| Gemeinde Uetze | NEP
Gemeinde Uetze
Der Bürgermeister
15.12.2025
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Gemeinde Uetze bedankt sich für die Möglichkeit zur Stellungnahme im Rahmen der Konsultation
zum Netzentwicklungsplan Strom 2037/2045. Wir begrüßen die Zielsetzung des NEP, die Energiewende voranzubringen und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Gleichzeitig möchten wir auf
Aspekte hinweisen, die für die Akzeptanz und die nachhaltige Umsetzung vor Ort von besonderer Bedeutung sind.
Unsere Stellungnahme bezieht sich auf die Punkte „Erdkabelvorrang“, „Schutz sensibler Bereiche“
und „Transparenz bei Technologieentscheidung“ und enthält konkrete Forderungen:
1. Erdkabelvorrang
Die Gemeinde Uetze fordert:
- Verbindliche Festlegung eines Vorrangs für Erdkabel bei neuen HGÜ-Trassen, insbesondere
in siedlungsnahen Bereichen und bei Querungen sensibler Landschaften.
- Klar definierte Kriterien für Ausnahmen, die öffentlich begründet werden müssen.
- Finanzielle Unterstützung für Kommunen, wenn durch Erdkabelbau zusätzliche Belastungen
entstehen (z. B. Baustellenverkehr, Bodennutzung).
2. Schutz sensibler Bereiche
Die Gemeinde erwartet:
- Verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfung für alle Trassenvarianten mit besonderem Fokus
auf:
o Wasserschutzgebiete und Grundwasser
o Naturschutzgebiete, Moore, FFH-Gebiete
o Kulturlandschaften und Bodendenkmale
- Vermeidung statt Kompensation: Sensible Bereiche dürfen nur im Ausnahmefall tangiert werden.
- Kompensationsmaßnahmen bei unvermeidbaren Eingriffen:
o Ersatzaufforstungen und Renaturierung
o Ausgleichszahlungen für landwirtschaftliche Nutzungseinschränkungen
o Einrichtung eines kommunalen Umweltfonds, finanziert durch den Vorhabenträger.
3. Transparenz bei Technologieentscheidung
Die Gemeinde fordert:
- Veröffentlichung aller Bewertungsgrundlagen (Kosten-Nutzen-Analysen, technische Machbarkeit, Umweltaspekte).
- Darstellung von Alternativen mit nachvollziehbarer Begründung für die gewählte Lösung.
- Frühzeitige Beteiligung der Kommunen:
- Einrichtung eines kommunalen Konsultationsforums vor endgültiger Technologieentscheidung.
- Digitale Plattform für den Zugang zu Planungsunterlagen und Stellungnahmen.
- Verbindliche Fristen für Rückmeldungen und eine Dokumentation der Berücksichtigung kommunaler Hinweise.
4. Bürgerbeteiligung und Akzeptanzsteigerung
Zusätzlich fordert die Gemeinde:
- Regionale Informationsveranstaltungen vor Ort, um Bürgerinnen und Bürger frühzeitig einzubinden.
- Transparente Kommunikation über Bauabläufe und Zeitpläne.
- Förderprogramme für betroffene Gemeinden, z. B. für Infrastrukturprojekte oder ökologische
Ausgleichsmaßnahmen.
- Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle für Fragen und Beschwerden während der Planungs-
und Bauphase.
Wir bitten um Berücksichtigung dieser Punkte im weiteren Verfahren und stehen für einen konstruktiven Dialog zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Franziska Meier
Fachbereichsleitung IIb (komm.)
Gemeinde Uetze
Der Bürgermeister
15.12.2025
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Gemeinde Uetze bedankt sich für die Möglichkeit zur Stellungnahme im Rahmen der Konsultation
zum Netzentwicklungsplan Strom 2037/2045. Wir begrüßen die Zielsetzung des NEP, die Energiewende voranzubringen und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Gleichzeitig möchten wir auf
Aspekte hinweisen, die für die Akzeptanz und die nachhaltige Umsetzung vor Ort von besonderer Bedeutung sind.
Unsere Stellungnahme bezieht sich auf die Punkte „Erdkabelvorrang“, „Schutz sensibler Bereiche“
und „Transparenz bei Technologieentscheidung“ und enthält konkrete Forderungen:
1. Erdkabelvorrang
Die Gemeinde Uetze fordert:
- Verbindliche Festlegung eines Vorrangs für Erdkabel bei neuen HGÜ-Trassen, insbesondere
in siedlungsnahen Bereichen und bei Querungen sensibler Landschaften.
- Klar definierte Kriterien für Ausnahmen, die öffentlich begründet werden müssen.
- Finanzielle Unterstützung für Kommunen, wenn durch Erdkabelbau zusätzliche Belastungen
entstehen (z. B. Baustellenverkehr, Bodennutzung).
2. Schutz sensibler Bereiche
Die Gemeinde erwartet:
- Verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfung für alle Trassenvarianten mit besonderem Fokus
auf:
o Wasserschutzgebiete und Grundwasser
o Naturschutzgebiete, Moore, FFH-Gebiete
o Kulturlandschaften und Bodendenkmale
- Vermeidung statt Kompensation: Sensible Bereiche dürfen nur im Ausnahmefall tangiert werden.
- Kompensationsmaßnahmen bei unvermeidbaren Eingriffen:
o Ersatzaufforstungen und Renaturierung
o Ausgleichszahlungen für landwirtschaftliche Nutzungseinschränkungen
o Einrichtung eines kommunalen Umweltfonds, finanziert durch den Vorhabenträger.
3. Transparenz bei Technologieentscheidung
Die Gemeinde fordert:
- Veröffentlichung aller Bewertungsgrundlagen (Kosten-Nutzen-Analysen, technische Machbarkeit, Umweltaspekte).
- Darstellung von Alternativen mit nachvollziehbarer Begründung für die gewählte Lösung.
- Frühzeitige Beteiligung der Kommunen:
- Einrichtung eines kommunalen Konsultationsforums vor endgültiger Technologieentscheidung.
- Digitale Plattform für den Zugang zu Planungsunterlagen und Stellungnahmen.
- Verbindliche Fristen für Rückmeldungen und eine Dokumentation der Berücksichtigung kommunaler Hinweise.
4. Bürgerbeteiligung und Akzeptanzsteigerung
Zusätzlich fordert die Gemeinde:
- Regionale Informationsveranstaltungen vor Ort, um Bürgerinnen und Bürger frühzeitig einzubinden.
- Transparente Kommunikation über Bauabläufe und Zeitpläne.
- Förderprogramme für betroffene Gemeinden, z. B. für Infrastrukturprojekte oder ökologische
Ausgleichsmaßnahmen.
- Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle für Fragen und Beschwerden während der Planungs-
und Bauphase.
Wir bitten um Berücksichtigung dieser Punkte im weiteren Verfahren und stehen für einen konstruktiven Dialog zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Franziska Meier
Fachbereichsleitung IIb (komm.)
Gemeinde Uetze