| Der Mittelstand. BVMW | NEP

STELLUNGNAHME
Stellungnahme zum ersten Entwurf des Netzentwicklungsplans Strom 2037/2045 (2025)
Kernforderungen des Mittelstands

• Nationale Versorgungssicherheit statt dauerhafter Stromimportabhängigkeit
• Realistische Annahmen zur europäischen Stromverfügbarkeit
• Marktnähere Berücksichtigung von Batteriespeichern
• Technisch realistische Planung von Wasserstoffkraftwerken
• Belastbare Kostenannahmen für Wasserstoff und Systembetrieb
• Strompreiszonendesign in der Netzentwicklungsplanung berücksichtigen

Allgemein
Der Netzentwicklungsplan ist ein zentraler Baustein für die langfristige Sicherung der Stromversorgung und die Erreichung der Klimaziele. Der vorliegende Entwurf beruht jedoch auf Annahmen, die der hohen Komplexität und Dynamik des Energiesystems nicht gerecht werden. Dadurch werden die Versorgungssicherheit, die Bezahlbarkeit und das Erreichen der Klimaziele gefährdet. Er bildet die Grundlage für milliardenschwere Investitionen über Jahrzehnte hinweg. Eine Fehlsteuerung dieser Investitionen würde dauerhaft zu höheren Energiepreisen und einer Schwächung des Wirtschaftsstandorts führen. Insgesamt ist der Netzentwicklungsplan somit nicht geeignet, eine sichere, bezahlbare und klimaverträgliche Energieversorgung in Deutschland zu gewährleisten. Vielmehr drohen steigende Kosten, sinkende Versorgungssicherheit und zusätzliche finanzielle Belastungen für Staat und Mittelstand. Hinzu kommt, dass der Netzentwicklungsplan implizit von der Fortführung der einheitlichen Strompreiszone ausgeht, obwohl diese marktarchitektonische Grundsatzentscheidung politisch noch nicht getroffen wurde.

Nationale Versorgungssicherheit statt dauerhafter Stromimportabhängigkeit
In allen betrachteten Szenarien des Netzentwicklungsplans wird davon ausgegangen, dass Deutschland dauerhaft mehr Strom importieren als exportieren wird. Damit wird eine strukturelle Importabhängigkeit angenommen, wodurch sich die Fähigkeit zur gesicherten Eigenversorgung reduziert. Eine solche Annahme ist energiepolitisch riskant, wirtschaftlich belastend und mit Blick auf die Versorgungssicherheit nicht verantwortlich. In Zeiten zunehmender europäischer Knappheiten kann nicht davon ausgegangen werden, dass jederzeit ausreichend Strom aus dem Ausland verfügbar ist. Der Mittelstand ist jedoch auf eine verlässliche und kontinuierliche Stromversorgung angewiesen, um Produktionsausfälle und Wettbewerbsnachteile zu vermeiden.

Realistische Annahmen zur europäischen Stromverfügbarkeit
Bei der Modellierung des Netzentwicklungsplans wird unterstellt, dass Deutschland Stromimporte aus europäischen Nachbarstaaten beziehen kann, obwohl diese Staaten gleichzeitig selbst mit Unterdeckungen konfrontiert sein werden. Lediglich für das Vereinigte Königreich und Norwegen werden durchgehend Überschusskapazitäten angenommen. Diese Annahmen sind jedoch mit erheblichen Unsicherheiten behaftet. Insbesondere die angenommene Überkapazität im Vereinigten Königreich hängt maßgeblich von der termingerechten Fertigstellung der Kernkraftwerke Hinkley Point C und Sizewell C ab. Nach bisherigen Erfahrungen ist dies jedoch keineswegs gesichert. Eine langfristige Netzentwicklungsplanung sollte robuste Sensitivitätsanalysen enthalten, die auch eine verzögerte Realisierung der angenommenen europäischen Erzeugungs- und Importkapazitäten berücksichtigen.

Marktnähere Berücksichtigung von Batteriespeichern
Zwar wurden die Annahmen zu Batteriespeichern im Vergleich zum ursprünglichen Szenariorahmen leicht erhöht, sie liegen jedoch weiterhin deutlich unter der tatsächlichen Marktentwicklung und aktuellen Investitionsdynamik. Der Modellierung liegen Planungszahlen aus dem März 2025 zugrunde. Zum damaligen Planungsstand waren diese sachgerecht, sie sollten jedoch vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen fortgeschrieben werden. Seitdem hat sich die Zahl der geplanten Batteriespeicherprojekte erheblich erhöht. Zudem hat sich das Verhältnis von installierter Leistung zu Speicherkapazität deutlich verändert. Um Netzausbaukosten zu begrenzen und Flexibilitätsoptionen sachgerecht zu berücksichtigen, ist eine realistische Abbildung dieser Entwicklungen erforderlich.

Technisch realistische Planung von Wasserstoffkraftwerken
Der Netzentwicklungsplan geht bis 2037 von einem Zubau von Wasserstoffkraftwerken mit einer Leistung von mindestens 28,7 GW aus. Für diese Annahme gibt es derzeit nur begrenzt technische oder industrielle Grundlagen. Gleichzeitig sind die Produktionskapazitäten für konventionelle Gasturbinen auf Jahre hinaus ausgelastet. Ohne realistische Annahmen zur technologischen Verfügbarkeit besteht die Gefahr, dass zentrale Elemente des Versorgungskonzepts nicht umgesetzt werden können. In dem erforderlichen Umfang stehen groß skalierbare, wasserstofffähige Erzeugungstechnologien kurzfristig nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung. Die Produktions- und Lieferkapazitäten der Hersteller werden absehbar nicht ausreichen, um den angenommenen Zubau zu realisieren. Gleichzeitig sind die Kapazitäten für konventionelle thermische Erzeugungstechnologien bereits auf Jahre hinaus ausgelastet. Vor diesem Hintergrund basiert der Netzentwicklungsplan auf optimistischen Annahmen. Ohne eine realistische Bewertung der technologischen Verfügbarkeit und Umsetzbarkeit besteht das valide Risiko, dass wesentliche Elemente des vorgesehenen Versorgungskonzepts nicht oder nicht fristgerecht realisiert werden können.

Belastbare Kostenannahmen für Wasserstoff und Systembetrieb
Die im Netzentwicklungsplan angesetzten Kosten für Wasserstoff in Höhe von 47,6 Euro/MWh sind nicht nachvollziehbar. Mehrere Studien (u.a. Fraunhofer ISE, Agora, IEA) gehen selbst bei optimistischen Annahmen von Importkosten für grünen Wasserstoff von deutlich über 70 bis 100 Euro/MWh bis 2035 aus. Zudem basieren die angenommenen Kostensenkungen auf sehr ambitionierten Ausbaupfaden der Elektrolysekapazitäten, die bislang nicht annähernd realisiert wurden. Unrealistische Preisannahmen führen zu systematischen Fehleinschätzungen der künftigen Stromkosten und gefährden die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Gesamtsystems.

Strompreiszonendesign in der Netzentwicklungsplanung berücksichtigen
Der Netzentwicklungsplan bietet die Chance, zentrale Weichenstellungen der zukünftigen Strommarktarchitektur transparent und vorausschauend abzubilden. Vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll, das optimale Design der Strompreiszonen in Deutschland in die Analysen einzubeziehen. Politisch ist derzeit offen, ob Deutschland langfristig an einer einheitlichen Strompreiszone festhält oder perspektivisch mehrere Preiszonen eingeführt werden. Beide Optionen haben unterschiedliche Auswirkungen auf den erforderlichen Netzausbaubedarf, den Umfang von Redispatch- und Engpassmanagementmaßnahmen, die Investitionssignale für Erzeugungs- und Speichertechnologien sowie auf die gesamtwirtschaftlichen Systemkosten für mittelständische Unternehmen und Haushalte. Eine parallele Betrachtung beider Strompreiszonenkonzepte würde es ermöglichen, diese Effekte transparent gegenüberzustellen und ihre jeweiligen Vor- und Nachteile fundiert zu bewerten. Der Netzentwicklungsplan könnte daher um ergänzende Sensitivitätsanalysen erweitert werden, die sowohl eine einheitliche als auch eine mehrzonale Strompreisstruktur modellieren. Dies würde die Robustheit der Netzausbaupfade und Kostenschätzungen erhöhen und eine bessere Entscheidungsgrundlage für die politische Weiterentwicklung des Strommarktdesigns schaffen. Dabei ist es von zentraler Bedeutung, dass der industrielle und wertschöpfende Mittelstand unabhängig vom gewählten Strompreiszonendesign nicht benachteiligt wird. Vielmehr sollte jede Variante darauf ausgerichtet sein, systemische Kosten zu reduzieren, Standortnachteile innerhalb Deutschlands zu vermeiden und verlässliche, wettbewerbsfähige Strompreise zu ermöglichen. Der Netzentwicklungsplan sollte somit die Grundlage dafür schaffen, industrielle Wertschöpfung zu sichern, Kosten nachhaltig zu senken und die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen im europäischen und globalen Kontext wieder zu stärken.