| Thüringer Landesregierung | NEP

Stellungnahme der Thüringer Landesregierung zum ersten Entwurf des Netzentwicklungsplans Strom 2037/2045 (2025)

Sehr geehrte Damen und Herren,

federführend für die Thüringer Landesregierung nehme ich die Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme wahr.

1. Konsultation

Die Konsultationsphase des Entwurfs in die Weihnachtsfeiertage und den Jahreswechsel zu legen, ist ungünstig und trägt nicht zu mehr Bürgerbeteiligung bei.

Gemäß § 12b Abs. 3 Satz 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) soll der Entwurf des NEP spätestens bis zum 31. Mai eines jeden ungeraden Kalenderjahrs veröffentlicht werden. Dies ist erst mit erheblichem Zeitverzug am 10. Dezember 2025 geschehen. Eine Frist für die Konsultation gibt das EnWG nicht vor. Kober in Theobald/Kühling/Kober, 131. EL September 2025, EnWG § 12b Rn. 39, hält zwei Monate für angemessen. Die vorliegende Frist vom 10. Dezember 2025 bis zum 14. Januar 2026 erscheint insbesondere angesichts der dazwischenliegenden Feiertage als unangemessen.

Diese unangemessene Frist lässt sich auch nicht damit rechtfertigen, dass eine Überschreitung der Frist nach § 12b Abs. 5 EnWG droht bzw. absehbar ist.

2. Szenarien

Der vorliegende erste Entwurf zum Netzentwicklungsplan 2037 /2045 (2025) basiert auf dem von der Bundesnetzagentur genehmigten Szenariorahmen und berücksichtigt vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen, technischen und (geo)politischen Entwicklungen den Netzausbaubedarf für die Jahre 2037 Und 2045. Die kontinuierliche Überprüfung und Weiterentwicklung der Annahmen, die sich in den Szenarien widerspiegeln, ist für die Netzausbauplanung wichtig. Jedoch liegen noch nicht alle für den NEP 2037/2045 (2025) angekündigten sieben unterschiedlichen Szenarien für die derzeitige Konsultationsphase vor. Ob bzw. inwieweit sich aus den weiteren Berechnungen Veränderungen für notwendige Netzentwicklungen ergeben, kann also noch nicht abgeschätzt werden. Auch das Trendszenario (bis 2032) ist noch nicht enthalten.

3. Ausbau der erneuerbaren Energien

Die erneuerbaren Energien stellen in den Szenarien des NEP 2037/2045 (2025) die zentrale Säule der zukünftigen Stromerzeugung in Deutschland dar. Inwieweit die Aussage: "Im Vergleich zu heute wird mit mindestens einer Verdreifachung der installierten Leistung an Wind- und PV-Anlagen bis 2045 gerechnet." (1. Entwurf NEP, S. 43) sowie die Annahmen zur installierten Leistung (Abbildungen 13 bis 18) für Thüringen realistisch sind, kann aus hiesiger Sicht nicht abgeschätzt werden.

4. Integrierte Netzplanung

Die zunehmend koordinierte Netzplanung für Strom-, Gas- und Wasserstoffinfrastrukturen wird als sinnvoll erachtet. Damit unterstützt der NEP die integrierte Transformation des Energiesystems.

5. P540: Vieselbach - Altenfeld - Suchraum Schalkau - Landesgrenze Thüringen/Bayern (Mast 77) - Suchraum Münnerstadt - Suchraum Eltingshausen - Grafenrheinfeld

Die Planungen für die Nutzung der vier Stromkreise im Abschnitt von Vieselbach über Altenfeld bis in den Bereich der Stadt Schalkau werden von Thüringen unterstützt (Maßnahme M 1000). Sie entsprechen dem NOVA-Prinzip.

Die daran anknüpfende Maßnahme M1001 des Projekts wird jedoch kritisch gesehen. Das wurde in verschiedenen Stellungnahmen bereits im Jahr 2024 zum Ausdruck gebracht. Bisher werden zwei Systeme der „Thüringer Strombrücke“ an der Landesgrenze von Bayern nicht genutzt. Thüringen fordert, diese zu nutzen und relativ geradlinig ohne weiteren Verlauf durch Thüringen nach Süden abzuführen. Ein Verlauf zwischen Schalkau und Münnerstadt wäre nach dem NOVA-Prinzip möglich, beispielsweise über Redwitz/Lichtenfels - Bamberg - Grafenrheinfeld.

Mit dem beabsichtigten Neubau einer 380-kV Freileitung mit einem Verlauf über zwei neu geplante Umspannwerke im Raum Münnerstadt und Eltingshausen weiter nach Grafenrheinfeld wären das weitgehend unzerschnittene Heldburger Unterland und das Rodachtal durch eine neue Trasse gefährdet. Der Bau einer neuen Höchstspannungsleitung würde zu einer erheblichen Beeinträchtigung der im Landesentwicklungsprogramm Thüringen 2025 als Kulturerbestandort mit weitreichender Raumwirkung ausgewiesenen Veste Heldburg (Ziel 1.2.3) und der im Regionalplan Südwestthüringen ausgewiesenen regional bedeutsamen, gewachsenen Kulturlandschaft Heldburger Unterland - Gleichberge führen.

Von Beginn an sollte das Prinzip der Netz-Optimierung vor Netz-Verstärkung vor Netz-Ausbau das zentrale Leitprinzip des Netzausbaus auch für die Maßnahme 1001 gelten, denn ein Verlauf zwischen Schalkau und Münnerstadt wäre nach diesem NOVA-Prinzip möglich. Insofern fordert Thüringen nach wie vor, dass der Untersuchungsraum für die nachfolgenden Planungsschritte den möglichen Verlauf über Redwitz/Lichtenfels - Bamberg - Grafenrheinfeld einschließt. Das bedeutet, dass in Bayern eine Prüfung der Bündelung mit bereits vorhandenen Leitungen erfolgt. Nur so kann eine Freileitungsvariante als Neubau auf offener Strecke im weiteren Verfahren mit einem Verlauf in Bündelung mit vorhandenen Freileitungen verglichen werden. Potenzielle Verläufe nach beiden Prinzipien sind insofern zu prüfen und in einem transparenten Verfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gegeneinander abzuwägen.

6. P485: Eula - Weida - Suchraum Herlasgrün - Suchraum Hof - Suchraum Marktleuthen

Für das Projekt P485 fand bereits die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung für die Abschnitte Mitte und Nord statt. Die entsprechenden Stellungnahmen des Freistaates Thüringen liegen der 50Hertz Transmission GmbH vor.

Die Maßnahme M485a entspricht dem NOVA-Prinzip.

Dem Vorhabensträger wurde insbesondere mitgeteilt, eine Trassenverlaufsoptimierung anzustreben, um Beeinträchtigungen der Schutzgüter zu reduzieren. Beispielsweise überspannt die Trasse mehrere Ortslagen oder tangiert diese in unmittelbarer Nähe.

Es besteht die Notwendigkeit, alternative Trassenführungen zu prüfen.

7. Anlagen und Punktmaßnahmen

Um den angestrebten Zubau an erneuerbaren Energien netztechnisch abzusichern, bedarf es einer Verbesserung der Verknüpfung der Höchstspannungsebene mit der Hochspannungsebene.

Neben den Leitungen setzen auch die im NEP 2037/20245 (2025) benannten Anlagen und Punktmaßnahmen einen erheblichen Koordinierungsbedarf bei der Planung voraus.

8. Tabelle 39

In dieser Tabelle sind Korrekturen vorzunehmen:

Die Maßnahme M685n (S.215) Suchraum Stadt Barby/Stadt Zerbst/Anhalt betrifft Sachsen-Anhalt. Die Maßnahme M7o Weida (S. 2017) betrifft Thüringen.

Einer Veröffentlichung der Stellungnahme wird zugestimmt.

Mit freundlichen Grüßen

In Vertretung

Andreas Bausewein

Staatssekretär