignet, Allokationsanreize für den Windenergieausbau zu setzen, die einen Ausbau abweichend von der bisherigen Regionalisierung bewirken. Nicht zuletzt die Überprüfung und Konsolidierung der Flächenbeitragswerte würde hierbei perspektivisch zu einer abweichenden Ausbaudynamik führen. Nach hiesiger Einschätzung wird es auf Grund der politischen Rahmenbedingungen jedoch nicht zu einem über die bisherigen gesetzlichen Zielsetzungen des WindBG netzausbaurelevant hinausgehenden Ausbau der Erneuerbaren Energien kommen.
Im Szenario B 2045 werden lediglich 15,6 GW Kapazität aus Offshore-Windenergie in NRW eingerechnet. Konsistenter Weise werden im Gegenzug jedoch nunmehr im Vergleich zum Netzentwicklungsplan 2037/2045 (2023) gesteigerte Kapazitäten für Onshore-Windenergie und Photovoltaik berücksichtigt. Für den Onshore-Windenergieausbau sind die Werte damit am unteren Rand des Korridors der landespolitischen Zielsetzungen – vgl. Energie- und Wärmestrategie des Landes NRW, S. 40 f.; bezüglich des Photovoltaikausbaus bleiben die in Szenario B 2045 vorgesehenen Ausbauzahlen jedoch weiterhin unter den entsprechenden landespolitischen Zielsetzungen. In der Summe bleibt somit auch im Szenario B 2045 eine Lücke in den vorgesehenen Kapazitäten Erneuerbarer Energien, die vermuten lässt, dass bei erwarteter Bedarfsentwicklung weitergehende Transportbedarfe entstehen. Dabei liegt lediglich das Szenario C 2045 in Summe am unteren Rand der landespolitischen Zielsetzungen für den Ausbau der Erneuerbaren Energien, während das Szenario A 2045 erheblich hinter hiesigen Zielsetzungen zurückbleibt. Dabei wird in Bezug auf das Begleitdokument „Studie Regionalisierung EE“ angemerkt, dass in NRW zwischenzeitlich erhebliche Fortschritte bei der Ausweisung der Windenergieflächen nach Windenergieflächenbedarfsgesetz mit Blick auf das Flächenziel für 2032 erfolgt sind, sodass auch diesbezüglich in Frage gestellt werden kann, inwieweit die Regionalisierung weiterhin die absehbaren Entwicklungen abbildet. Zumindest wird diesseitig im Hinblick auf den Ausbau der Windenergie in NRW davon ausgegangen, dass die landespolitisch gesetzten Ziele gerade vor dem Hintergrund der gesetzlichen Vorgaben für Windenergievorhaben in Beschleunigungsgebieten sowie der gesetzlichen Wertung des § 2 Erneuerbare-Energien-Gesetzes auch vor dem Hintergrund etwaiger Restriktionskriterien realisiert werden können.
Im Bereich der Netzverstärkungen wird die Umstellung von 220 kV- auf 380 kV-Systeme weiterhin grundsätzlich für sinnvoll erachtet, da somit bestehende Trassen leistungsfähiger werden und der Wegfall einer Spannungsebene im Transportnetzbereich langfristig Kosten einsparen kann. Auch dadurch kann den höheren Anschlussbedarfen an den Netzknoten der energieintensiven Industrie Rechnung getragen und zugleich ein Beitrag zur Flexibilisierung und zum Lastmanagement geleistet werden. Es wird begrüßt, dass ein großer Teil der Netzverstärkung durch Zu- bzw. Umbeseilungen erfolgen soll. Insgesamt erfolgt auch im Wechselstrombereich ein erheblicher Netzausbau. Hierbei wird dafür geworben, die Prüfungen zu einer Umsetzung als Ersatz- oder Parallelneubau in Bestandstrassen sorgfältig abzuarbeiten. Gerade in einem dicht besiedelten Industrieland wie NRW ist es sehr sinnvoll, die bestehenden Trassen zu nutzen.
Gleichwohl gibt es weitere Anknüpfungspunkte mit den europäischen Nachbarn, die genutzt werden sollten. Bei ohnehin schon eingeplanten Interkonnektorenprojekten, die noch nicht in laufenden Verfahren befindlich sind, wird die Prüfung zur Erweiterung auf 2 GW begrüßt. Dies kann sicherstellen, dass die Optionen zur größeren Dimensionierung oder zur Mitnahme eines Leerrohrs ausgeschöpft werden. Die Ergebnisse für das Szenario C stehen noch aus. Die Erhöhung der grenzüberschreitenden Übertragungskapazitäten ist notwendig, um den Austausch zwischen den Märkten und damit den Zugang zu einer größeren gesicherten Leistung auch zukünftig zu ermöglichen. Die im NEP identifizierten Interkonnektorenkapazitäten liegen im Vergleich zu den Annahmen in der Systementwicklungsstrategie (laut Langfristszenarien 92,4 GW) noch deutlich niedriger. Auch wenn die Annahme der Systementwicklungsstrategie im Vergleich zu den im NEP und im TYNDP identifizierten Projekten deutlich zu hoch erscheint, sollte eine Erhöhung der Übertragungsnetzkapazität nicht vorschnell ausgeschlossen werden.
Zum energiewirtschaftlichen Bedarf der bereits im EnLAG, im Bundesbedarfsplangesetz und der TEN-E Verordnung der EU enthaltenen Vorhaben sowie der bis 2034 bereits vorbehaltlos bestätigten und in Umsetzung befindlichen Offshore-Leitungen erübrigt sich grundsätzlich eine Stellungnahme des MWIKE.
III. Zum Netzausbau in Nordrhein-Westfalen
Allgemeines:
Vorab: Das von den ÜNB neu entwickelte Tool „Digitale Projektbibliothek“ wird ausdrücklich begrüßt. Das Tool erleichtert den Anwendern die Projektsuche erheblich. Es wird darum gebeten die Projekte mit der Kennzeichnung „Neubau in neuer Trasse“ (insbesondere P701, P705, P706 und P707) dahingehend zu prüfen, ob diese Kennzeichnung zutreffend ist, oder es sich ggf. um Ersatz- und Parallelneubauten in einem Trassenraum einer Bestandstrasse handelt.
Wie in den Stellungnahmen zum NEP 2030 (2019), NEP 2035 (2021) und NEP 2037/2045 (2023) ausgeführt, wird weiterhin für die noch nicht in den Gesetzen enthaltenen Neubaumaßnahmen – sei es in bestehender oder neuer Trasse – angeregt, zu prüfen, ob Pilotprojekte für (Teil-)Erdverkabelung im Wechselstrombereich identifiziert werden können. In diesem Zusammenhang wird auch auf den Grundsatz 8.2-5 des Landesentwicklungsplans NRW hingewiesen. Dies ist dann umso sinnvoller, wenn sensible Bereiche (z. B. Nähe zur Wohnbebauung) berührt werden könnten. In diesem Zusammenhang wird erneut auf das Ziel 8.2-4 (Neue Höchstspannungsfreileitungen) des Landesentwicklungsplans NRW, das bei neuen Leitungen in neuen Trassen gemäß § 4 Raumordnungsgesetz zu beachten ist, verwiesen. Für alle neuen Höchstspannungsleitungen (in bestehender und neuer Trasse) ist der Grundsatz 8.2-5 (Unterirdische Führung von Höchstspannungsleitungen) des Landesentwicklungsplans NRW zu berücksichtigen.
Die Umsetzung des dringlichen Netzausbaus stellt NRW als dicht besiedeltes Bundesland mit zugleich hohem Strombedarf raumordnerisch vor besondere Herausforderungen, weshalb in NRW grundsätzlich auf eine flächensparende Planung durch möglichst umfassende Bündelung zu achten ist. Auf den diesbezüglichen Grundsatz 8.2-1 des Landesentwicklungsplans NRW wird hingewiesen. Das MWIKE befürwortet in diesem Zusammenhang, soweit technisch möglich und energiewirtschaftlich und planerisch sinnvoll, bei den Erdkabelvorhaben auch den Einsatz von Leerrohren, um frühzeitig späteren Transportbedarfen Rechnung zu tragen und den Aufwand gering zu halten.
In diesem Zusammenhang weist das MWIKE ausdrücklich darauf hin, dass die Erdverkabelung nach den bisherigen Erfahrungen in der Planung und Genehmigung geeignet ist, die Akzeptanz in der Bevölkerung erheblich zu steigern. Zum Vergleich: In NRW konnte das Erdkabelprojekt ALEGrO (im BBPlG als Nr. 30 seit 2013 enthalten) bereits 2020 in Betrieb gehen. Auf einer Länge von 42 Kilometern wurden etwa 30 Einwendungen im Planfeststellungsverfahren erhoben. ALEGrO verbindet das Stromnetz von Deutschland und Belgien, zum Teil durch dicht besiedeltes Gebiet. Das Planfeststellungsverfahren konnte innerhalb von anderthalb Jahren abgeschlossen werden. Das Projekt Ultranet, welches von der Bundesnetzagentur genehmigt wird, ist ebenfalls seit 2013 im BBPlG (Nr. 2). Für das Vorhaben werden für einen Großteil der Strecke bereits bestehende Mastsysteme genutzt. Gleich- und Wechselstromleitungen werden an denselben Masten als Hybridsystem geführt. Auf vergleichbar langen Abschnitten sind jeweils über 1.000 Einwendungen in der Bundesfachplanung eingegangen. Die Planfeststellungsverfahren der Abschnitte dauerten zweieinhalb bis viereinhalb Jahre und damit substanziell länger. Die Gesamtinbetriebnahme ist daher erst für 2026 geplant. Verzögerungen durch Umplanungen haben sich zwar in Folge der Umstellung von Freileitungen auf Erdkabel ergeben, diese haben aber in den Vorteilen der Erdverkabelung ihre Berechtigung gefunden. Bei einer Rückkehr zu Freileitungslösungen ist zu befürchten, dass sich Akzeptanzfragen in erheblichen Umfang (wieder) stellen und zu massiven örtlichen Protesten führen. Zudem wäre mit einer erneuten erheblichen Verzögerung der Vorhaben durch die notwendigen Umplanungen und umfangreichere Einwendungen in dadurch längeren Planfeststellungsverfahren zu rechnen, welche die Einsparungen bei Bauzeiten mehr als kompensieren dürften. Gleichermaßen dürften die geringeren Investitionskosten von höheren Redispatchkosten infolge Verzögerungen kompensiert werden. Vor diesem Hintergrund befürwortet das MWIKE weiterhin die Umsetzung der HGÜ als Erdkabel als akzeptanzfördernde und am schnellsten umsetzbare Lösung.
Konkrete Netzausbauprojekte in Nordrhein-Westfalen:
Höchstspannungsleitungen, die bereits in das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) aufgenommen wurden:
Bisher ist NRW ganz oder teilweise von den Höchstspannungsleitungen mit VorhabenNrn. 1, 2, 9, 30, 34, 35, 48, 49, 57, 63, 64, 74, 82, 82b, 82c, 88, 89, 90, 91, 92, 94, 95 nach dem Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) sowie mehreren Offshore-Leitungen tangiert. Die BBPlG-Vorhaben 9 und 30 sind bereits in Betrieb. Darüber hinaus wird NRW nach dem aktuell zur Konsultation gestellten 1. Entwurf des NEP 2025 von folgenden zusätzlichen Wechselstromvorhaben Vorhaben betroffen sein:
P203 Umstrukturierung Punkt Walstedde;
P343 Marienmünster: UW-Volleinschleifung; P503 Netzverstärkung Niederrhein - Walsum/Holten/Hamborn/Sterkrade Nord/Hiesfeld/Dinslaken - Driesenbusch;
P602 Netzverstärkung Bollenacker (Olefin) - Punkt Brühl;
P611 Netzverstärkung Mengede – Emscherbruch;
P613 Netzverstärkung Polsum - Niederrhein;
P614 Netzverstärkung Niederrhein – Zensenbusch – Walsum.
Die Maßnahmen wurden bereits im NEP 2023 identifiziert und bestätigt, aber noch nicht in das Bundesbedarfsplangesetz aufgenommen.
Im 1. Entwurf des NEP 2025 neu identifiziert wurden die folgenden Maßnahmen:
P701 Netzausbau Arpe - Punkt Limburg;
P705 Netzausbau Meckenheim - Dahlem/Wallenthal;
P706 Netzausbau Schafberg - Kusenhorst;
P707 Netzausbau Müschede/Wennigloh - Seckel;
P709 Netzausbau und -verstärkung Kusenhorst – Eiberg - Selbeck;
P711 Netzverstärkung Oberzier - Niederstedem.
Zudem wird NRW nach dem aktuell zur Konsultation gestellten 1. Entwurf des NEP 2025 von folgenden Gleichstromleitungen betroffen sein:
NOR-5-2 Niederrhein / Windader West;
NOR-14-2 Rommerskirchen /Windader West;
NOR-16-3 Rommerskirchen / Windader West;
NOR-5-3 Sechtem/ Windader West;
DC 36 Oberzier / Windader West;
TYSDAN Hybrid Interconnector Lippe;
NOR-6-4 (BorWin7) Kusenhorst.
Im Einzelnen:
Zur Windader West: Für die Windader West wurde die Raumverträglichkeitsprüfung im Dezember 2024 abgeschlossen. Gegenstand der Prüfung waren die Offshore-Leitungen NOR-6-4 zum Netzverknüpfungspunkt Niederrhein, NOR-9-5 zum Netzverknüpfungspunkt Kusenhorst, NOR-x-1 zum Netzverknüpfungspunkt Rommerskirchen und NOR-x-5 zum Netzverknüpfungspunkt Oberzier. Die Basis bildete der NEP 2023 bzw. dessen Bestätigung. Im NEP 2025 wird die Windader West aufgrund der Neuzuschnitte im FEP der Nordsee neu definiert (siehe oben). Das MWIKE geht davon aus, dass auch die neuen Leitungen der Windader West weiterhin als Erdkabel vorgesehen und gebündelt geführt werden. Der Vorhabenträger Amprion sollte dringend den Kontakt zu den zuständigen Regionalplanungsbehörden Düsseldorf, Münster, Köln und RVR aufnehmen, um zu klären, inwiefern die bereits abgeschlossene Raumverträglichkeitsprüfung auf die neuen Vorhaben übertragbar ist.
Die Errichtung des Hubs in Esens und die dadurch erwartbare Höherauslastung des Netzanbindungssystems nach Oberzier wird seitens des MWIKE begrüßt. Für die Umsetzung des Hubs in Esens und die Weiterführung des ehemals als Offshore-Anbindungsleitung geplanten Vorhabens DC 36 zum Netzverknüpfungspunkt Oberzier ist für die Umsetzung die Bündelung mit den Vorhaben der Windader West als Erdkabel essenziell. Eine Umsetzung als Freileitung neben der Windader West in demselben Trassenraum würde eine solche Bündelung verhindern und die Akzeptanz des Netzausbau erheblich schmälern. Die Raumverträglichkeitsprüfung ist für die Erdkabelvorhaben bereits abgeschlossen, Neuplanungen wären mit erheblichen zeitlichen Verzögerungen verbunden. Insofern ist Voraussetzung für die Umsetzung eines Hubs in Esens, dass die Vorhaben gemeinsam als Erdkabel umgesetzt werden können. Andernfalls sollte das Vorhaben ohne Unterbrechung in Esens als Offshore-Netzanbindungssystem weitergeführt werden.
Das MWIKE geht davon aus, dass das Land NRW für alle Projekte, die nach dem vorliegenden NEP-Entwurf der Windader West zuzuordnen sind (siehe oben), seine Zuständigkeit behält. Es wird gebeten, die Karte mit den Darstellungen von Bündelungen auf Seite 177 des NEP-Entwurfs näher zu erläutern (Welche Projekte sollen wie gebündelt werden?).
Zum Korridor B: Die geplante Bündelung des TYSDAN Hybrid Interkonnektors Lippe und des NOR-64 (BorWin7) nach Kusenhorst mit Korridor B wird begrüßt. Die seeseitige Vernetzung des Systems mit Netzverknüpfungspunkt Kusenhorst mit dem Offshore-Windpark in Norwegen wird die Auslastung erheblich erhöhen. Seitens des MWIKE wird die geplante seeseitige Vernetzung daher begrüßt. Sie ist ebenso wie die Verwirklichung des TYSDAN Hybrid Interkonnektors mit Netzverknüpfungspunkt in Lippe die Voraussetzung dafür, dass der Strombedarf in NRW auch mit der Streichung von zwei Offshore-Netzanbindungssystemen gedeckt werden kann. Zur Sicherstellung der Umsetzung sollten sowohl mit Dänemark als auch Norwegen entsprechende Verträge geschlossen werden. Das MWIKE geht davon aus, landesseitig zumindest für die Genehmigung der Konverter zuständig zu werden und unterstützt die Vorhaben gerne. Hinsichtlich des Vorhabens mit Netzverknüpfungspunkt in Kusenhorst ist zu prüfen und klarzustellen, ob die Bündelung mit den weiteren Vorhaben der Windader West erfolgen soll oder ob die Nutzung des Leerrohrs des Korridors B erfolgt. Die im 1. Entwurf aufgezeigten Bündelungsmöglichkeiten erhalten insofern kein abschließendes Ergebnis.
Zu P203 Netzverstärkung Suchraum Drensteinfurt – Gersteinwerk, Mitnahme dieser Wechselstromfreileitung über BBPlG-Vorhaben 89 (Westerkappeln-Gersteinwerk): P203 wurde in 2024 von der BNetzA bestätigt, aber noch nicht in das BBPlG aufgenommen. Soweit die Planrechtfertigung über das Vorhaben BBPlG Nr. 89 abgedeckt ist, wird dies auch nicht für erforderlich erachtet. Das Projekt P203 ist im Kontext weiterer Ausbaumaßnahmen zu bewerten. Das Projekt dient der Erhöhung der Übertragungskapazität zwischen der Region Münsterland, der Region Ostwestfalen und dem östlichen Ruhrgebiet. Das Projekt P402 Westerkappeln-Gersteinwerk ist als Vorhaben Nr. 89 im BBPlG bereits enthalten und deckt sich im südlichen Teilabschnitt räumlich mit dem Projekt P203. Ein zusätzlicher Trassenraum für das Projekt P203 wird daher wie im Entwurf ausgeführt, nicht benötigt, da dieses auf einem gemeinsamen Gestänge mit dem Projekt P402 Westerkappeln-Gersteinwerk umgesetzt werden kann.
Zu P503 Netzverstärkung Niederrhein – Wehofen/Aldenrade/Hamborn/Holten/Schmachtendorf – Walsum: Auch das Projekt P503 ist im Kontext weiterer Ausbaumaßnahmen zu bewerten und im Ergebnis zu begrüßen. Das Projekt P502 Netzverstärkung Walsum-Beeck wurde im NEP 2035 (2021) erstmalig identifiziert und von der BNetzA bestätigt. Es ist als Nr. 92 bereits im BBPlG enthalten. Teil des Projektes P503 ist die Umstellung einer 220kV-Leitungstrasse auf 380 kV durch Umbeseilung, Mastverstärkung und Mastneubauten. Die Einbindung der neuen 380-kV-Leitung Niederrhein – Walsum erfolgt am Standort Walsum in der im Zuge des Projektes P502 zu errichtenden 380-kV-Schaltanlage in Walsum. Insgesamt dient das Projekt der Erhöhung der Übertragungskapazität im westlichen Ruhrgebiet.
Zur Ad Hoc Maßnahme P611 Netzverstärkung durch Umbeseilung (HTLS) zwischen Mengede und Emscherbruch: Das Projekt wird im Kontext der übrigen Maßnahmen im nördlichen Ruhrgebiet begrüßt. Insbesondere schafft es eine notwendige von Osten nach Westen verlaufende Vernetzung mit der von Norden nach Süden verlaufenden Achse von Emscherbruch bis Hattingen (BBPlG 91).
Zu P701 Netzausbau Arpe - Punkt Limburg: Von der Möglichkeit des Ersatz- bzw. Parallelneubaus im Trassenraum der Bestandstrassen der umgebenden 220-/380- oder 110-kV Leitungsinfrastruktur sollte Gebrauch gemacht werden.
Zu P705 Netzausbau Meckenheim - Dahlem/Wallenthal: Von der Möglichkeit eines Ersatz- bzw. Parallelneubaus im Trassenraum der Bestandstrassen der umgebenden 110-/220-/380-kV Leitungsinfrastruktur sollte Gebrauch gemacht werden.
Zu P706 Netzausbau Schafberg - Kusenhorst: Von der Möglichkeit eines Ersatz- bzw. Parallelneubaus im Trassenraum der Bestandstrassen der umgebenden 110-/220-/380-kV Leitungsinfrastruktur sollte Gebrauch gemacht werden.
Zu P707 Netzausbau Müschede/Wennigloh - Seckel: Von der Möglichkeit der Nutzung der Bestandstrasse des unterlagerten Verteilnetzbetreibers sollte Gebrauch gemacht werden. Zudem sollte geprüft werden, ob durch die Nutzung und Umstellung der vorhandenen 220-kV (Wuppertal Linde – Bixterheide) auf 380-kV der Neubaubedarf zwischen Müschede und Bixterheide und damit auf einem Großteil der Distanz reduziert werden kann.
Zu P709 Netzausbau und -verstärkung Kusenhorst – Eiberg – Selbeck: Von der Möglichkeit der Nutzung der 380-/220kV-(und ggf. 110-kV)-Bestandstrassen (Netzausbau) sollte ebenso Gebrauch gemacht werden wie von der Möglichkeit der Verstärkung der 380-kV-Bestandsleitungen mit zwei 380-kV-Stromkeisen (Netzverstärkung) zwischen den Anlagen Kusenhorst und Eiberg. Für die Verbindung von Eiberg nach Selbeck mit zwei Stromkreisen sollte die bestehende 110-kV-Trasse des lokalen Verteilnetzbetreibers genutzt werden.
Zu P711 Netzverstärkung Oberzier - Niederstedem: Die Netzverstärkung zwischen Oberzier und Niederstedem durch eine HTLS-Umbeseilung wird begrüßt, da sie die Leistungsfähigkeit der vorhandenen Nord-Süd-Verbindungen erhöht.
zu Konverterstandorten: Da in NRW absehbar zahlreiche Standorte für Kohlekraftwerke frei werden und in NRW zugleich zahlreiche Konverter geplant sind, wird weiterhin und nachdrücklich angeregt, die Konverter vorzugsweise auf absehbar freiwerdenden Kraftwerksstandorten oder ggf. weiteren geeigneten Brachflächen zu planen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass das MWIKE derzeit den Landesentwicklungsplan fortschreibt (3. Änderung) und in diesem Zusammenhang ein neuer Grundsatz geplant ist, nach dem stillgelegte Kraftwerksstandorte u.a. für Konverter genutzt werden sollen. Dies reduziert die Inanspruchnahme von Freiraum und entlastet zugleich den Netzausbau, da die im Bereich der Kraftwerke bereits vorhandenen Stromleitungs- und Stromverteil-Strukturen genutzt werden können. In diesem Zusammenhang wird darum gebeten, die regionalen und kommunalen Planungen frühzeitig zu berücksichtigen und deren Planungsträger frühzeitig einzubinden. Es erscheint sinnvoll, die Endpunkte der Maßnahmen so zu bezeichnen, dass der Anschluss etwaiger Konverterstandorte an einen Netzverknüpfungspunkt flexibel möglich ist. So sollte, wo noch nicht die Standortwahl fortgeschritten ist, jeweils ein entsprechender Suchraum benannt werden.
Zu den Punktmaßnahmen: Es wird darauf hingewiesen, dass Bechterdissen in Bielefeld in NRW liegt. Die TennetMaßnahme M1030 des P371 ist fälschlich einem anderen Land zugeordnet und anzupassen. In der weiteren Maßnahme M591g11 des P400 ist es hingegen korrekt dargestellt.
IV. Ausblick auf den nächsten Szenariorahmen für den NEP 2039/2045
Das MWIKE ist sich bewusst, dass angesichts der Dynamik der Energiewende auch die Planung eines Klimaneutralitätsnetzes weiterhin der wiederkehrenden Überprüfung und Anpassung bedürfen wird und freut sich darauf, dass dieser Prozess zukünftig parallel und damit stärker synchronisiert zwischen den Entwicklungen von Molekül- und Elektronenseite verläuft. Angesichts der vorangehenden Erfahrungen erscheint es dabei besonders wichtig, folgende Punkte im nächsten Planungszyklus zu bedenken und rechtzeitig zu berücksichtigen:
Die von den ÜNB vorgenommene Regionalisierung des Ausbaus der Windenergie an Land konnte im aktuellen NEP noch nicht die bereits in den Regionalplänen erfolgten Flächenausweisungen reflektieren. Dementsprechend erwartet MWIKE von der BNetzA, dass mit Vorliegen des weiteren Herunterbrechens der landesscharfen Flächenvorhaben auf Planungsregionen und Gebietsfestlegungen diese auch Eingang in künftige Netzentwicklungspläne finden.
Zugleich hat das MWIKE zur Kenntnis genommen, dass sich seit der Bestätigung des Szenariorahmens durch die BNetzA weitere Großverbraucher mit zusätzlichen elektrischen Bedarfen von mehreren GW in NRW gemeldet haben. Nach Einschätzung der Landesregierung liegt dies nicht zuletzt daran, dass die Bedarfe für Rechenzentren und die Digitalisierung merklich steigen. Auch die energieintensive Industrie setzt zur Stärkung ihrer Resilienz und zur Sicherung ihrer Wettbewerbsfähigkeit stärker auf Elektrifizierung oder den Einsatz von Wasserstoff, um die eigene Dekarbonisierung umzusetzen. Die On-Site-Elektrolyse weicht erheblich von der im aktuell zur Konsultation stehenden NEP verwendeten Methode der Regionalisierung von überwiegender Off-site-Elektrolyseleistung nach stromseitiger Netzdienlichkeit ab. Es zeigt nicht nur auf, dass der Anteil der On-site-Elektrolyse absehbar höher ausfällt, sondern auch, dass die Systemnützigkeit von Elektrolyseuren nicht allein stromseitig, sondern integrierter, um die Aspekte der Abwärmenutzung und Wasserverfügbarkeit für die Wasserelektrolyse ergänzt beurteilt werden sollte. Eine Überprüfung der Bedarfe für die Elektrolyse ist angesichts der derzeitigen Abmeldungen von Projekten, die nicht umgesetzt werden geboten. Zudem sollten im Szenariorahmen 2027 auch für die Elektrolyseprojekte strengere Maßstäbe zu ihrer Berücksichtigung angelegt werden. So wird eine Vergleichbarkeit mit den Bedarfen anderer Großverbraucher geschaffen und es werden Projekte berücksichtigt, die auch eine hohe Realisierungswahrscheinlichkeit aufweisen.
Die bereits jetzt angefragte zusätzliche elektrische Nachfrage insbesondere aus den bereits erteilten Netzanschlusszusagen für Rechenzentren hat bereits einen Umfang, der es rechtfertigen würde, weitere Offshore-Anbindungsleitungen vorzusehen. Aus Sicht des MWIKE ist es daher weiterhin erforderlich, der Bedarfsentwicklung stärker Rechnung zu tragen und Szenarien zu rechnen, welche diese Mehrbedarfe aus der Industrie berücksichtigen.
Das Volumen zusätzlicher Großabnehmer umfasst dabei noch nicht zukünftige Ansiedlungen auf Transformationsflächen sowie den dafür vom Land vorgesehenen Flächen für landesbedeutsame flächenintensive Großvorhaben des Landesentwicklungsplanes (LEP) NRW (Ziel 6.4-1), von denen insbesondere die Flächen in Euskirchen und Geilenkirchen eine weitere elektrische Nachfrage an den nächstgelegenen Netzknoten im Betrachtungszeitraum zeigen werden. Das MWIKE verweist hier exemplarisch auf die Erfahrungen im Bereich der teilweise nun im NEP abgebildeten Rechenzentren-Ansiedlungen im Rheinischen Revier im Umfeld des Netzverknüpfungspunktes Rommerskirchen und auch die Maßnahmenbegründung zu P 625. Nach aktuellem Kenntnisstand laufender weiterer Ansiedlungsbemühungen ist daher von mindestens einem weiteren GW zusätzlicher Nachfrage im Rheinischen Revier auszugehen, das weder in den Szenarien abgebildet noch mit Netzausbaumaßnahmen unterlegt wurde. Für diese sind nach aktuellem Kenntnisstand bereits Netzanschlusszusagen erteilt. Angesichts des Erwartungshorizonts der Investorenseite dürften entsprechende Maßnahmen eher als kurzfristige ad-hoc-Maßnahmen hinzutreten müssen. Daher spricht sich MWIKE dafür aus, auch diese Nachfrage im Rahmen der Erarbeitung des nächsten Szenariorahmens zusätzlich zu berücksichtigen. Der unterschiedliche Entwicklungsstand der Ansiedlungsflächen sollte zudem bei der Reihung der Offshore-Netzanschlusssysteme berücksichtigt werden. So wird landesseitig davon ausgegangen, dass die LEP-Fläche Euskirchen/Weilerswist in der Nähe vom Netzverknüpfungspunkt Sechtem zuerst für energieintensive Industrie vermarktet werden kann. Die LEP-Fläche Geilenkirchen-Lindern in der Nähe des Netzverknüpfungspunktes Oberzier wird zeitlich als nächste Fläche folgen.
Da die für ein dicht besiedeltes Industrieland wie NRW so elementar wichtige Versorgungssicherheit aus Sicht des MWIKE insbesondere auch untrennbar mit dem Erfordernis des zügigen Zubaus gesicherter steuerbarer Leistung verknüpft ist, setzt sie sich wie in der Vergangenheit auch weiterhin – nicht zuletzt im Zuge der Vereinbarung über den vorgezogenen Kohleausstieg im Rheinischen Revier bis 2030 – für geeignete Rahmenbedingungen und Investitionsanreize für den Erhalt und Zubau gesicherter Leistung ein.
Aus Sicht des MWIKE ist grundsätzlich zu begrüßen, dass die ÜNB einen erheblichen Zubau von steuerbaren Kraftwerkskapazitäten für den vorliegenden Netzentwicklungsplan Strom 2037/2045 angenommen haben. So wird für das Jahr 2045 eine deutschlandweite Bandbreite der installierten Kapazitäten von Wasserstoffkraftwerken von rd. 60 bis 80 GW angenommen. Im Vergleich zu den anderen europäischen Ländern zeigt sich ein Außenhandelsdefizit in Deutschland bei einem Vergleich der Handelssalden in TWh mit elektrisch benachbarten Ländern. In Kombination mit einem Defizit in Österreich, Tschechien und Polen könnte ein zentraleuropäisches Versorgungsproblem entstehen. Um dies vorausschauend bereits für 2045 zu betrachten sollte der Zubaubedarf an gesicherter Leistung auch vor diesem Hintergrund transparent gemacht und berechnet werden.
Die im Rahmen des Netzentwicklungsplans Strom vorgenommene Regionalisierung des Zubaus der steuerbaren Kraftwerkskapazitäten auf die Bundesländer sieht vor, dass rd. ein Drittel der Kraftwerkskapazitäten in NRW verortet werden. Diese regionale Verteilung ist aus Sicht des MWIKE grundsätzlich plausibel. NRW verfügt als historisch gewachsenes Energie- und Industrieland über zahlreiche gute Kraftwerksstandorte, die aufgrund der vorhandenen Energieinfrastruktur weiterentwickelt werden können. Auch die aktuellen Pläne der Energieversorgungsunternehmen zur Weiterentwicklung ihrer NRW-Kraftwerksstandorte zeigen, dass die NRW-Standorte auch zukünftig einen wichtigen Beitrag für die Versorgungssicherheit in Deutschland leisten können.
Das MWIKE betont, dass ein erheblicher Zubau von steuerbaren Kapazitäten zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit und Systemstabilität des elektrischen Energieversorgungssystems notwendig ist und folglich auch für den nächsten Szenariorahmen anzusetzen ist. Weiterhin ist das MWIKE der Auffassung, dass bei der Verortung der Kraftwerkskapazitäten auch im nächsten Szenariorahmen rd. ein Drittel der deutschlandweiten Kraftwerkskapazitäten für NRW anzusetzen sind.
MWIKE betont in diesem Zusammenhang, dass der hier unterstellte und aus hiesiger Sicht auch dringend benötigte Zubau steuerbarer Kraftwerkskapazitäten nur erfolgen wird, wenn auf Bundesebene geeignete Anreize durch die geplante Kraftwerksstrategie und den geplanten Kapazitätsmechanismus geschaffen werden. Für das MWIKE hat die zügige Umsetzung der Kraftwerksstrategie daher eine hohe Priorität, da für die Unternehmen eine schnelle Klarheit über die finalen Rahmenbedingen und Ausschreibungsdetails geschaffen werden muss, um die notwendigen Investitionsentscheidungen zeitnah treffen zu können.