| Kreis Steinfurt | NEP

Amt für Planung, Naturschutz und
Mobilität
Bennet Schmidt

Mein Zeichen 61/V-Stellungnahme

13.01.2026

50Hertz Transmission GmbH, Amprion GmbH, TenneT TSO GmbH und
TransnetBW GmbH – RS-778-25 Konsultation des 1. Entwurf des Netzentwicklungsplans (NEP) Strom 2037/2045 (2025)
hier: Stellungnahme des Kreises Steinfurt und der kreisangehörigen Kommunen

Guten Tag,
angesichts des sehr umfangreichen Dokumentenumfangs sowie der knapp
bemessenen Frist, die zudem durch die Übersendung der Unterlagen unmittelbar vor den Feiertagen weiter verkürzt wurde, ist eine abschließende und
vertiefte Prüfung innerhalb des gesetzten Zeitraums nur eingeschränkt möglich.
Seitens des Kreises Steinfurt werden zu dem o. g. Vorgaben (E-Mail v.
16.12.2025) unter Beteiligung der kreisangehörigen Kommunen folgende Hinweise und Anregungen vorgebracht:

Kreis Steinfurt
Grundsätzlich unterstützt der Kreis Steinfurt im Rahmen seiner Zuständigkeiten und Möglichkeiten die Netzausbaumaßnahmen mit der Zielsetzung Klimaneutralität bis 2045 soweit diese energiewirtschaftlich erforderlich und die
Auswirkungen ökologisch vertretbar sowie raum- und sozialverträglich sind.
Ein versorgungssicheres Stromsystem ist von elementarer volkswirtschaftlicher Bedeutung. Er wird begrüßt, dass der Versorgungssicherheit bei der
Netzentwicklungsplanung eine übergeordnete Priorität eingeräumt wird.
Durch den Kreis Steinfurt verlaufen bereits mehrere im Bundesbedarfsplan
festgeschriebene Leitungsprojekte. Punktmaßnahmen, Maßnahmen in stationären Anlagen wie z.B. Umspannwerken, sind im Kreis Steinfurt ebenfalls vorgesehen.

In der digitalen Projektbibliothek ist eine räumliche Abfrage nach der Gebietskörperschaft (z.B.
Kreis, Kommune) nicht möglich, so dass weiterführende Informationen zu den Projekten und
Maßnahmen nicht anwenderfreundlich abrufbar sind.
In der Projektbibliothek wird das Projekt DC36 Windader West HGÜ-Verbindung von Niedersachsen nach Nordrhein-Westfalen | Netzentwicklungsplan mit dem Hinweis “Neu“ gekennzeichnet. Es erschließt sich nicht, warum diese Maßnahme entsprechend gekennzeichnet wird
und welche „neue“ Änderung sich daraus ergibt.
Grundlegend noch einmal der Hinweis, dass eine Massierung von Stromtrassen-Korridoren
auch eine hohe Belastung für die Bevölkerung vor Ort im Kreis Steinfurt bedeuten kann. Dies
kann zu Akzeptanzproblemen, Verfahrensverzögerungen und vielen Engstellen u.a. aufgrund
naturschutzfachlicher Belange, disperser Siedlungsstrukturen führen. Es ist vor diesem Hintergrund wichtig, im Sinne eines zügigen Netzausbaus die Projekte gut aufeinander abzustimmen und diese vor Ort frühzeitig zu kommunizieren. Damit können die Behörden vor Ort entlastet werden und den Übertragungsnetzbetreibern kann ein besserer Überblick über die einzelnen Verfahren und die Situation vor Ort gelingen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Ahrens.

Stadt Rheine
Die Stadt Rheine begrüßt die Zielsetzung des Netzentwicklungsplan Strom 2037/2045, die
Energiewende voranzubringen und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Gleichzeitig
möchte sie auf Aspekte hinweisen, die für die Akzeptanz und die nachhaltige Umsetzung vor
Ort von besonderer Bedeutung sind.
Ein grundsätzlicher Hinweis vorab:
Die Rheine betreffenden Maßnahmen DC 21 und 25 scheinen deckungsgleich mit den Vorhaben der Bundesnetzagentur/Amprion V 48 und V 49 zu sein. Zu diesen Vorhaben haben und
werden diverse Beteiligungen – zunächst Bundesfachplanung, folgend Planfeststellungen –
durchgeführt. Hier haben und werden wir Stellungnahmen abgeben.
Zu den Maßnahmen DC 21 und DC 25 werden auf dieser Grundlage zusammengefasst folgende konkrete Forderungen erhoben:
1. Erdkabelvorrang
Die Stadt Rheine fordert eine verbindliche Festlegung eines Vorrangs für Erdkabel bei den
neuen HGÜ-Trassen, insbesondere in siedlungsnahen Bereichen und bei Querungen sensibler Landschaften. Kriterien für Ausnahmen sollten öffentlich begründet werden. Sofern der
Kommune durch den Erdkabelbau zusätzliche Belastungen entstehen (z. B. Baustellenverkehr, Bodennutzung) wird eine finanzielle Unterstützung gefordert.
2. Schutz sensibler Bereiche
Die Stadt Rheine fordert eine verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfung für alle Trassenverläufe mit besonderem Fokus auf: Naturschutzgebiete, FFH-Gebiete, Kulturlandschaften,
Bodendenkmäler und Grundwasser. Der Grundsatz sollte lauten: Vermeidung statt Kompensation. Sensible Bereiche dürfen nur im Ausnahmefall tangiert werden. Bei Kompensationsmaßnahmen bei unvermeidbaren Eingriffen gilt: Ersatzaufforstungen und Renaturierung sowie Ausgleichszahlungen für landwirtschaftliche Nutzungseinschränkungen.
3. Gebietsentwicklungen
Aus Rücksicht auf die Planungsmöglichkeiten der Stadt Rheine wird ein ausreichender Abstand zu den geplanten Gebietsentwicklungen erwartet. Es sind die aktuell bekannten Vorhaben sowie die Darstellungen im Flächennutzungsplan und im Regionalplan zu berücksichtigen.
4. Bürgerbeteiligung und Transparenz
Zusätzlich fordert die Stadt Rheine die Beteiligung der Kommunen, eine transparente Kommunikation und die Bereitstellung von Planunterlagen (u.a. Verlauf, Bauabläufe, Zeitpläne,
Trassenverläufe, Alternativenprüfung), Informationsveranstaltungen vor Ort, um Bürgerinnen
und Bürger frühzeitig einzubinden, sowie die Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle für Fragen und Beschwerden während der Planungs- und Bauphase.
Sie bittet um Berücksichtigung dieser Punkte im weiteren Verfahren und eine weitere Beteiligung im Verfahren.
Grundsätzlich wird darauf hingewiesen, dass der Beteiligungszeitraum vom 17.12.2025 bis
14.01.2026 aufgrund der Weihnachtszeit kein geeigneter Zeitraum ist. Die Gemeinden und
Behörden erreichte das Schreiben in der Weihnachtspause.
Zudem sind die Aussagen aus den Karten aufgrund des gewählten Maßstabs nicht sehr aussagekräftig.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn van Wüllen (Tel.: 05971 939 - 411).

Gemeinde Metelen
Die Gemeinde Metelen ist durch das Projekt Windader-West erheblich betroffen, insbesondere durch die geplante Verwirklichung angrenzend an den allgemeinen Siedlungsbereich.
Weitere Planungsschritte seitens des Übertragungsnetzbetreibers bitte frühzeitig, konstruktiv
und lösungsorientiert mit der Gemeinde Metelen abstimmen.
Zum P407 ist kein Projektsteckbrief in den Unterlagen vorhanden. Aus den Punktmaßnahmen
ergibt sich, dass für Metelen eine 380-kV-AC-Schaltanlage sowie 3 x 380/110-kV-Transformatoren vorgesehen sind. Da die 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – Pkt. Meppen
derzeit in Metelen noch nicht in Betrieb ist, sind im Hinblick auf die Umsetzung und der Ergänzung der in Metelen vorgehaltenen Infrastruktur (110 kV, 30 kV, Gashochdruckleitung) die
Maßnahmen aus Sicht der Gemeinde Metelen zu priorisieren.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Wigger (Tel.: 02556 / 89 - 43).

Gemeinde Mettingen
Die Gemeinde Mettingen bittet darum, die Perspektiven ländlich geprägter Kommunen im weiteren Verfahren angemessen zu berücksichtigen und den frühzeitigen Dialog zwischen Netzbetreibern, Planungsträgern und Kommunen weiter zu stärken.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Sieker (Tel.: 05452 / 52 - 60).

Weiter wurden keine Hinweise, Anregungen oder Bedenken geäußert.