| Jürgen P. | NEP
Bei Gesprächen mit Vertretern der Firma Tennet wurde im Projekt P473 bei der Lage des Suchraums Rettenbach immer auf die drei verbliebenen Standortvorschläge beharrt. Hintergrund ist stets die Berufung auf das Bündelungsgebot und das ein Abweichen von der bestehenden Trasse nicht zulässig sei.
Allerdings gibt es einige Tennet Projekte, bei denen stark von der bestehenden Trasse abgewichen wird, zum Beispiel bei der Juraleitung Projekt TTG-P53.
Diese Verlaufsänderungen haben vermutlich keine technischen Hintergründe, sondern wurden durch die Bevölkerung erreicht.
Im angesprochenen Projekt P473 sollten die Trassenverläufe geprüft und ebenfalls angepasst werden, so das eine Verträglichkeit zwischen Umspannwerk und bewohntem Gebiet entsteht.
Die angrenzenden Waldgebiete sollten dazu genügend Möglichkeiten bieten.
Allerdings gibt es einige Tennet Projekte, bei denen stark von der bestehenden Trasse abgewichen wird, zum Beispiel bei der Juraleitung Projekt TTG-P53.
Diese Verlaufsänderungen haben vermutlich keine technischen Hintergründe, sondern wurden durch die Bevölkerung erreicht.
Im angesprochenen Projekt P473 sollten die Trassenverläufe geprüft und ebenfalls angepasst werden, so das eine Verträglichkeit zwischen Umspannwerk und bewohntem Gebiet entsteht.
Die angrenzenden Waldgebiete sollten dazu genügend Möglichkeiten bieten.