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HOCHTAUNUSKREIS – DER KREISAUSSCHUSS
FACHBEREICH LÄNDLICHER RAUM

Landratsamt | Postfach 19 41 | 61289 Bad Homburg v.d.H.

Bundesnetzagentur
Öffentliche Konsultation zum Netzentwicklungsplan 2037/2045 (2025)
per Mail an: konsultation@netzentwicklungsplan.de

Herr Schulze

13. Januar 2026

Netzentwicklungsplan Strom 2037 mit Ausblick 2045 (Version 2025)
1. Entwurf der Übertragungsnetzbetreiber
(Beteiligung der Behörden am Konsultationsverfahren)

Sehr geehrte Damen und Herren,

vom Amt für den ländlichen Raum Bad Homburg werden die öffentlichen Belange der Landwirtschaft/Feldflur im Hochtaunuskreis, Main-Taunus-Kreis, Landkreis Offenbach und in den beiden
Städte Frankfurt am Main und Offenbach am Main vertreten. Dies beinhaltet auch die Aufgaben der
Landespflege. Des Weiteren werden die öffentlichen Belange des Forstes gem. § 24 Abs. 2 Hessisches Waldgesetz (HWaldG) für den Hochtaunuskreis wahrgenommen.

1. Anlass und Ziel der Planung

Der vorliegende Netzentwicklungsplan Strom 2037 / 2045, Version 2025, 1. Entwurf wurde erarbeitet
durch die deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB), indem sie alle zwei Jahre einen Netzentwicklungsplan (NEP) Strom erstellen. Auf Grundlage des NEP legt die Bundesnetzagentur (BNetzA)
fest, welche Maßnahmen erforderlich sind und wo Ausbaumaßnahmen stattfinden werden. Die
Grundlage für die Berechnungen im NEP bildet der zuvor von den ÜNB erstellte und durch die
BNetzA geprüfte, konsultierte und genehmigte Szenariorahmen.

Der NEP 2037/2045 (2025) stellt die Ermittlung des volkswirtschaftlich optimalen Übertragungsnetzes in den Fokus. Dies führt zur Neubewertung einiger Maßnahmen und zu einem neuen volkswirtschaftlichen Optimum des Netzausbaus. In der Folge fällt das Zielnetz im Vergleich zum NEP
2037/2045 (2023) kleiner aus und es verbleibt ein höherer Bedarf an Engpassmanagement nach
der Zielnetzentwicklung.

2. Planungsrechtliche Hinweise, Anregungen und Bedenken

Der dem letzten NEP zugrunde liegende Szenariorahmen betrachtete neben dem Zieljahr 2037 auch
das Jahr 2045. Grundlage hierfür ist die Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) aus
dem Jahr 2022.

Für die Jahre 2037 und 2045 wurden jeweils drei Szenarien erstellt: A, B und C sowie ein zusätzliches Szenario für A 2037+, das von einer höheren installierten Leistung von Onshore-Wind ausgeht.

Der NEP 2037/2045 (2025) berechnet also in sieben unterschiedlichen Szenarien die notwendigen
Netzentwicklungen. Damit unterstützt der NEP die integrierte Transformation des Energiesystems
durch eine zunehmend koordinierte Netzplanung für Strom-, Gas- und Wasserstoffinfrastrukturen
(§15b EnWG). Im Vergleich zum vorherigen NEP 2037/2045 (2023) zeigt sich ein reduzierter Bedarf
an Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungs (HGÜ)-Verbindungen. Die HGÜ-Verbindungen
DC40, DC40plus und DC41 stellen in diesem NEP kein erforderlicher Bestandteil eines volkswirtschaftlich effizienten Netzes dar, diese liegen aber außerhalb unseres Amtsbezirkes.

3. Land- und forstwirtschaftliche Hinweise, Anregungen und Bedenken

Das Rhein-Main-Gebiet und somit unser Amtsbezirk liegt in einem sogenannten Verbrauchsschwerpunkt, was den Stromverbrauch angeht. Gleichzeitig finden hier keine Energieerzeugungsüberschüsse statt. Alleine Hessen besitzt das zweitgrößte Erzeugungsdefizit in Deutschland nach Nordrhein-Westfalen. Durch neue Stromgroßverbraucher in der Industrie und neue Rechenzentren ist
insbesondere im Rhein-Main-Gebiet ein großes Stromdefizit zu erwarten.

Sowohl der Bau von Freileitungen, als auch die Erdverkabelung, stellen einen enormen Eingriff an
den jeweiligen Maßnahmenorten dar. Die beanspruchte Fläche der linienhaften Maßnahmen ist
zwar relativ klein, aber die Länge der Maßnahme führt zu einer Zerschneidung von Naturräumen,
was einen erheblichen Einfluss auf Wälder, Acker- und Dauergrünland hat.

Die kumulativen Auswirkungen bedeuten eine mögliche mehrfache Zerschneidung der Landschaft
und sollten daher mit Blick auf die Landwirtschaft besonders betrachtet werden. Aus unserer Sicht
ist eine zusätzliche (mehrfache) Zerschneidung durch neue Stromleitungen zu vermeiden. Zunächst
sollten vorrangig bestehende Stromleitungstrassen genutzt werden, welche möglicherweise aufgerüstet werden können. Wir begrüßen deshalb die Anwendung des NOVA-Prinzips ausdrücklich (Netzoptimierung und –verstärkungen werden dem Ausbau vorgezogen). So sollte die Bündelung von
Maßnahmen oberste Priorität bei der Umsetzung haben und jedwede linienförmige Infrastruktur genutzt werden. In Zeiten knapper werdender Ressourcen ist die Ressource Boden sehr kostbar und
darf nicht unnötig „verbraucht“ werden. Bei der Routenführung im späteren Verlauf sollte für Acker-
und Dauergrünlandflächen die Wertig- und Ertragsfähigkeit des Bodens beachtet werden. Bei der
späteren Bauerstellung ist aus unserer Sicht zu beachten, dass diese minimalinvasiv zu bewerkstelligen ist und eine spätere Nutzung der Flächen möglichst wieder uneingeschränkt möglich ist.

Auf Grund der enormen Belastung von Landwirtschafts-, aber auch Forstflächen sollten in einem
frühen Planungsstadium die verschiedenen Ausführungsarten betrachtet werden, da die Erdverkabelung aus der Sicht unserer Belange einen deutlich höheren Eingriff, als eine Freileitung darstellt.

Erdkabel sind unverträglich mit den von uns vertretenden Belangen. Daher möchten wir auch darauf
verweisen, dass für die Kostenermittlung und die Kosten-Nutzen-Analyse Freileitungen angesetzt
werden, insofern sollte die Bauausführung auch generell als Freileitung erfolgen.

Insbesondere landwirtschaftliche Vorzugsräume sollten im Rahmen der Abschätzung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen Berücksichtigung finden, da der Schutz hochwertiger
Böden nicht zu unterschätzen ist.

Der Amtsbezirk des Amtes für den ländlichen Raum erstreckt sich über Hochtaunuskreis, Main-
Taunus-Kreis, Landkreis Offenbach und die beiden Städte Frankfurt am Main und Offenbach am
Main. Dieser Bereich übt durch seine wirtschaftliche Bedeutung bereits einen enormen Druck auf
landwirtschaftliche, aber auch Flächen des Forstes aus. Insbesondere durch den Internetknotenpunkt in Frankfurt ist der Strombedarf enorm.

Aber die Landwirtschaft spielt eine entscheidende Rolle in der Sicherstellung der Nahrungsmittelversorgung und der Pflege unserer Kulturlandschaften. Daher ist es von großer Bedeutung, dass
bei der Bedarfsermittlung und den damit verbundenen Planungen die Belange der Landwirtschaft
angemessen berücksichtigt werden.

Ein zentraler Punkt ist die Sicherstellung von Flächen für die landwirtschaftliche Nutzung. Die Ausweisung neuer Infrastrukturprojekte darf nicht zu einem weiteren Flächenverbrauch führen, die die
ihn schon knappen landwirtschaftlichen Flächen weiter reduziert.

Insbesondere der Energiekorridor Rhein-Main-Link stellt eine große Belastung und Eingriff sowohl
für die landwirtschaftlichen Flächen, als auch den Forstbereich dar. Die Bündelung der insgesamt
8 GW Leistung bedeuten vor Ort einen gesteigerten Eingriff mit kumulativen Auswirkungen. Insbesondere die Ausführung als Erdverkabelung sorgt hier für besondere Probleme und Einschränkungen.

Daher wird aus unserer Sicht der Bau der HGÜ-Verbindungen als Freileitung bevorzugt.

Im Rhein-Main-Gebiet und somit auch in unserem Amtsbezirk liegen mehr als ein Dutzend Vorhaben
des NEP, wie beispielsweise die Umstrukturierung Großraum Frankfurt. Dieses stellt ein solches
flächenintensives Vorhaben dar. Wie oben bereits dargestellt, sollte auf Grund der kumulativen Auswirkungen hier genau geprüft werden, in welchen Szenarien auf den Bau verzichtet werden kann für
weitere Projekte.

Zusammenfassend sollten die Belange der Landwirtschaft, sowie des Forstes im Entwurf des Untersuchungsrahmens für die Strategische Umweltprüfung umfassend berücksichtigt werden. Nur
durch einen integrativen Ansatz kann eine nachhaltige Entwicklung gewährleistet werden, die sowohl die Energieversorgung sichert als auch die landwirtschaftliche Produktion und die Umwelt
schützt.

Freundliche Grüße
Im Auftrag

( Schulze )