| Stefan Markus | NEP

Sonnefeld, den 13.01.2026

Konsultation zum ersten Entwurf des Netzentwicklungsplans Strom 2037 / 2045;
Stellungnahme der Gemeinde Sonnefeld

Sehr geehrte Damen und Herren,
die Gemeinde Sonnefeld gibt zum ersten Entwurf des Netzentwicklungsplans Strom 2037 / 2045 – hier zur Maßnahmennummer M1019SA1 (380-kV-AC-Schaltanlage) und zur Maßnahmennummer M1019TR1(380/110-kV-Transformator) – folgende Stellungnahme ab:

Die Vorhaben betreffen den östlichen Landkreis Coburg und sind aufgrund ihres erheblichen Flächenbedarfs, ihrer dauerhaften Raumwirksamkeit sowie der absehbaren Folgewirkungen mit einem besonders hohen Konfliktpotential verbunden.

Ein Umspannwerk dieser Größenordnung stellt keinen punktuellen Eingriff dar, sondern eine dauerhafte infrastrukturelle Festlegung mit weitreichenden raumordnerischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen. Neben der eigentlichen Anlagenfläche sind regelmäßig zusätzliche Flächen für Anbindungen, Sicherheitsbereiche, Erweiterungsoptionen sowie Zuwegungen erforderlich. Damit birgt das Vorhaben die Gefahr, die Entwicklungsmöglichkeiten eines gesamten Teilraums auf lange Sicht erheblich zu beeinträchtigen.

Aus Sicht der Gemeinde Sonnefeld können die beiden Maßnahmen nur dann gerechtfertigt werden, wenn Notwendigkeit, Standortwahl und Alternativenprüfung nachvollziehbar und transparent dargelegt werden.

1. Zweifel am grundsätzlichen Bedarf der Maßnahmen

Die Gemeinde Sonnefeld ist der Auffassung, dass der grundsätzliche Bedarf der Maßnahmen M1019SA1 und M1019TR1 bislang nicht schlüssig und nachvollziehbar belegt wurde.
Nach den dem Landkreis bzw. Landratsamt Coburg vorliegenden Erkenntnissen ist nicht zu erwarten, dass im Landkreis mittelfristig erneuerbare Erzeugungskapazitäten in einem Umfang realisiert werden, der die Errichtung einer zusätzlichen 380-kV-Schaltanlage dieser Größenordnung zwingend erforderlich machen würde. Im Landkreis Coburg gibt es zwar einzelne Potenzialräume für erneuerbare Energien, diese rechtfertigen jedoch nach derzeitigem Kenntnisstand keine infrastrukturelle Dimensionierung, wie sie mit den jetzt geplanten Maßnahmen verbunden ist.

Belastbare Netzberechnungen, Lastflussanalysen oder regionalisierte Einspeise- und Verbrauchsprognosen, die einen konkreten Bedarf zusätzlichen Bedarf an einem neuen Umspannwerksstandort im Raum Weidhausen / Sonnefeld belegen, liegen uns bislang nicht vor. Auch eine transparente Darstellung, inwieweit bestehende Netzknoten oder Umspannwerksstandorte künftig an ihre technischen Grenzen stoßen würden, fehlt.

Sofern die Maßnahmen im Wesentlichen mit Erfordernissen der Netzstabilisierung begründet werden sollten, stellt sich die Frage, ob entsprechende Ausbaumaßnahmen nicht sachgerechter und raumverträglicher an bestehenden Netzknotenpunkten und etablierten Umspannwerksstandorten zu realisieren, anstatt neue, raumwirksame Standorte in bislang eher wenig vorbelasteten Entwicklungsräumen zu eröffnen.

Eine planerische Festlegung auf einen Suchraum ohne einen nachvollziehbaren Bedarfsnachweis birgt die Gefahr, dass Infrastruktur „auf Vorrat“ errichtet wird, ohne dass ein konkreter regionaler Nutzen erkennbar ist. Vor einer weiteren planerischen Verfestigung der Maßnahme ist daher zwingend darzulegen, warum bestehende Netzknoten und Umspannwerksstrukturen nicht ausreichen und weshalb ein zusätzlicher Standort im Landkreis Coburg erforderlich sein soll.

2. Hoher Flächenbedarf und erhebliche Einschränkung der wirtschaftlichen Entwicklung

Der für das geplante Umspannwerk angenommene Flächenbedarf von rund 30 Hektar stellt im Landkreis Coburg einen besonders schwerwiegenden Eingriff dar. Eine Flächeninanspruchnahme dieser Größenordnung ist im Landkreis nicht nur außergewöhnlich, sondern betrifft Flächenpotenziale, die aus regionalplanerischer und wirtschaftlicher Sicht zentrale Entwicklungsfunktionen erfüllen.

Dabei gilt es im Landkreis Coburg aufgrund der Geomorphologie und der naturräumlichen Voraussetzungen besonders zu berücksichtigen, dass zusammenhängende, verkehrlich gut angebundene und wirtschaftlich nutzbare Flächen dieser Größenordnung in der Region äußerst rar sind. Gerade im industriell geprägten Osten des Landkreises Coburg, zu dem auch die Gemeinden Weidhausen b. Coburg und Sonnefeld zählen, stellt die Verfügbarkeit solcher Flächen für Gewerbe- und Industrieansiedlungen eine zwingend erforderliche Entwicklungsperspektive dar.

Dieser Raum gilt als Schwerpunkt für industrielle und gewerbliche Nutzung in einem empfindlichen Strukturwandel, weshalb Flächenpotentiale für mittelständische Unternehmen sowie deren Erweiterungs- und Ansiedlungsvorhaben mit hoher regionaler Wertschöpfung vorgehalten werden müssen.

Besonders kritisch ist in diesem Zusammenhang, dass sich der Suchraum für das geplante Umspannwerk unmittelbar entlang der Entwicklungsachse der Bundesstraße B 303 befindet. Die B 303 bildet eine der wichtigsten verkehrlichen Entwicklungsachsen des Landkreises Coburg und ist von zentraler Bedeutung für die wirtschaftliche Anbindung und Entwicklung des östlichen Kreisgebietes. Entlang dieser Achse konzentrieren sich bestehende Industrie- und Gewerbestandorte ebenso wie im Landkreis rare Entwicklungsflächen für Unternehmensansiedlungen und damit verbundene wirtschaftliche Entwicklungen in den Gemeinden Weidhausen b. Coburg und Sonnefeld.

Die dauerhafte Inanspruchnahme einer derart großen, zusammenhängenden Fläche für eine 380-kV-AC-Schaltanlage in diesem besonders wichtigen wirtschaftlichen Entwicklungsbereich würde die Entwicklungsmöglichkeiten für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungen nachhaltig und irreversibel einschränken. Der Landkreis Coburg befindet sich wirtschaftlich gesehen in einem massiven Strukturwandel, in dem viele Unternehmen und Arbeitsplätze verloren gegangen sind. Unabhängige Studien (z. B. PROGNOS-Zukunftsatlas) attestieren dem Coburger Land den dringenden wirtschaftlichen Entwicklungsbedarf, der mit neuen Gewerbe- und Industriestandorten für Unternehmensansiedlungen einhergehen muss. Einmal für ein Umspannwerk in Anspruch genommene Flächen stehen den hier betroffenen Gemeinden Weidhausen b. Coburg und Sonnefeld dauerhaft nicht mehr für produktive, wertschöpfende Nutzungen zur Verfügung und entziehen sich der erforderlichen Entwicklungsoption.

Mit Blick auf die Verkehrsachse B 303 ist außerdem zu sagen, dass durch das endlich geschaffene Baurecht für die „Lerchenhoftrasse“ bei Johannisthal eine Verlegung der B 303 zwischen Ebersdorf b. Coburg und Sonnefeld mit wechselseitigem dreispurigem Ausbau wieder aktuell geworden ist. Der dreispurige Ausbau wird die Leistungsfähigkeit dieser West-Ost-Achse deutlich erhöhen, was mit Blick auf die zu erwartende Zunahme der Verkehrsströme auch unbedingt erforderlich ist. Die hierfür benötigten Flächen dürfen auf keinen Fall anderweitig belegt und genutzt werden, auch nicht für ein projektiertes Umspannwerk.

Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass sich die Flächeninanspruchnahme nicht nur auf das eigentliche Umspannwerksgelände beschränkt. Mit der Errichtung eines Umspannwerks geht regelmäßig die Notwendigkeit zusätzlicher, heute noch nicht konkret definierbarer Leitungsanbindungen einher, insbesondere im Bereich der 110-kV-Ebene. Hierfür sind weitere Flächen für Trassen, Schutzstreifen, Maststandorte sowie für netztechnische Nebenanlagen erforderlich. Zudem ist aufgrund der dynamischen Entwicklung des Energiesystems nicht auszuschließen, dass am Standort künftig ergänzende Infrastrukturen, etwa Batteriespeicher, erforderlich werden. Der tatsächliche Flächenbedarf eines Umspannwerks ist daher regelmäßig größer als die initial ausgewiesene Fläche und mit langfristigen Erweiterungsoptionen verbunden, die zusätzliche Flächenbindungen nach sich ziehen.

Demgegenüber erzeugt ein Umspannwerk selbst keine nennenswerte regionale Wertschöpfung. Es handelt sich um eine rein netztechnische Maßnahme, die weder Arbeitsplätze in relevantem Umfang schafft noch Impulse für die regionale Wirtschaftsentwicklung setzt. Der Nutzen der Anlage wirkt primär überregional, während die negativen raumordnerischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen vollständig vor Ort verbleiben.

Dieses strukturelle Missverhältnis zwischen dauerhaftem Flächenverbrauch in einem hochsensiblen Entwicklungsraum einerseits und fehlendem regionalem Nutzen andererseits akzeptiert die Gemeinde Sonnefeld nicht.

3. Erhebliche Vorbelastungen des Landkreises Coburg durch bestehende Infrastruktur

Der Landkreis Coburg und hier insbesondere der östliche Teilbereich ist bereits jetzt durch große Infrastruktur-Projekte der letzten zwei Dekaden stark belastet. Der Bau der Bundesautobahn A 73, der ICE-Trasse Nürnberg – Erfurt und der 380-kV-Leitung Altenfeld – Redwitz a. d. Rodach führten zu einem stark veränderten und beeinträchtigten Landschaftsbild, insbesondere in Nord-Süd-Richtung. Diese Infrastrukturmaßnahmen haben zu einer nachhaltigen Überprägung des Landschaftsbildes zu Zerschneidungseffekten sowie zu erheblichen Einschränkungen der Raumnutzung geführt, welche durch Trassenbündelungen noch verstärkt wurden.

Ergänzend ist im Zusammenhang mit der geplanten Errichtung eines Umspannwerks hervorzuheben, dass im Landkreis Coburg bestehende linienförmige Infrastruktur vorwiegt. Die Errichtung eines neuen Umspannwerks als flächenintensive, standortgebundene Infrastruktur stellt daher einen zusätzlichen Eingriff dar.

4. Naturschutzbelange

Der Suchraum für das Umspannwerk liegt in einem Gebiet mit Schutzgebieten und geschützten Arten. Details hierzu sind im Originaldokument aufgeführt. Der vollständige Text ist hier nicht wiedergegeben.

5. Zusammenfassung und Erwartungen an das weitere Vorgehen

Die vollständige Stellungnahme der Gemeinde Sonnefeld ist im Originaldokument aufgeführt.

Beitragsanhang

Gemeinde Sonnefeld.pdf [ PDF | 434.51 KB ]