| Gemeinde Großenlüder | NEP
Stellungnahme der Gemeinde Großenlüder zum Entwurf des Netzentwicklungsplans 2037/2045 (2025)
Sehr geehrte Frau Bartos,
sehr geehrte Damen und Herren,
die Gemeinde Großenlüder nimmt im Rahmen des Konsultationsverfahrens zum ersten Entwurf des Netzentwicklungsplans Strom 2037/2045 (2025) wie folgt Stellung:
1. Grundsätzliche Einordnung
Die Gemeinde Großenlüder unterstützt ausdrücklich die Ziele der Energiewende sowie den Ausbau eines leistungsfähigen und klimaneutralen Übertragungsnetzes. Diese Auffassung hat die Gemeinde bereits im Rahmen des Konsultationsverfahrens zum Umweltbericht zur Bedarfsermittlung 2023-2037/2045 der Bundesnetzagentur im Januar 2024 vertreten. Der Netzentwicklungsplan stellt für die Verwirklichung der Ziele der Energiewende ein zentrales Instrument dar, um Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Klimaschutz langfristig zu gewährleisten.
Die Gemeinde erkennt an, dass der großräumige Ausbau der Stromübertragungsnetze – insbesondere der Höchstspannungs-Gleichstromübertragung – ein wesentlicher Baustein zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 ist.
2. Betroffenheit der Gemeinde Großenlüder
Die Gemeinde Großenlüder liegt vollständig innerhalb des im bisherigen Verfahren ermittelten Präferenzraums für die Gleichstromvorhaben DC41 (NordWestLink) und DC42 (SuedWestLink). Der aus dem Präferenzraum entwickelte konkrete Trassenverlauf führt nach derzeitigem Kenntnisstand durch das Gemeindegebiet und tangiert vier von sieben Ortsteilen in erheblichem Umfang.
Bereits im Rahmen der Konsultation zum Umweltbericht zur Bedarfsermittlung 2023-2037/2045 der Bundesnetzagentur wie auch in diesem Zusammenhang zu der damals veröffentlichten Darstellung der Präferenzräume hat die Gemeinde darauf hingewiesen, dass ein Leitungsverlauf durch das Gemeindegebiet nur unter engen Voraussetzungen akzeptabel sein kann und insbesondere die zukünftige städtebauliche Entwicklung der Gemeinde nicht eingeschränkt werden darf.
Ergänzend zur Beteiligung am Konsultationsverfahren zum Umweltbericht zur Bedarfsermittlung 2023-2037/2045 der Bundesnetzagentur hatte sich die Gemeinde nach der Präsentation des im Präferenzraum ermittelten Trassenverlaufs mit Schreiben vom 2. April 2024 an TransnetBW als Teil von StromNetzDC gewendet und Hinweise sowie Anregungen und Konfliktpunkte am Verlauf durch das Gemeindegebiet benannt.
3. Aktuelle Neubewertung im NEP-Entwurf
Die Gemeinde nimmt zur Kenntnis, dass im vorliegenden Entwurf des Netzentwicklungsplans der SuedWestLink (DC42) als robustes Vorhaben bestätigt wird, während der NordWestLink (DC41) zunächst zurückgestellt wird.
Diese Neubewertung führt aus Sicht der Gemeinde zu einer veränderten Ausgangslage, die im weiteren Verfahren zwingend zu berücksichtigen ist. Insbesondere ist vor dem Hintergrund der Zurückstellung von DC41 zu prüfen, ob und in welchem Umfang die bislang angenommene Bündelung mehrerer Gleichstromverbindungen weiterhin erforderlich oder sachgerecht ist.
4. Technologiefrage: Erdverkabelung und Freileitung
Die Gemeinde weist darauf hin, dass sie den bislang geltenden gesetzlichen Vorrang der Erdverkabelung bei Gleichstromvorhaben grundsätzlich als positiven Beitrag zur Akzeptanz der Energiewende bewertet hat. Gleichzeitig ist festzustellen, dass auch Erdkabel mit erheblichen temporären und dauerhaften Eingriffen verbunden sind, insbesondere durch:
• mehrjährige Bauphasen mit großflächigen Bodenarbeiten,
• dauerhafte Schutzstreifen mit Nutzungseinschränkungen,
• potenzielle Konflikte mit bestehenden und geplanten Wohn-, Gewerbe- und Sonderbauflächen.
Vor dem Hintergrund der im Koalitionsvertrag von CDU und SPD angekündigten Überprüfung des gesetzlichen Erdkabelvorrangs hält die Gemeinde eine technologieoffene, standortbezogene Bewertung für zwingend erforderlich. Eine pauschale Festlegung auf eine bestimmte Ausführungsform im Netzentwicklungsplan wird der unterschiedlichen Betroffenheit einzelner Regionen und Kommunen nicht gerecht.
5. Kommunale Entwicklung und Planungshoheit
Die Gemeinde Großenlüder weist ausdrücklich darauf hin, dass durch den künftigen Trassenverlauf weder bestehende noch potenzielle Entwicklungsflächen beeinträchtigt werden dürfen.
Dies betrifft insbesondere:
• geplante und perspektivische Wohnbauflächen,
• geplante und perspektivische Gewerbegebiete,
• mögliche Sondergebiete, insbesondere für PV-Freiflächenanlagen,
• Flächen, die im Rahmen kommunaler Entwicklungs- und Bauleitplanung als Zukunftsoptionen vorgesehen sind.
Die kommunale Planungshoheit ist bei allen weiteren Schritten des Verfahrens vollumfänglich zu berücksichtigen.
6. Forderungen der Gemeinde für das weitere Verfahren
Die Gemeinde Großenlüder erwartet daher, dass
1. der Netzentwicklungsplan keine Vorfestlegung auf eine bestimmte Ausführungstechnologie (Erdkabel oder Freileitung) enthält,
2. die veränderte Bedarfslage durch die Zurückstellung einzelner DC-Vorhaben in einer erneuten Alternativenprüfung berücksichtigt wird,
3. kommunale Entwicklungsflächen verbindlich von künftigen Trassenkorridoren ausgeschlossen werden,
4. im weiteren Verfahren eine vergleichende, transparente Bewertung der Auswirkungen von Erdverkabelung und Freileitung erfolgt,
5. die Gemeinde frühzeitig und fortlaufend in die weiteren Planungsschritte eingebunden wird.
7. Schlussbemerkung
Die Gemeinde Großenlüder steht weiterhin konstruktiv für einen Dialog zur Umsetzung der Energiewende zur Verfügung. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die berechtigten Interessen der betroffenen Kommunen berücksichtigt und die langfristige Entwicklung der Gemeinde nicht durch überregionale Infrastrukturmaßnahmen unverhältnäßig eingeschränkt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Fritzsch
Bürgermeister
Anlage
- Planunterlage mit Darstellung von Raumwiderständen und Entwicklungsflächen
Sehr geehrte Frau Bartos,
sehr geehrte Damen und Herren,
die Gemeinde Großenlüder nimmt im Rahmen des Konsultationsverfahrens zum ersten Entwurf des Netzentwicklungsplans Strom 2037/2045 (2025) wie folgt Stellung:
1. Grundsätzliche Einordnung
Die Gemeinde Großenlüder unterstützt ausdrücklich die Ziele der Energiewende sowie den Ausbau eines leistungsfähigen und klimaneutralen Übertragungsnetzes. Diese Auffassung hat die Gemeinde bereits im Rahmen des Konsultationsverfahrens zum Umweltbericht zur Bedarfsermittlung 2023-2037/2045 der Bundesnetzagentur im Januar 2024 vertreten. Der Netzentwicklungsplan stellt für die Verwirklichung der Ziele der Energiewende ein zentrales Instrument dar, um Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Klimaschutz langfristig zu gewährleisten.
Die Gemeinde erkennt an, dass der großräumige Ausbau der Stromübertragungsnetze – insbesondere der Höchstspannungs-Gleichstromübertragung – ein wesentlicher Baustein zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 ist.
2. Betroffenheit der Gemeinde Großenlüder
Die Gemeinde Großenlüder liegt vollständig innerhalb des im bisherigen Verfahren ermittelten Präferenzraums für die Gleichstromvorhaben DC41 (NordWestLink) und DC42 (SuedWestLink). Der aus dem Präferenzraum entwickelte konkrete Trassenverlauf führt nach derzeitigem Kenntnisstand durch das Gemeindegebiet und tangiert vier von sieben Ortsteilen in erheblichem Umfang.
Bereits im Rahmen der Konsultation zum Umweltbericht zur Bedarfsermittlung 2023-2037/2045 der Bundesnetzagentur wie auch in diesem Zusammenhang zu der damals veröffentlichten Darstellung der Präferenzräume hat die Gemeinde darauf hingewiesen, dass ein Leitungsverlauf durch das Gemeindegebiet nur unter engen Voraussetzungen akzeptabel sein kann und insbesondere die zukünftige städtebauliche Entwicklung der Gemeinde nicht eingeschränkt werden darf.
Ergänzend zur Beteiligung am Konsultationsverfahren zum Umweltbericht zur Bedarfsermittlung 2023-2037/2045 der Bundesnetzagentur hatte sich die Gemeinde nach der Präsentation des im Präferenzraum ermittelten Trassenverlaufs mit Schreiben vom 2. April 2024 an TransnetBW als Teil von StromNetzDC gewendet und Hinweise sowie Anregungen und Konfliktpunkte am Verlauf durch das Gemeindegebiet benannt.
3. Aktuelle Neubewertung im NEP-Entwurf
Die Gemeinde nimmt zur Kenntnis, dass im vorliegenden Entwurf des Netzentwicklungsplans der SuedWestLink (DC42) als robustes Vorhaben bestätigt wird, während der NordWestLink (DC41) zunächst zurückgestellt wird.
Diese Neubewertung führt aus Sicht der Gemeinde zu einer veränderten Ausgangslage, die im weiteren Verfahren zwingend zu berücksichtigen ist. Insbesondere ist vor dem Hintergrund der Zurückstellung von DC41 zu prüfen, ob und in welchem Umfang die bislang angenommene Bündelung mehrerer Gleichstromverbindungen weiterhin erforderlich oder sachgerecht ist.
4. Technologiefrage: Erdverkabelung und Freileitung
Die Gemeinde weist darauf hin, dass sie den bislang geltenden gesetzlichen Vorrang der Erdverkabelung bei Gleichstromvorhaben grundsätzlich als positiven Beitrag zur Akzeptanz der Energiewende bewertet hat. Gleichzeitig ist festzustellen, dass auch Erdkabel mit erheblichen temporären und dauerhaften Eingriffen verbunden sind, insbesondere durch:
• mehrjährige Bauphasen mit großflächigen Bodenarbeiten,
• dauerhafte Schutzstreifen mit Nutzungseinschränkungen,
• potenzielle Konflikte mit bestehenden und geplanten Wohn-, Gewerbe- und Sonderbauflächen.
Vor dem Hintergrund der im Koalitionsvertrag von CDU und SPD angekündigten Überprüfung des gesetzlichen Erdkabelvorrangs hält die Gemeinde eine technologieoffene, standortbezogene Bewertung für zwingend erforderlich. Eine pauschale Festlegung auf eine bestimmte Ausführungsform im Netzentwicklungsplan wird der unterschiedlichen Betroffenheit einzelner Regionen und Kommunen nicht gerecht.
5. Kommunale Entwicklung und Planungshoheit
Die Gemeinde Großenlüder weist ausdrücklich darauf hin, dass durch den künftigen Trassenverlauf weder bestehende noch potenzielle Entwicklungsflächen beeinträchtigt werden dürfen.
Dies betrifft insbesondere:
• geplante und perspektivische Wohnbauflächen,
• geplante und perspektivische Gewerbegebiete,
• mögliche Sondergebiete, insbesondere für PV-Freiflächenanlagen,
• Flächen, die im Rahmen kommunaler Entwicklungs- und Bauleitplanung als Zukunftsoptionen vorgesehen sind.
Die kommunale Planungshoheit ist bei allen weiteren Schritten des Verfahrens vollumfänglich zu berücksichtigen.
6. Forderungen der Gemeinde für das weitere Verfahren
Die Gemeinde Großenlüder erwartet daher, dass
1. der Netzentwicklungsplan keine Vorfestlegung auf eine bestimmte Ausführungstechnologie (Erdkabel oder Freileitung) enthält,
2. die veränderte Bedarfslage durch die Zurückstellung einzelner DC-Vorhaben in einer erneuten Alternativenprüfung berücksichtigt wird,
3. kommunale Entwicklungsflächen verbindlich von künftigen Trassenkorridoren ausgeschlossen werden,
4. im weiteren Verfahren eine vergleichende, transparente Bewertung der Auswirkungen von Erdverkabelung und Freileitung erfolgt,
5. die Gemeinde frühzeitig und fortlaufend in die weiteren Planungsschritte eingebunden wird.
7. Schlussbemerkung
Die Gemeinde Großenlüder steht weiterhin konstruktiv für einen Dialog zur Umsetzung der Energiewende zur Verfügung. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die berechtigten Interessen der betroffenen Kommunen berücksichtigt und die langfristige Entwicklung der Gemeinde nicht durch überregionale Infrastrukturmaßnahmen unverhältnäßig eingeschränkt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Fritzsch
Bürgermeister
Anlage
- Planunterlage mit Darstellung von Raumwiderständen und Entwicklungsflächen